Ich hab eben mal die Mail von meinem DEKRA-Prüfer rausgesucht.
Da sieht man zumindest die Vorgaben bei Leistungssteigerungen.
Das ganze stammt aus dem VDTÜV-Merkblatt
Zu den anderen Umbauten muss ich nachher mal gucken.
An sich gilt aber: Das Fahrzeug erhält seine Betriebserlaubnis im Serienzustand.
Die Betriebserlaubnis erlischt sogar schon, wenn man sich zwei Löcher in den Luftfilterkasten bohrt, damit der Motor besser atmen kann.
Die Teile sind alle so geprüft, wie das Fahrzeug zugelassen wurde.
Änderungen müssen abgenommen werden.
So hat es mir mein DEKRA-Prüfer auch erklärt.