Beiträge von M54B25

    Aber ihr habt schon Recht wie auch immer, der Verkäufer ist verpflichtet, das Teil auch wenn es kaputt ist zu ersetzen .

    Gut dass du jetzt das Prinzip des Sachmangels verstanden hast, sonst hätte ich schlicht auf die gesetzliche Grundlage dazu verwiesen - denn ja - auf deine provokative Aussage antwortend- auch defekte Sachen sind zu ersetzen, wenn ein Sachmangel vorliegt der genau zu dem Defekt (=kaputt sein) geführt hat 8o .


    Christian könnte es versuchen, denn der Sensor muss ja nicht nur eingebaut sondern auch wieder ausgebaut werden können, wenn er denn nachweislich nicht funktionierte (Sachmangel 1) und wenn er dabei kaputt geht, ist das ein weiterer Sachmangel (2) - denn Christian als Käufer kann erwarten, dass er das Teil auch wieder ausbauen kann. Das solltest du als erfahrener Schrauber ja nun nicht wirklich abstreiten können.

    Was gibt es da nicht zu verstehen

    Du musst gar nicht auf diese E-Mail verweisen - das Widerrufsrecht ist direkt unterhalb des AGB-Links zu finden.


    Und was gibt es nicht zu verstehen, dass ein Widerruf etwas anders als eine Sachmangelhaftung ist?
    - Widerruf = Rückgängigmachen des Kaufs ohne Nutzung des Kaufgegenstandes
    - Sachmangelhaftung = Verkäufer muss für einen Sachmangel einer gekauften Sache gerade stehen


    Das sind zwei grundlegende Vorgänge im deutschen Recht, die man als Käufer und Verkäufer auseinanderhalten können sollte.


    Christian hat jetzt das Problem keinen Widerruf mehr ausüben zu können - das hat ihm der Verkäufer ja auch mitgeteilt. Daher die einzige Lösung über den Sachmangel ein passendes Ersatzteil oder das Geld zurückbekommen. Mit einem entsprechenden Nachweis, dass das Teil nicht passt - obwohl angegeben - muss der Verkäufer diesen Sachmangel abstellen.


    Das ist die Theorie beim Online-Handel - die sich auf die bekloppte Antwort des Verkäufers bezog und da ich den Thread -wider deiner Annahme- gelesen habe, kann Christian das Teil jetzt nur auf Kulanz beim Herstellers anfragen. Wird wohl nicht so einfach, weil drinne war das Teil ja jetzt schon.

    Dann schau mal in der Mail, Angaben des Verkäufers zum Wiederrufsrecht. Die du nach dem Kauf bekommen hast

    Das Widerrufsrecht findet hier keine Anwendung, da es sich um einen Sachmangel der Ware handelt. Der Widerruf im Onlinehandel soll den Verbraucher ermöglichen unüberlegte Spontankäufe zu widerrufen - dabei wird die Sache rechtlich so gestellt, das kein Kauf zustande gekommen ist. Das setzt vorauss, das die Sache (Kaufgegenstand) natürlich noch nicht ausgepackt oder eingebaut wurde - daher deine zitierten Formulierungen.


    Wie Christian richtig schreibt, sind die AGBs als Link auf der eBay-Seite die Vertragsbestandteile die vor dem Vertragsabschluss (eBay Kauf-Bestätigung) vom Verbraucher eingesehen und mit dem Kauf akzeptiert werden das Entscheidende für die Gewährleistungsansprüche bei einer mangelhaften Sache.


    In den AGBs des Verkäufers autoteile4444 ist unter Gewährleistung aufgeführt:


    "7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
    Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen (Teil I).
    "


    Was sehr lustig ist, denn in Teil I gibt es keinen expliziten Abschnitt/Paragraph "Gewährleistung" sondern lediglich die Aussage "Es gilt deutsches Recht" - was wiederum bedeutet, das die normale Sachmängelhaftung anzuwenden ist. Wenn Christian jetzt belegen kann, dass das Teil nicht passt, obwohl die Verwendungsliste des Herstellers sein Fahrzeug aufführt (Screenshot eBay-Seite + eigene Fahrzeugzulassung dazu + Foto das es nicht passt), hat er innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf seine Schuldigkeit getan und der Verkäufer muss den Mangel abstellen (Ersatzlieferung per Nachbesserungsaufforderung) oder den Kauf rückabwickeln. Und natürlich muss der Artikel ausgepackt und der Versuch des Einbaus vorgenommen werden, damit man überhaupt angeben kann, dass er nicht passt also ein Sachmangel vorliegt.


    das ich Ihnen eine letzte Chance für die Rücknahme gebe und andernfalls eine negative Bewertung hinterlasse.

