Kenne mich da mit dem e65 nicht so wirklich aus, hast du mal den Fehlerspeicher ausgelesen/lassen.
Meines wissens nach hast du einen Abgasgegendrucksensor, wenn der kaputt ist kann keine Regeneration ausgeführt werden, Bzw. zu viel, zu wenig, weil der Abgasgegendruck nicht mehr richtig ermittelt werden kann.
Ist nur eine Idee.
Beiträge von Falk11
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konntest du den Fehlerspeicher überhaupt nicht auslesen.
Genau das.
Nur mal eine Frage interessehalber, wieso sollte das Inpa nicht richtig funktionieren.
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Muss ich den noch kaufen oder ist das Flexrohr von Ebay schon eingepackt?
So wie du es kaufst einschweißen und gut ist das.
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Diese Klipse musst du am Kopf/Stift rausziehen, dann kannst du die entfernen
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Das gleiche Geräusch bzw Ton gibt ein Diesel auch von sich wenn der Hitzeschutzring/Kupferdichtungen unten am Injektor weg brennen
Genau das hatte ich auch, es ist einfach so, bevor ich irgendetwas austausche prüf ich erst mal alles.
Aufs Gehör würd ich mich da nicht verlassen, beim Benziner vielleicht aber nicht beim Diesel. -
Danke für die rege Unterhaltung hier, Klasse
Das will ich doch hoffen
Kommt drauf an was die Lackierung komplett kostet und ob eine Teillackierung überhaupt sinn macht -
Nur wenn der Schaden nicht repariert wird oder dürftig, da hilft dir dann auch kein Gutachter
Ich hab meinen repariert , dann so gemacht wie du geschrieben hast , dann dem Gutachter gegeben und der hats der Versicherung geschickt, das
Hab ich doch geschrieben
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Warten wir mal ab , ob der TE die Nutzungsausfallentschädigung bekommt, denn darum ist es doch gegangen, sonst füllen wir noch ein paar Seiten und kommen nicht weiter
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Hättest du weder gutachter noch Nachweis, dann bekommst du von der Versicherung überhaupt nichts
Wenn man einen Unfall hat, hat man doch aber einen Gutachter
und darum ging es dochEdit.
nur wenn du nachweisen kannst, das der Wagen tatsächlich repariert worden ist, erst dann kannst du die nutzungsausfallentschädigung einfordern.
Das hast du geschrieben und trotz deiner"" Unfallerfahrung ""sag ich das ihm das zusteht, egal ob repariert oder nicht, das hat damit nichts zu tun -
nur wenn du nachweisen kannst, das der Wagen tatsächlich repariert worden ist, erst dann kannst du die nutzungsausfallentschädigung einfordern.
Hast Recht, hab mich geirrt Klick
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Ich hab meinen repariert , dann so gemacht wie du geschrieben hast , dann dem Gutachter gegeben und der hats der Versicherung geschickt, das der Wagen repariert ist. Hab die Mwst. zurück bekommen, hat der Versicherung gereicht.
Manche bestehen vielleicht auf Rechnungen , hatte ich aber bis jetzt noch nicht
Die Nutzungsausfallentschädigung bekommst du auf jeden Fall, da brauchst du keine Bilder oder so schicken.