noch die Ergebnisse des Rücklaufmengentests und ein Screenshot der Laufruheregelungswerte posten
Mach das ![]()
noch die Ergebnisse des Rücklaufmengentests und ein Screenshot der Laufruheregelungswerte posten
Mach das ![]()
Unten die Mutter? dann 50Nm. Steht oben auch schon Post 931
IMA Code der aufgedruckt ist noch stimmt sobald der Injektor zerlegt wird oder bleibt der gleich
Wenn du einen Injektor zerlegst bleibt der Ima Code gleich. Ausser du tauschst oben das Elektro/Magnetventil, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe.
Oder reicht es die Düsenspitze ins Ultraschallgerät zu tauchen
Nein reicht nicht
Hallo
. Der Verkäufer bietet mir eine Rückerstattung an
Immer der selbe Mist mit den überholten die da angeboten werden.
Deine alten hast du ihm im Austausch geschickt?
Meine Frage ist jetzt aber - können die Euro 4 Injektoren ohne nachher neue IMA Codes zu generieren demontiert und so gereinigt werden
Laufen tut er auch so, aber wenn alle 4 getauscht werden sollte man schon den Ima Codes eintragen.
Denkste dieses Kit könnte auch passen
Sorry, da war ich zu schnell.
Ja so einen Dichtsatz kannst du nehmen. Gibt es glaube ich bei BMW nicht, sondern nur den einen O-Ring.
Teile brauche ich zum abdichten der Unterdruckpumpe
Da gibt es eigentlich nur den O-ring Klick Nr.2.
Und hier Klick.
Ob das jetzt das Problem behebt K.A.
Wir haben da ja beide unsere Erfahrungen gemacht
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ist ja auch nur ein Urteil.
Ja richtig, es gibt aber noch mehr Urteile, alle brauch ich ich ja nicht verlinken. Glaube das wird zuviel. Kann man selber googeln.
Hab auch geschrieben, dass das nicht immer so sein muss. Es gibt aber Fälle wo die Reparatur bei BMW bei alten Autos abgelehnt wurde bzw. wo dann ein gewisser Betrag abgezogen wurde.
So, bei mir hat der Sachbearbeiter bei BMW gesagt, er macht den Reparaturauftrag fertig und muss auf die Freigabe von der Versicherung warten ( ist auch logisch soweit)
Aus den von mir genannten Gründen sieht er aber keine Probleme, dass Auto bei ihnen reparieren zu lassen und so war es auch.
In deinem Fall war es so, gut. Das heiß aber nicht, dass es immer so ist
Deshalb würd ich das vorher immer erst abklären. Kann man doch notfalls auch mit nem Anwalt ( wird ja bezahlt ). Aber ich hab dann hinterher keinen Arger.
Auch wenn ich mich noch mal wiederhole. Der Sachbearbeiter von BMW hat der Versicherung den Servicenachweis geschickt und gut war. Das hat er ja nicht aus Langeweile gemacht.
Aber ich denke da kann man noch Std. lang diskutieren.
Auf jeden Fall drücke ich jedem Fahrer alter Autos ( vor allem den E46 Fahrern) die Daumen , dass sie ohne Probleme ihre Autos in der Markenwerkstatt reparieren lassen dürfen.
Genau das hab ich jetzt nicht mehr gefunden.
Aber das hier
1:Die Inspektionen wurden dagegen in den letzten fünf Jahren vor dem Unfall nicht mehr in einer markengebundenen Werkstatt durchgeführt.
2: Mit der Vorlage eines lückenlos geführten Wartungshefts habe der Geschädigte nachweisen können, dass ihm die Reparaturen in der Fachwerkstatt wichtig seien,
Klick..
Wie gesagt. Beim F30 hatte ich ein lückenloses Scheckheft.
Bei BMW war die Reparaturrechnung fast 1800€.
Bei der von der Versicherung vorgeschlagenen Lackiererei/Unfallinstandsetzer direkt in der Nähe vom BMW Autohaus war die Rep. Rechnung 1300€. Beides Orig. Kotflügel, ab/anbauen und Lackieren.
Aufgrund des Scheckhefts gab es keinerlei Probleme , haben meinen Wunsch den Schaden in einer Vertragswerkstatt reparieren zu lassen ( weil ich dort auch den Service machen lass), ohne wenn und aber oder nochmal zureden akzeptiert.
Es muss ja nicht immer so sein. Aber mit nem alten Auto ( sind unsere nunmal ) bei einem Schaden einfach zu BMW gehen und reparieren lassen kann Probleme geben. So nach dem Motto, mir egal, wird ja bezahlt.
Ich sehe da auch kein Problem drin das vorher mit der Versicherung und/oder dem Anwalt abzuklären.
Dann hat man auch keinen Sress.
So schlimm wie oft dargestellt sind die gegnerischen Versicherungen nun auch nicht. Ich hatte da bis jetzt immer gute Erfahrungen.
Es gibt da einige kleinigkeiten zu beachten
Es gibt aber eine Ausnahme:
Und zwar dann, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist und der Geschädigte nachweisen kann, dass er bisher immer in einer markengebundenen Fachwerkstatt zur Wartung und Reparatur war. Dann ist der Verweis auf eine freie Werkstatt laut der Richter unzumutbar.
Etwas anderes gilt bei einem über neun Jahre alten Auto. Hier ist ein Verweis auf eine freie Werkstatt auch dann nicht unzumutbar für den Geschädigten, wenn er bisher immer in einer markengebundenen Werkstatt war.