Zitat
Original von M3_TDI
Ich hab das Auto zwar von einem Händler, aber im Kaufvertrag hat er geschrieben keine Garantie oder Gewährleistung. Was für Rechte habe ich denn jetzt?
Das Fahrzeug steht jetzt bei BMW und wird untersucht, falls eine erheblich teure Reperatur bestehen sollte, wer haftet für den Schaden? Kann ich die Summe beim Händler zurückverlangen oder sogar das Fahrzeug zurückgeben?
Moment mal, ganz langsam. Wenn der Händler den Wagen nicht privat, sondern gewerblich verkauft hat kann er lediglich die Garantie ausschließen, nicht aber die Gewährleistung.
Wenn du einen Wagen von einem Händler kaufst hat du grundsätzlich Anspruch auf Sachmängelhaftung.
Wichtig, Sachmängelansprüche gelten nur wenn der Mangel bereits bei der Übergabe vorlag. Tritt so ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach der Übergabe auf wird in der Regel vom Gesetz vermutet das der Mangel schon bei der Übergabe vorlag. Ab dem 7. Monat (bis zum 12.) musst du als Käufer beweisen das der Mangel schon bei der Übergabe vorgelegen hat.
In deinem Fall ist die Sache nach deutschem Recht ganz klar geregelt. Du hast Recht auf kostenlose Nachbesserung. Selbst wenn du keine Garantie abgeschlossen hättest. Dies steht dir in dem Moment von Rechts wegen her zu wenn du ein gebrauchtes Fahrzeug von einem Händler kaufst.
Allerdings kannst du das Auto nicht einfach zu BMW stellen sondern musst dem Händler die Chance geben den Mangel zu beheben. Schafft er es nicht gibt es auch noch eine Regelung nach wie vielen Versuchen du sogar das Recht Rückgabe des Fahrzeuges und auf Rückerstattung des Kaufbetrages müsste ich jetzt aber erst raussuchen.
Wenn du eine Privatrechtsschutzversicherung hast dann solltest einen Anwalt zu Rate ziehen. Kann dir eine Menge Geld und Ärger ersparen.