Hier ist es recht gut erklärt.
Sachmängelhaftung - Kauf beim Autohändler
Autohändler können die Haftung für einen Gebrauchtwagen beim Verkauf an Privatpersonen nicht ausschließen. Das bedeutet, dass der Händler grundsätzlich ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs für Mängel haften muss, die am Tag der Übergabe schon vorlagen. Dabei gilt außerdem die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt, der Händler muss in den ersten sechs Monaten nach Übergabe beweisen, dass das Fahrzeug den Mangel bei der Übergabe noch nicht hatte.
Grundsätzlich muss jeder Autoverkäufer, egal ob privat oder gewerblich, im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung für evtl. Mängel am verkauften Auto haften. Aber: Privatpersonen können diese Sachmängelhaftung ausschließen, ein einfacher Satz genügt: "Verkauf von Privat unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung." Damit haben Sie als Privatverkäufer die gesetzliche Haftung soweit möglich ausgeschlossen. Trotzdem sind Sie als privater Verkäufer verpflichtet, den Käufer Ihres Autos unaufgefordert über evtl. Mängel am Fahrzeug zu informieren.