Also, wenn der Verursacher wirklich mit 35€ verwarnt wurde und er diese
35€ auch bezahlt hat, dann kommt dies einem Schuldeingeständnis gleich!!!
Damit hätte er sich dann selber ein Eigentor geschossen. 
Das der Versicherungsgutachter mit Sicherheit einen
geringeren Schaden feststellen wird ist ja wohl klar
Meistens legen die Preise von freien Werkstätten zu Grunde,
welche aber niemanden Interessieren!
Wenn er dies wirklich geltend macht, dann einfach
in eine Markenwerkstatt und von dieser nochmals einen
Kostenvoranschlag ertsellen lassen. Daran gibt es nix zu
rütteln, Herstellerpreise sind zu Grunde zu legen und sind verbindlich,
wenn diese Marktüblich sind.
Wenn der Wagen zwischenzeitlich von dir repariert worden wäre,
dann hättest du ein echtes Problem
A: könnte der Gutachter kein Gegengutachten mehr erstellen, womit
deine Forderungen nicht mehr belegbar wären 
B: darf der Wagen erst repariert werden, wenn der
Schaden durch die Versicherung anerkannt ist und der Wagen
zur reparatur freigegeben ist.
Falls du ihn eigenmächtig hast reparieren lassen, bleibst du wahrscheinlich
auf dem ganzen Schaden, zumindest aber auf einem Großen Teil sitzen.
Aber mal im Ernst, wen interessiert es schon wie lange die brauchen bis der
Wagen zur reparatur freigegeben ist???
Für den kompletten Zeitraum ist dir ein Leihwagen zur verfügung zu stellen, da der
Schaden zu 100% vom Unfallgegener verursacht wurde.
Will heißen: Für jeden Tag den es die Versicherung rauszögert, müssen diese
auch die Kosten des Leihwagens tragen 
P.s.: Wie schon mehrfach erwähnt, ANWALT einschalten
Die Kosten, sowie evtl. anfallende Gerichtskosten werden dem Verursacher
zu lasten gelegt.