Gibt es da auch einen entsprechenden Paragraphen im Gesetz, dass Versicherungen bis zu einem bestimmten Betrag dazu verpflichtet sind, die Schäden zu übernehmen, auch wenn sie nachträglich verbaut und nciht gemeldet sind.
Nö. Gibt's nich.
Übrigens interessant, dass die Autohändler lieber einen "verranzten" E39 mit 250tkm auf der Uhr in der Halle parken, weil das Navi gerne geklaut wird, stattdessen aufm Hof aber E60 und E46 mit MII-Paket stehen haben...