Wusste gar nicht dass man auf einem 320i 15"er fahren darf.
Beiträge von lefpik
-
-
Auf jeden Fall H&R.
-
Bei google hab ichs auch gerade gesehen....
-
Wie gesagt, die meisten Hersteller beziehen die Angaben auf ein Serienfahrwerk von Limo/Touring.
H&R z.B. bezieht die Angaben der Fahrwerke fürs QP auf das bereits um ca. 20cm tiefergelegte Fahrwerk.
Von daher ist die Frage nicht eindeutig zu beantworten. -
Zitat
Achja, liege ich da richtig wen ich zB nen 40/20 Fahrwerk nehme das ich
in wirklichkeit mit meinem QP 20/00 erreiche?Kommt auf die Firma an. Welche meinst Du konkret?
-
Danke. Das werde ich mal testen!
-
Also, vielen Dank nochmal an alle, die mir super Tipps gegeben haben.
Also ich denke, die Schuldfrage ist sehr eindeutig und da kann er, egal mit welchen Behauptungen,
nichts mehr dran ändern.Noch drei konkrete Sachen:
1.) Wenn der zweite Gutachter eine geringere Schadenssumme ermittelt, muss ich diese
akzeptieren, wenn ich mich nicht auf einen Gerichtsstreit einlassen möchte?
Oder trifft man sich in der Mitte?2.) Seid Ihr auch der Meinung, dass ich die Kosten für mein Gutachten selber tragen muss weil
ich das mit der gegnerischen Versicherung nicht vorher abgesprochen hab?3.) Nochmal die Sache mit dem Nutzungsausfall. Wir haben keinen Mietwagen in Anspruch genommen.
Einige sagen Nutzungsausfall gibts für den gesamten Zeitraum, andere sagen nur für den Zeitraum der
angenommenen Reparatur (2 Tage) und dritte wiederum für den Zeitraum, seit dem die Versicherung Bescheid
weiß aber nicht in die Pötte kommt.Ansonsten warte ich gelassen ab und harre der DInge!

-
Zitat
Da der Unfallgegner jetzt behauptet, deine Frau ist schuld, bist du
auch Betroffener, denn du bist der Versicherungsnehmer, d.h. er macht
(versucht) jetzt seinen Schaden von DIR bzw. deiner KFZ-Versicherung
geltend zu machen. Also bist du Betroffener und damit müsste auch deine
Rechtschutzversicherung da greifen.Hmm, da müsste ich mal nachfragen.
ZitatHat der Unfallgegner die Schuld schriftlich eingestanden oder nur mündlich.... ZEUGEN????? Polizei gerufen???
Polizei war da, und hat Ihn als Schuldigen mit 35 Euro verwarnt.
Ansonsten gibts keine Zeugen. -
-
Ich bin der Versicherungsnehmer (Zweitwagen).
Meine Frau ist aber Halterin des Fahrzeugs.ZitatDu brauchst kein Rechtschutz da du nicht der Schuldige bist.
Ja theoretisch schon, aber der Unfallgegner ist ein ziemlicher Idiot.
Der hat zwar die Schuld vor Ort zugegeben, aber seitdem er die Schadenssumme weiß versucht er mit allen Mitteln
die Sache umzudrehen. Er wollte ein paar Euro aus eigener Tasche zahlen, zumal es nicht sein Auto war.
Der behauptet inzwischen, dass meine Frau ja unberechtigterweise gebremst hat.
Hab irgendwie Angst, dass mehr bei mir hängen bleibt als mir lieb ist.@ neco
Danke, wäre klasse.