würde erst mal den Fehlerspeicher auslesen, vor solchen schraub Aktionen.... ![]()
ZitatDas Signal für Tacho kommt aus dem Raddrehzahlgeber h.l.
Eingespeist wird es in das STG ASC/DSC. Von dort aus geht es über den Can-Bus als Binärcode ins Kombi.
würde erst mal den Fehlerspeicher auslesen, vor solchen schraub Aktionen.... ![]()
ZitatDas Signal für Tacho kommt aus dem Raddrehzahlgeber h.l.
Eingespeist wird es in das STG ASC/DSC. Von dort aus geht es über den Can-Bus als Binärcode ins Kombi.
Kickdown punkt ... ![]()
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ist bestimmt ein Bosch gerät...... ![]()
bei mir muss ich nur " neue Verbindung aufbauen ", antippen ... ![]()
dann ists aber kein Leitfaden 5 oder ?
doch ist Pflicht seit Januar 2018 .... ![]()
mann muss nur die richtigen Schlupflöcher finden...
es gibt immer einen Weg.... ![]()
nicht bei allen und nicht beim E46 .... ![]()
das weiß ich ganz genau .... ![]()
das ein Kraftstofffilter das bewirkt hatte ich noch nie... ![]()
warst du dann damit nochmal beim Tüv oder in der freien die NU machen, oder hat der nach dem tausch des Filters
mit einem anderen Auto die AU gemacht ... ![]()
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ich würd mir die werte nochmal Life ansehen wollen .... ![]()
oder einfach neue Universalsensoren verbauen.....
leider nein auch die GM müssen bei einer erneuten Nachprüfung erledigt sein ...
bei der Nachprüfung MUSS das Fahrzeug Mängelfrei sein ....
lese mal das kleingedruckte im Prüfbericht.... ![]()
Zitat von TüVAlles anzeigenGeringe Mängel: Prüfplakette trotz kleiner Mängel
Unser Prüfer hat wenige kleine Mängel gefunden wie einen leicht zerkratzten Spiegel oder eine kaputte Glühlampe in der Kennzeichenbeleuchtung. In solchen Fällen kann er die HU-Plakette vergeben und auf eine Nachuntersuchung verzichten. Als Halter des Fahrzeugs müssen Sie die im Prüfbericht vermerkten Mängel unverzüglich beseitigen. So erhöhen Sie Ihre Sicherheit und vermeiden im Falle einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld.
Siehe StVZO Anlage VIII Punkt 3.1.4 ff
Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2
3.1.4.1 keine Mängel fest,
so hat er für das Fahrzeug eine Prüfplakette nach § 29 Absatz 3 zuzuteilen,
3.1.4.2 geringe Mängel fest,
so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er kann für das Fahrzeug, außer bei Untersuchungen nach Nummer 3.1.3, eine
Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Absatz 3 Satz 3 zuteilen;
der Halter hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beheben zu lassen,
meine Kennzeichen hab ich mit Butylband angeklebt und die halten Bombenfest...
da musst du schon den Heißluftfön auspacken zum entfernen..... ![]()