Nabend die Herren,
kann mir mal einer verraten wo der Lichtsensor für die Lichtautomatik steckt?
Also der kleine Punkt neben dem Schalter ist es nicht - zumindest passiert nichts, wenn ich den zu halte
Gruß Andy
Nabend die Herren,
kann mir mal einer verraten wo der Lichtsensor für die Lichtautomatik steckt?
Also der kleine Punkt neben dem Schalter ist es nicht - zumindest passiert nichts, wenn ich den zu halte
Gruß Andy
Alles klar, fühl dich angesprochen
Hast du eigentlich Xenon?
Ich schließ mich an, Anleitung wär toll
Hat eigentlich jemand von euch ähnlich helle Ringe, wie die beim neuen 5er? Also sprich welche die auch als Tagfahrlicht taugen?
Gruß Andy
Nicht richtig so. Ein wirksamer Kaufvertrag bedarf zwei übereinstimmenden Willenserklärungen. Der Ausschluss der Gewährleistung ist als Bestandteil des Angebots durch den Verkäufer zu werten, was bedeutet, dass der Käufer mit seiner auf das Angebot abgestimmten Willenserklärung seine Zustimmung gibt.
Rosinenscheißer
Ist schon klar, dass der Käufer dem Kaufvertrag zustimmen muss - er muss jedoch nicht explizit dem Gewährleistungsausschluss zustimmen!
Was ich damit sagen wollte war, dass keiner hinterher sagen kann: Ey, ich war aber nicht damit einverstanden, dass wir die gewährleistung bei der 20 Jahre alten Kaffeemaschine weglassen... die is im arsch!
Wenn man nämlich schreibt, dass beide zustimmen müssen, kann mal das als Laie leicht falsch verstehen...
Bin auch beim ADAC. Cool find ich, dass die auch kommen, wenn meine Karre bei mir auf dem Parkplatz nicht anspringt. Hatte das mal mit meinem alten E36, der kam guckt. Lösung sofort gefunden (Benzinpumpe).
Den Schutzbrief den ich von meiner Versicherung hätte haben können, greift erst ab 30 Km entfernung vom Wohnort. Völlig unbrauchbar. Hab gehört, dass das wohl bei mehreren Versicherungen so wäre
Gib mal im Rückwärtsgang ordentlich gas und tritt dann mit voller Wucht auf die Bremse. Vielleicht kommts wieder raus
Immer diese vielen Synonyme für Rechtsanwalt Da fühlt man sich gleich viel wohler
Ich wüsste auf Anhieb auch nicht, warum bei einem Privatkauf (Beide Parteien Privatleute) ein Jahr Gewärhleistung verpflichtend wäre. Nach EU Recht, wird dies beim Privatverkauf ausgeschlossen (siehe Ebay).
Dazu benötigt man auch nicht das beiderseitige Einverständnis, einseitig reicht! (Welcher Käufer würde dem Garantieausschluss schon zustimmen?).
Gekauft wie gesehen reicht nicht! Da muss man schon mehr ins Detail gehen.
Was man dem Verkäufer allerdings bei so groben Mängeln anhängen kann (erst recht, wenn er vom Fach ist), dass er arglistig getäuscht hat! Dann allerdings nur, wenn er diese Mängel wirklich wissentlich verschwiegen hat. (Das gilt dann auch bei Privatkäufen). § 123 BGB
Servus,
also wenn beim normalen Service nichts festgestellt wird dann empfiehlt es sich doch mal bei der Dekra so einen Gebrauchtwagen ankaufstest zu machen.
Kostet irgendwie 50-80€ und da wird der Wagen dann auf Herz und Nieren geprüft.
Kann man sich sparen. Die prüfen nur die Dinge, die auch beim TÜV geprüft werden (So zumindest bei mir, als ich den E46 gekauft hab).
Musste trotzdem noch ein paar Dinger reparieren lassen.
Hab die ganze Zeit gedacht: HÄH? Seine Bremsscheiben wackeln und quietschen??
Wie ist der denn drauf?!?!
Hab ne Weile gebraucht, bis ich auf die Fenster kam
Der E46 hat doch das Standardproblem mit den elektrischen Fensterhebern. Ist es vielleicht das? oder kennst du das Problem und kannst es ausschließen?
Gruß Andy
Anti-Rost-Beschichtung? Was bringt denn ne Beschichtung bei einer Bremsscheibe? Oder versteh ich da was falsch?