Moin,
mal eine Frage zum Thema Versicherungen:
Eins meiner Fahrzeuge ist vor Kurzem in meinem Besitz erstmals und unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden.
Sachlage und Schuldfrage sind geklärt, die gegnerische Versicherung will den Schaden begleichen.
Nun ist es so, dass die Reparatursumme den Wiederbeschaffungswert übersteigt und es wurde mir mitgeteilt, dass im Falle der Schadensregulierung der Wiederbeschaffungswert gezahlt und das Fahrzeug quasi "ge-nullt" würde, d.h. dass im Falle eines weiteren unverschuldeten Schadens kein Ausgleich mehr gezahlt würde und das auch einem künftigen Besitzer mitgeteilt werden müsse weil es für das Fahrzeug dann generell gelte.
Jetzt meine Frage: ich kann es mir kaum vorstellen, aber sollte das wirklich so sein, dass mein Fahrzeug dann quasi nicht mehr gegen Fremdverschulden versichert ist, also ein möglicher weiterer unverschuldeter Unfall dann zu meinen Lasten ginge?