Ja natürlich bleibt es an.
Ist ja Pflicht in Deutschland das Standlicht und Abblendlicht während der Fahrt bei Dunkelheit eingeschalten sein müssen.
Wusste ich nicht & hab mal kurz nachgeschaut:
Zitat von §51 (1) Satz 5 StVZODie Begrenzungsleuchten müssen auch bei Fernlicht und Abblendlicht ständig leuchten.
Dann sollte das funktionieren.