Zudem müsse auch bei Fahrzeugen, die Erstausrüstungsseitig ausschließlich nur pro Reifendimension (Rad-Reifen-Kombination) in Runflat-Ausführung ausgestattet werden, davon ausgegangen werden, dass ihr Fahrwerk auf die Verwendung von Notlaufreifen ausgelegt ist, obwohl auch hier konventionelle Bereifung in derselben Reifendimension Straßenverkehrsrechtlich zulässig sei.
„In der Folge ist damit davon auszugehen, dass es bei diesen Fahrzeugen bei der Montage von ‚normalen’ Serienreifen/konventionellen Reifen
(Winter- und/oder Sommerreifen) zu zum Teil deutlich veränderten Fahreigenschaften kommen kann.
Dies gilt ebenso für eine Achsweise Mischbereifung von ‚normalen’ Serienreifen/konventionellen Reifen mit Runflat-Reifen“,
noch Auszug vom TÜV Süd.....letzte Seite.....