Das haben aber schon zig tausend andere Leute anders eingetragen bekommen
Der Felge kann das auch herzlich egal sein was für ein Reifen auf ihr arbeitet... Ggf. Freigabe vom Reifenhersteller holen, dass sie auf der Felgendimension montiert werden dürfen, mehr brauchts nicht (und bei normalen Größen nichtmal das).
Weiß nicht wie das bei euch ist, aber beim anständigen TÜV wird (bei Einzelabnahme) eingetragen was technisch in Ordnung ist, und das dürfen sie auch. Deshalb ist es ja auch ne Einzelabnahme nach §21 und keine §19 Eintragung mit bestehendem Gutachten und Papierkram der das bereits erlaubt.
Nach §21 darf dir der TÜV (hier) prinzipiell alles eintragen was er für richtig hält. Bspw. auch Bremssatteladapter, wenn du ihm nen Materialgutachten zeigst und er sagt: "jo, das hält, das kann ich verantworten."
Wie gesagt.. bei §21 darf der TÜVer fast alles. Ob er will steht auf nem anderen Blatt.
Stimmt fast. Musste ich leider letzte Woche feststellen. Ich wollte eine Einzelabnahme beim TÜV nach §21.
Problem: In den neuen Bundesländern darf das nur die DEKRA in den alten Bundesländern nur der TÜV.
Also demnächst nochmal zur Dekra...