    Ich verweise dann immer ganz stur auf die AGBs und die Sachmangelhaftung (siehe oben), setze eine angemesse Nachbesserungsfrist und verweise dann freundlich darauf, dass ich mir vorbehalte das zuständige Gewerbeaufsichtsamt und die Verbraucherschutzzentrale des Landes einzuschalten, sollte der Verkäufer seine AGBs und das deutsche Verbraucherrecht selbst nicht kennen. Vorher natürlich AGBs und Unterlagen sichern und ablegen. Sollte nichts passieren - eine zweite Frist setzen und danach dann wirklich zum Amt - die müssen darauf reagieren.


    Mit schlechten Berwertungen hatten wir hier kürzlich auch schon mal ein Beispiel, das dann nicht ganz so glücklich ausging - da werden Verkäufer dann meist richtig p*ssig

    Ich denke es gibt eine gültige Gesetzeslage die diejenigen nicht einfach aus Spaß durch ihre AGB aufheben können.

    Poste doch bitte mal den Link auf die AGB - oder gib an welcher Lieferant das war. AGBs könne korrekterweise keine Gesetze aushebeln.



    Zum Text selber würde ich zurückschreiben, das ich (also du) erwarte, dasss ich eine in verständlichen Deutsch verfasste Antwort bekommen: "Ab wann ist der Verkäufer..." - ist das jetzt eine Aussage oder eine Frage? Aus Prinzip würde ich die schon nerven, damit sie eben nicht mit so einem Gesülze davonkommen.


    Notfalls mit Bildern direkt an den Hersteller rantreten. Ich hatte das gleiche Spiel mit dem Temperatursensor vom Kühlkreislauf - der war ca. 1.5mm zu lang, so dass er nicht richtig einrasten konnte - Foto ging an den Lieferanten - keine Widerrede oder Frage nach Facheinbau.

    Ich hoffe mal, dass die Stecker nicht einfach abgeschnitten wurden. Sonst wird das ne größere Aktion.

    Ist das das richtige Verlängerungskabel mit runden Pins?

    Mit den ersten Fotos ist das ganze derzeit meiner Meinung nach Kaffeesatzleserei - der Vorbesitzer hat da eine ganz eigene Verkabelung eingebracht. Ich kann dir daher nur empfehlen BEVOR du irgendwas kaufst eine Bestandsaufnahme zu machen bzw. machen zu lassen: Welche Originalkabel gibt es noch, welche zusätzliche gibt es. Wenn du Glück hast, braucht es nämlich keine Org-Verlängerungskabel und du kannst unter Nutzung des oder eines moderenen Verstärkers (ab 50€ zu haben) die Soundausgabe von vorne nach hinten weiternutzen.


    Schau Dir auch bitte die Lautsprecher in den Türen und der Heckablage an und wie die verkabelt wurden - es ist recht unwahrscheinlich, dass dieser Aufwand betrieben wurde, ohne das die Lautsprecher ausgetauscht wurden. Die Org-LS haben wenig Watt und würde mit Verstärker schnell an die Klirrgrenze kommen.

    Deine These

    Dann regt man sich noch über die Abschaltung von Atommeilern auf und thematisiert fehlenden Grundlastfähigkeit die aber sogar mit regenerativen Energien seit Jahren schon technisch erreicht werden kann.

    Hier die Fakten zum Nachlesen - (blieb mir in Erinnerung, weil 14 Tage lang gar keine Sonne und kaum Wind ziemliche Betrübung hinterlassen)


    Und der Verweis auf die Statistik, dass ca. 70% des Jahresenergiebedarfs für das Heizen in den Monaten Dezember, Januar und Februar benötigt werden - ich kann dir gerne meine Gasthermen-Verbrauchsstatistik zukommen lassen, falls dies angezweifelt wird.



    Der Rest der Diskussion ist reine Polemik - nur weil ich mir einen Dear_sincerecly_fuck_you_up_Greta Aufkleber ans Auto machen, gehe ich doch nicht zu McD und/oder werfe meinen Müll in die Gegend - reine Schubladendiskussion :thumbdown:


    Frage mich gerade nur, was das noch mit Fahrzeug-Wertermittlung zu tun hat :gruebel: