Beiträge von E66-Fan

    Heisst ich kann ihm die Rechnung schicken und er muss die zahlen, kann von mir aber das alte/kaputte Teil bekommen?

    Richtig. Ich dachte so hätte ich mich schon in meinem obigen Beitrag ausgedrückt.


    Wenn der VK sich aber weigert, wie du schreibst, wirst du wohl ohne Anwalt sowieso nicht weiter kommen, oder!?
    Den Rechtsanspruch hast du alle mal.


    Übrigens bezieht sich der Teil
    "Wird eine mangelfreie Sache geliefert, hat der Verkäufer Anspruch auf Herausgabe der mangelhaften Sache."
    eher auf Situationen, in den z.B. eine Scheibe mit den falschen Maßen oder ein Sonnenschirm in der falschen Farbe; beides kann der VK noch weiter veräußern. Auf einen defekten LMM o.Ä. wird er wohl nicht zwangsläufig scharf sein; obwohl der Rechtsanspruch auch hier gegeben ist.

    Danke für die Antwort, wird langsam aber sicher immer etwas transparenter.
    Bei einer Nachrüstung wäre es wohl einfacher/sinnvoller gleich das E-Gas nachzurüsten oder?


    Das mit den deaktivierten - aber vorhandenen Funktionen - kenne ich, das machen mehrere Hersteller so :thumbdown:

    E-Gas nachrüsten? Erm, aus dem Bauch heraus sage ich mal: Nur mit sehr großem Aufwand möglich.
    Damit beschäftige ich mich heute aber nicht mehr. X-P
    Lasse mich auch gerne eines besseren belehren! ;)


    Ich finde den deaktivierten Kram super, da spart man viel Geld und Arbeit wenn man nachrüsten will.
    (Bei mir fuhr BMW aber schon Sparkurs; nicht vorgerüstet... *Grml*)

    Jetzt habt ihr mich aber eingekreist! :fechten:


    Also, um's nochmal aufzubröseln: Erfahrung hab ich damit bisher noch keine.
    Es scheint aber so:


    Mit E-Gas und MFL ist das ganze nur eine codierungssache.


    Bei manuellem Bowdenzug muss ein zweiter Bowdenzug + Stellmotor zugerüstet werden.
    Einbausatz besteht aus mehreren Teilen. Hier.
    Trotzdem ist es reichlich eigenartig rauszufinden, ab wann nun E-Gas verbaut wurde. In manchen Foren ist die Rede von einer "Zwischenlösung". Umstellung war demnach einmal zum MJ '99, dann nocheinmal ca. April '99. :gruebel:
    Blicke da aber nicht ganz durch.


    Zu bemerken ist auch noch, dass BMW meines Wissens in der Produktion vor 2000 öfters bestimmte Teile einfach eingebaut hat, jene dann aber deaktiviert ließ. Z.B. bei einem E38 die komplette Alarmanlagenverkablung mit Sensorik. Die DWA konnte einfach freigeschaltet werden. Einzig die Innenraumüberwachung musste nachgerüstet werden, um das Gesamtpaket zu haben. :spinn:


    Fazit: Nachschauen, was alles verbaut ist.

    Ahh gut zu wissen..!
    Die Unterdruckdose mit den anderen Sachen hat man aber nur im Fahrzeug wenn man's schon vom Werk aus mit Tempomat bestellt hat oder?
    Also Standartmäßig ist die nicht enthalten richtig?

    Naja, irgendwann wurde komplett auf E-Gas umgestellt, wenn ich richtig informiert bin.
    Also auch beim 318i. Meine das wär um den Jahreswechsel '00/'01 gewesen. :gruebel:


    Den Bowdenzug hast du natürlich immer wenn kein E-Gas verbaut ist; besagter ersetzt den elektronischen Impuls vom E-Gas.

    Und wieso funktioniert bei ihm dann Tempomat? Normalerweise funktioniert das doch nur mit E-Gas, oder nicht? ?(

    Nöö, gab's schon im E32. Da war nur im 750i(L) E-Gas verbaut, sonst Bowdenzug.
    Der mechanische Tempomat funktioniert via Unterdruckdose.
    Hält quasi den Bowdenzug bei einer bestimmten Stellung fest und regelt so die Einspritzung manuell, nicht via Software.