Ich habe zu Felgengutachten auch mal eine Frage. Was bedeutet folgender Satz genau?
"Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen."
Ich verstehe es so: Wenn ich die Felgen, auf die sich dieses Gutachten bezieht, fahren will, dann muss ich eine Bestätigung des Reifen- oder Fahrzeugherstellers dabei haben, in der drin steht, dass diese Reifen für das Fahrzeug geeignet sind. Aber ist das wirklich so? Jedes Jahr kommen neue Reifentypen auf den Markt. Ziehe ich jetzt einen neuen Reifentyp drauf, muss ich von BMW oder vom Reifenhersteller eine Bescheinigung einholen, dass diese Reifen auf diesen Felgen für dieses Fahrzeug geeignet sind? Das kann doch nicht sein. Da müssten die Reifen- und Fahrzeughersteller ja ständig tausende solcher Bescheinigungen ausstellen.
Ich hatte schon mal Felgen aus dem Zubehör. Da habe ich das Gutachten im Handschuhfach gehabt und keine weiteren Maßnahmen ergriffen.