Beiträge von TheKami

    Also ich finde das Budget knapp angesichts der Gebrauchtwagenpreise und was da so angeboten wird in dem Bereich. Aber könnte gehen, wenn du jetzt keinen Wert auf ein perfektes Auto legst. Das ist vergleichbar mit den 2600, die ich vor 4 Jahren für mein Cabrio gezahlt habe. In diesen vier Jahren sind weitere 8k€ in das Auto geflossen, obwohl ich das meiste selbst gemacht habe. Nur so als Vergleich.


    Würde dann eher nach einem 320Ci oder 323Ci Ausschau halten, reicht vollkommen aus. TÜV sollte noch recht frisch sein und Wartung regelmäßig erfolgt sein. Rost so wenig wie möglich, Laufleistung ist gegenüber dem Zustand erstmal zweitrangig. Good Lack

    Es gibt auch Reparatursätze auf Ebay. Aber das Problem mit der schlechten Masseverbindung und dem durchschmorenden Pin bleibt dann wahrscheinlich bestehen :)

    Alternativ kann man sich viele verschiedene Workarounds basteln:

    Wenn dieser böse Blick verklebt ist, wird das hinderlich bei Reparaturen sein, weil man den Blinker nicht mehr separat ausbauen kann. Optik ist Geschmackssache, aber scheint sonst gut dazustehen. Reparaturhistorie und Wartungen sind natürlich wichtig, da steht jetzt nichts im Text außer die Lackierung.

    Das ist aber nicht richtig, denn die Zulassung erlischt nicht, nur weil die Betriebserlaubnis erlischt.


    https://www.bussgeldkatalog.or…riebserlaubnis%20erlischt.


    In dem von dir genannten Beispiel mit dem Motorrad ist die Zulassung erloschen, weil das Motorrad an sich ohne Drosselung überhaupt nicht zulassungsfähig war, weil es eine Rennmaschine ist. Das Motorrad wurde ja schon vor der Zulassung wieder zurück gerüstet. Dadurch hätte die Zulassung nie erteilt werden dürfen. Das ist etwas anderes, als wenn du an einem zugelassenen Auto herumbastelst. Die Zulassung erlischt nicht durch bloßes Tuning, sondern nur die Betriebserlaubnis.


    Die KFZ Haftpflicht erlischt dadurch auch nicht, denn der Vertrag bleibt ohne Kündigung immer bestehen. Die KFZ Haftpflicht ist wie oben schon geschrieben leistungsfrei aufgrund der Gefahrenerhöhung, aber eben gesetzlich begrenzt auf 5000€, alles darüber hinaus muss die Haftpflicht übernehmen. Das ist so gesetzlich geregelt, da kann die Versicherung nichts ändern.


    Was die Versicherung aber machen kann, ist dir eine Vertragsstrafe aufbrummen, dir kündigen und die SF-Klasse erhöhen. Kosten für Gutachter, Bußgeld, Kosten für Gericht, Anwalt, ggf. Schmerzensgeld bei Personenschaden und sämtliche Eigenkosten muss man darüber hinaus aber auch selbst übernehmen und landet dann schnell bei sehr viel mehr als 5000€. Selbst bei unverschuldetem Unfall ist nicht garantiert, dass man keine Teilschuld zugewiesen bekommt und hat man einen Unfall mit einem relativ neuen oder höherwertigen Auto, sind die 5000€ Eigenanteil dann auch sehr schnell erreicht. Den Gutachter wird man immer bezahlen müssen, weil einem garantiert erstmal eine Schuld unterstellt wird, dass der Unfall durch das nicht eingetragene Fahrwerk mit verursacht wurde. Das Risiko ist dadurch schon sehr hoch und man kann natürlich nur absolut davon abraten ohne Betriebserlaubnis rumzufahren. Soweit ich weiß, darf man auch nur auf direktem Weg zum TÜV fahren, also einen Termin eine Woche später zu haben reicht nicht aus.

    Im ersten Link geht es aber um Diebstahl, d.h. Kaskoversicherung. Dass die erlischt ist klar, ist ja eine Zusatzleistung. Dazu steht die gesetzlich benötigte Haftpflichtversicherung natürlich im Unterschied, die ist nämlich dazu da den Halter abzusichern ggü. existenzbedrohenden Forderungen Dritter. Bei der Haftpflicht kommt es auf die Versicherung an, manche übernehmen auch bei grober Fahrlässigkeit die Kosten. Meist muss man aber bis zu 5000€ selbst bezahlen (eine gesetzlich festgelegte Grenze).


    Bei mir steht dazu in den AGB z.B.

    "Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung D.3.3

    In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.3.1 ergebende

    Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Per-

    sonen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Dies

    gilt nicht für Umweltschäden nach dem USchadG (A.1.1.7).

    Satz 1 gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen

    Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 VVG) vollständig oder teilweise leistungsfrei sind."


    S. auch:

    Regress der KFZ-Versicherung - Verkehrsrecht-Ratgeber


    Hier noch eine anwaltliche Stellungnahme:

    Konsequenz durch Verlust der Betriebserlaubnis mit Tuningteilen in einem PKW
    Zu den Voraussetzungen und Folgen des Erlöschens der Betriebserlaubnis bei Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit einer Gefahrerhöhung durch nachträglichen Einbau…
    www.frag-einen-anwalt.de

    Daraus kann man ablesen, dass es auch einen Unterschied macht, ob bei einem Unfall ein nicht eingetragenes Fahrwerk überhaupt ursächlich für den Unfall war oder nicht (Nachweis ist deine Pflicht, ggf. teures Gutachten nötig).


    Davon zu unterscheiden sind alle strafrechtlichen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen (s. letzte Antwort des Anwalts).