Nicht richtig so. Ein wirksamer Kaufvertrag bedarf zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Der Ausschluss der Gewährleistung ist als Bestandteil des Angebots durch den Verkäufer zu werten, was bedeutet, dass der Käufer mit seiner auf das Angebot abgestimmten Willenserklärung seine Zustimmung gibt.
Rosinenscheißer ![]()
Ist schon klar, dass der Käufer dem Kaufvertrag zustimmen muss - er muss jedoch nicht explizit dem Gewährleistungsausschluss zustimmen!
Was ich damit sagen wollte war, dass keiner hinterher sagen kann: Ey, ich war aber nicht damit einverstanden, dass wir die gewährleistung bei der 20 Jahre alten Kaffeemaschine weglassen... die is im arsch!
Wenn man nämlich schreibt, dass beide zustimmen müssen, kann mal das als Laie leicht falsch verstehen...