Ich habe mir etwa 2 Wochen vor Student46 meinen (derzeitigen) E39 520d gekauft.
Beiträge von E66-Fan
-
-
Ich bin bei der Hannoverschen Direkt und sehr zufrieden.
Mit der WGV habe ich schlechte Erfahrungen gemacht.
-
Nach LMM-Tausch immer einen Steuergerätereset durchführen.
Ich bin ein halbes Jahr mit den Turbolöchern vom defekten LMM rumgefahren, bis ich dann ein Reset gemacht habe.
Jetzt zieht das Auto schön gradlinig hoch.Grüße,
E66-Fan -
Ob ein Sensor defekt ist, kannst du hören.
PDC einschalten und an den Sensoren horchen.
Funktionsfähige "knacken" im Sekundentakt. Hört sich wie ein "Piezo-feuerzeug" an.Grüße,
E66-Fan -
Den LMM kann man auch ohne Auslesen testen:
LMM einfach ausbauen und ein Stück fahren. Auto muss gradlinig hochziehen, ohne Einbrüche.Falls ihr den LMM tauschen solltet:
Ich bin nach dem Tausch ein halbes Jahr -aus Unwissenheit- ohne einen Steuergerätreset gemacht zu haben rumgefahren - mit den Turbolöchern des ausgebauten, defekten LMM.Nach dem Reset zieht der Dicke endlich wieder ohne "Einbrüche" gradlinig hoch!
Mein Tipp also:
Steuergerätereset machen!
Fahrzeug-Reset:
- Batterie-Pol (-) abklemmen
- Batterie-Pol (+) abklemmen
- Beide Klemmen mit einem Draht verbinden
- Zündschloß in Stellung 0
- ca. 15 min warten
- Draht entfernen
- Batterie-Pol (+) anklemmen
- Batterie-Pol (-) anklemmen
- ca. 15 min spazierenfahren, damit die Steuergeräte wieder lernen-Ohne Gewähr/Auf eigene Gefahr!- [Blockierte Grafik: http://e39-forum.de/images/smilies/zwinker.gif]
-
Richtig, Beweißlastumkehr nach 6 Monaten.
Fahr zum Händler, der soll's richten.
-
Um das hier nochmal klarzustellen:
Garantie sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung (auch mit SB) zu und ist meist durch Laufleistung und Alter eingeschränkt.
Gewährleistung ist eine (zeitlich befristete) Nachbesserungsverpflichtung.Die Gewährleistung geht aus dem Gesetz hervor; die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die im Normalfall zusätzlich bezahlt werden muss.
Die Gewährleistung kann zwischen Händler und Privatperson NICHT ausgeschlossen werden (§ 475 BGB), bezieht sich aber nur auf Mängel, die bei Gefahrenübergang (ugs.: Kaufdatum bzw. Übergabe der Sache) bestanden haben.
Die Gewährleistung beträgt bei gebrauchten Gütern 1 Jahr, wobei die Beweißlast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, dann beim Käufer liegt.Grüße,
E66-Fan