Gefälligkeitsgutachten ![]()
Na wer hat dir denn den Quatsch erzählt
Ich hab eine offizielle Eintragung durch eine TÜV-Hauptgeschäftsstelle
bei mir um die Ecke. Der ESD wurde auch nicht per Einzelabnahme
oder ähnlichem Eingetragen, sondern per Originalgutachten für die
ABE-Version. Das hat dem Prüfer nach erfolgter DB-Messung
vollkommen ausgereicht (da sich die ABE und SS-Version nur im Sound unterscheiden) ![]()
By the way........ Der ESD war fast 2 Jahre lang nicht eingetragen und aufgrund
deiner angeführten Mängelkarte (nach Kontrolle
) bin ich erst zum TÜV......
danach mit der Eintragung ab zum Jagdverein und alles ist i.O.
Blöderweise gibts auf solche Lärmbelästigung ja nur noch ne Mängelkarte und keine Stillegung mehr.
Deine Thesen die du hier so raus haust sind schon arg lustig...... womit belegst du das denn
Lärmbelästigung ist ein genau deffinierter Begriff bzw. sind die Grenzwerte, ab denen man es
Lärmbelästigung nennen könnte genau festgeschrieben. Wäre mein ESD lauter als die gesetzliche
Vorgabe, dann hätte den bestimmt kein Prüfer auf legalem Wege (so wie bei mir) eingetragen.
Also bevor man irgendwelchen stuss schreibt erstmal überlegen.