Beiträge von BlutgruppeM

    versicherungsbetrung von einem moderator :thumbdown::D:D


    Äähm, ich wäre mal etwas Vorsichtiger mit Äußerungen die du unbedacht in die Welt
    setzt :schlecht:
    Solche Aussagen könnte man schon als Verleumdung auslegen :!:
    Vor allem unter dem Gesichtspunkt das oben keine rechtswiedrigen Handlungen bechrieben
    sind, ist es schon eine unverschämtheit solche Thesen von sich zu geben  :motz:


    Fakt ist: Ich hab einen Scheibenwechsel inkl. Rechnung mit ausgewiesener MwSt. bei einem eingetragenen
    Fachbetrieb durchführen lassen. Durch Zessionsabtretung ist der Austauschbetrieb dazu berechtigt die Forderung
    direkt bei meiner Versicherung einzufordern. Demzufolge stellt er seine Leistung direkt meiner Versicherung in rechnung.
    Diese begleicht die Forderung bis auf 150€ (meine SB). Also hat der Austauschbetrieb objektiv diesen Einbehalt als Verlust,
    was aber nicht mein Problem ist.


    Und bei nächsten mal bitte erst das Hirn einschalten bevor man solche schwachsinnigen Äußerungen
    von sich gibt :!:

    Servus,


    Ich verstehe das Problem nicht wirklich, außer dein Auto ist nur
    Haftpflichtversichert ?(


    Falls dein Auto eine TK-Versicherung hat,
    warum gehst du dann nicht einfach zu einem kleinen Austauschbetrieb???
    Die machen das meist ohne die 150€ Selbstbeteiligung, also kostenfrei
    für dich und gut ist.....


    Ich für meinen Teil war in Troisdorf bei einem kleinen Betrieb (AS-Autoglas),
    die haben mir eine Scheibe mit Blaukeil in Erstausrüsterqualität (Saint Gobain)
    für 700€ eingebaut. Natürlich ohne die obligatorischen 150€ Selbstbeteiligung :whistling:
    Die Kosten trägt deine TK zu 100%....

    Oder du könntest auch unseren V-Pixel mal anschreiben,
    der müsste die Farbe eigentlich auf Vorrat bei sich rum liegen haben :whistling:


    1. Falscher Bereich (UMFRAGEN ??!!)


    Warum verschiebst du den Thread dann nicht einfach :gruebel:


    vauzweihundert:


    Aus dem Stehgreif wird dir wohl niemand sagen können wie das Ding angeklemmt wird,
    außer jemand hier hätte das auch verbaut.
    Da wirst du dich wohl oder übel nochmals mit dem Hersteller in verbindung setzen müssen
    (evtl. Rhetorisch etwas geschickter anstellen :whistling: )oder du versuchst mal über Google eine
    EBA zu finden.

    Sei mir nicht böse, aber ich verstehe deine Frage einfach
    nicht, trotz mehrmaligem lesen ?(


    Willst du im Winter die Hinterachse beschweren um evtl. mehr
    grip zu produzieren?


    Oder willst du wissen wie sich die Gewichtsverlagerung beim
    beschleunigen (Dynamische Achslastverlagerung) auf das Auto
    auswirkt und wie man gegensteuern kann?


    Zum Thema Winter........
    Dein Auto verfügt über ASC/DSC, dementsprechend werden die Räder,
    wenn sie durchdrehen, "eingebremst" wodurch permanenter Vorschub
    Gewährleistet wird. Wenn du dir einen Gußheizkörper mit 100KG in den Kofferraum legst,
    dann hast du zwar durch das höhere gewicht etwas mehr Druck auf der Hinterachse,
    aber durchdrehen wird er trotzdem wenn du zu stark beschleunigst.
    Der Nutzen ist hier wohl gering bis nicht vorhanden. Einzig der Spritverbrauch wird merklich
    ansteigen.

    Servus,


    die Dual Action ist, gerade für Anfänger, eine gute Empfehlung.
    Durch die Orbitalbewegung fast idiotensicher und die Gefahr von
    Lackschäden wird so extem minimiert.


    Die von dir gepostete G220EU ist aber das Auslaufmodell welches nur noch
    abverkauft wird. Danach kommt die neue G220EU V2 in den Handel, welche
    etwas mehr Leistung bietet.


    Wobei ich die Preise von Meguiars relativ übertrieben finde.......
    fast 240€ für die G220 sind schon happig, mit etwas Glück bekommt man sie auch mal für 199€ :schlecht:
    z.B: die Liquid Elements Tornado T2000 bzw T3000 sind technisch und optisch auf dem gleichen
    Stand wie die beiden Meguiars Geräte und das für fast 100€ weniger :!:
    Die T2000 liegt bei 119€, die T3000 bei 142€......


    Als vergleich mal ein paar Bilder.......


    G220EU:


    T2000:


    T3000:

    RRrrrRR, jetzt muss ich noch den Artikel abtippen.....  :motz:


    Warte erstmal ab bis du die Leuchten vorliegen hast und schau
    ob ein E-Prüfzeichen drauf ist (ohne Prüfzeichen nicht zulässig).


    Falls kein E-Prüfzeichen, würde ich dem Händler eine Email schreiben und ihn darauf Hinweisen
    das diese Leuchten keine Zulassung nach StVO haben und damit die Artikelbeschreibung
    falsch war was man, wenn man bösartig ist, schon als versuchten Betrug auslegen könnte.


    Desweiteren kommen Artikelbeschreibungen meiner Meinung nach "Beschaffenheitsvereinbarung" gleich
    siehe auch aktuelle Rechtsprechung zu Autoverkäufen im Internet (Mobile etc.) bei denen die in der Artikel-
    beschreibung genannten Austattungsmerkmale einer "Beschaffenheitsvereinbarung" gleichkommen und somit
    verbindlich sind (Siehe hierzu ADAC Motorwelt Heft 10 - 2010).


    Infolge dessen würde ich mit Verweis auf auf die aktuelle Rechtsprechung (s.o.), eine starke Preisminderung
    verlangen.


    Im "worst Case" kannst du die Dinger ja immernoch zurück schicken da A: 14 Tage Rückgaberecht
    und B: Artikelbeschreibung falsch und Artikel aufgrund fehlender Zulassung nicht mehr zur sinngemäßen
    Verwendung zu gebrauchen, also nutzlos.


    P.s: Mach aber vorher noch einen Screenshot von der Ebay -Seite mit der Artikelbeschreibung zur Beweissicherung :whistling:

    Servus,


    das könnte auf jeden Fall von einer gebrochenen Feder herrühren,
    ist ja ein bekanntes Problem :whistling:
    Aber das lässt sich ja auch leicht kontrollieren.....


    Ansonsten wären Domlager und Koppelstangen eine alternative, nur "ächtzen" die
    normalerweise nicht beim anfahren, also eher unwahrscheinlich :gruebel:


    Wie schon gesagt, erstmal auf die Bühne und die Federn kontrollieren. In dem
    Atemzug kannst du auch mal schauen ob der Dämpfer noch trocken ist......