Beiträge von BlutgruppeM

    Es soll wohl eigentlich auch um Aktivkohlefilter gehen,
    zumindest kann man sich dies mit viel Fantasie zusammenreimen.


    Darum fand ich die Antwort von Touring Greg auch ziemlich genial
    und habe mich direkt angeschlossen :D


    So kann man auf lustige Art darauf Hinweisen, welche Missverständnisse
    enstehen können wenn man seine Fragen nicht richtig formuliert.
    Dies sollte eine kleine Anregung für den Threadersteller sein,seine Frage etwas
    genauer zu formulieren.


    Vieleicht hilfts ja?!

    Also ich grille immer mit der ganz normalen Holzkohle vom Discounter. Anzünden immer mit Grillpaste o.ä., jedenfalls kein Spiritus verwenden, stinkt am Anfang immer ziemlich. Dann riechts später auch richtig gut.



    Das war doch deine Frage, oder ?(


    Aaaah, jetzt hab ich die Frage auch verstanden :whistling::D


    Die normale Kohle ist echt super :thumbsup:
    Lass bloß die Finger von den Briketts oder diesen Öko-Kohlen,
    die stinken wie die Hölle und das Steak schmeckt so wie es riecht!
    Ich hab mir so einen Kohlekamin gekauft, es gibt nichts besseres
    um die Kohle zu entzünden. 10min. warten und schon sind die Kohlen Grillfertig.


    Ob es jetzt einen Unterschied zwischen Aktiv- u. Passivkohle gibt weiss ich nicht,
    aber vieleicht ist die Aktivkohle ja Selbstregulierend und regelt die Verbrennungstemperatur
    selbsttätig um ein perfektes Grillgut zu Gewährleisten........


    Ansonsten vieleicht mal den Einstandspost überarbeiten, dann
    weiss man auch direkt worum es geht/gehen sollte ;)

    1. Nein musst du nicht! Maßgeblich sind die Reparaturkosten
    welche durch eine Fachwerkstatt festgestellt worden sind.
    Wenn diese nicht Marktüblich sind (Regionale Unterschiede
    natürlich eingerechnet :!: ) dann wird ein Marktüblicher und
    für eine Arbeit dieses ausmaßes angebrachter Preis angesetzt.
    Fakt ist, das dir ein Schaden entstanden ist und dieser ist
    von einer Fachwerkstatt so zu beseitigen, das der Wagen vom
    Zustand her, seinem Ausgangswert entspricht. Wenn es in einer
    Fachwerkstatt halt eben die Summe X kostet, dann kann man dich
    nicht zum Besuch einer freien Werkstatt zwingen, oder die differenz
    zwischen Freier- u. Fachwerkstatt zu deinen Lasten abziehen denn
    dadurch wärest du ja schlechter gestellt als vorher!
    Also ist der Preis der Fachwerkstatt, falls du da warst, maßgeblich.
    (Ansonsten direkt in eine Fachwerkstatt und einen zweiten, teureren,
    Kostenvoranschlag nachreichen :D )


    2. Normalerweise lässt man sich einen Verbindlichen
    Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt machen und
    reicht diesen bei der Versicherung ein. Wenn es
    Streitigkeiten gibt, dann wird normalerweise erst dann
    ein zweiter, unabhängiger, Gutachter eingeschaltet.


    3. Wie bereits gesagt, du darfst durch einen nicht selbst verschuldeten
    Unfall, keinerlei Nachteile erfahren. Wenn du nun, aufgrund der
    Lahmarschigkeit der Versicherung 3 Wochen ohne Auto da stehst, dann
    ist dies ein Nachteil! Die Versicherung hat den Leihwagen ab dem Zeitpunkt
    des Unfalles, bis zur Vollständigen Reparatur zu tragen! Vorraussetzung ist
    natürlich, das dein Wagen nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen kann
    und das der Unfallgegener wirklich zu 100% schuld ist!!!


    Ansonsten, wie ja von dir gesagt....... abwarten und Tee trinken :)

    Also, wenn der Verursacher wirklich mit 35€ verwarnt wurde und er diese
    35€ auch bezahlt hat, dann kommt dies einem Schuldeingeständnis gleich!!!
    Damit hätte er sich dann selber ein Eigentor geschossen. :totlachen:


    Das der Versicherungsgutachter mit Sicherheit einen
    geringeren Schaden feststellen wird ist ja wohl klar :)
    Meistens legen die Preise von freien Werkstätten zu Grunde,
    welche aber niemanden Interessieren!
    Wenn er dies wirklich geltend macht, dann einfach
    in eine Markenwerkstatt und von dieser nochmals einen
    Kostenvoranschlag ertsellen lassen. Daran gibt es nix zu
    rütteln, Herstellerpreise sind zu Grunde zu legen und sind verbindlich,
    wenn diese Marktüblich sind.


    Wenn der Wagen zwischenzeitlich von dir repariert worden wäre,
    dann hättest du ein echtes Problem :!:
    A: könnte der Gutachter kein Gegengutachten mehr erstellen, womit
    deine Forderungen nicht mehr belegbar wären :(


    B: darf der Wagen erst repariert werden, wenn der
    Schaden durch die Versicherung anerkannt ist und der Wagen
    zur reparatur freigegeben ist.
    Falls du ihn eigenmächtig hast reparieren lassen, bleibst du wahrscheinlich
    auf dem ganzen Schaden, zumindest aber auf einem Großen Teil sitzen.


    Aber mal im Ernst, wen interessiert es schon wie lange die brauchen bis der
    Wagen zur reparatur freigegeben ist???
    Für den kompletten Zeitraum ist dir ein Leihwagen zur verfügung zu stellen, da der
    Schaden zu 100% vom Unfallgegener verursacht wurde.
    Will heißen: Für jeden Tag den es die Versicherung rauszögert, müssen diese
    auch die Kosten des Leihwagens tragen :D


    P.s.: Wie schon mehrfach erwähnt, ANWALT einschalten :!:
    Die Kosten, sowie evtl. anfallende Gerichtskosten werden dem Verursacher
    zu lasten gelegt.

    Der Manu foliert die Leisten mit Carbonlookfolie.
    Wenn ich den Beitrag richtig verstehe, dann bietet
    er Echtcarbonleisten an bzw. er veredelt Original
    Leisten mit Echtcarbon!?