Beiträge von lefpik

    Wie gesagt, die meisten Hersteller beziehen die Angaben auf ein Serienfahrwerk von Limo/Touring.
    H&R z.B. bezieht die Angaben der Fahrwerke fürs QP auf das bereits um ca. 20cm tiefergelegte Fahrwerk.
    Von daher ist die Frage nicht eindeutig zu beantworten.

    Also, vielen Dank nochmal an alle, die mir super Tipps gegeben haben. :thumbsup:
    Also ich denke, die Schuldfrage ist sehr eindeutig und da kann er, egal mit welchen Behauptungen,
    nichts mehr dran ändern.


    Noch drei konkrete Sachen:


    1.) Wenn der zweite Gutachter eine geringere Schadenssumme ermittelt, muss ich diese
    akzeptieren, wenn ich mich nicht auf einen Gerichtsstreit einlassen möchte?
    Oder trifft man sich in der Mitte?


    2.) Seid Ihr auch der Meinung, dass ich die Kosten für mein Gutachten selber tragen muss weil
    ich das mit der gegnerischen Versicherung nicht vorher abgesprochen hab?


    3.) Nochmal die Sache mit dem Nutzungsausfall. Wir haben keinen Mietwagen in Anspruch genommen.
    Einige sagen Nutzungsausfall gibts für den gesamten Zeitraum, andere sagen nur für den Zeitraum der
    angenommenen Reparatur (2 Tage) und dritte wiederum für den Zeitraum, seit dem die Versicherung Bescheid
    weiß aber nicht in die Pötte kommt.


    Ansonsten warte ich gelassen ab und harre der DInge! :)

    Zitat

    Da der Unfallgegner jetzt behauptet, deine Frau ist schuld, bist du
    auch Betroffener, denn du bist der Versicherungsnehmer, d.h. er macht
    (versucht) jetzt seinen Schaden von DIR bzw. deiner KFZ-Versicherung
    geltend zu machen. Also bist du Betroffener und damit müsste auch deine
    Rechtschutzversicherung da greifen.

    Hmm, da müsste ich mal nachfragen.



    Zitat

    Hat der Unfallgegner die Schuld schriftlich eingestanden oder nur mündlich.... ZEUGEN????? Polizei gerufen???

    Polizei war da, und hat Ihn als Schuldigen mit 35 Euro verwarnt.
    Ansonsten gibts keine Zeugen.

    Ich bin der Versicherungsnehmer (Zweitwagen).
    Meine Frau ist aber Halterin des Fahrzeugs.


    Zitat

    Du brauchst kein Rechtschutz da du nicht der Schuldige bist.

    Ja theoretisch schon, aber der Unfallgegner ist ein ziemlicher Idiot.
    Der hat zwar die Schuld vor Ort zugegeben, aber seitdem er die Schadenssumme weiß versucht er mit allen Mitteln
    die Sache umzudrehen. Er wollte ein paar Euro aus eigener Tasche zahlen, zumal es nicht sein Auto war.
    Der behauptet inzwischen, dass meine Frau ja unberechtigterweise gebremst hat.
    Hab irgendwie Angst, dass mehr bei mir hängen bleibt als mir lieb ist.


    @ neco
    Danke, wäre klasse.