Genau so ist es!
Du bist auf jeden Fall der Geschädigte und brauchst eigentlich KEINEN Cent bezahlen! ABER!!!!
Wenn die Versicherung ihren eigenen Gutachter beauftragt sollen die das machen! Die Umkosten deines Gutachters könnte evtl dir zu Lasten gelegt werden WENN,
Du ihn Beauftragt hast OHNE der Gegnerischen Versicherung dies mitzuteilen das du dies in Erwägung ziehst!
Also das heißt wenn du es vorher gesagt hast dann ist es so das du nichts bezahlen musst!
Wenn nicht dann kann es unter Umstäden dazu führen das du auf die Kosten deines Gutachters sitzen bleibst da du im Vorfeld nichts abgeklärt hast!Kommt aber immer auf die Versicherung an!
Kann sein muss aber nicht!
Und zu den Werkstatt Aufenthalt kannst du auch bei Bedarf einen Mietwagen in Erwägung ziehen da dein Wagen ja Unrepariert in der Werkstatt steht!
Das nennt sich Glaub ich Fahrzeug Ausfall oder so ähnlich,die Kosten muss die Versicherung auch tragen!
ABER nur wenn du es Unbedingt benötigst und keine andere Option hast!