Ein gewerbliches Handeln besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem du eine Wiederholungsabsicht zum Verkauf von Waren fasst. Also JETZT. D.h. du musst von ANFANG AN ein Gewerbe angemeldet haben und eine umfassende Steuererklärung abliefern. Solange dein Gewinn pro Kalenderjahr unter einem bestimmten Freibetrag bleibt, bist du nicht umsatzsteuerpflichtig (§19 UStG) und deine Tätigkeit kann als Kleingewerbe betrachtet werden.
richtig, das meinte ich u.a. ![]()