Evtl. Fabrikatsbindungen lt. Kfz.-Papieren bzw. werkseitige Fabrikatsempfehlungen beachten!Vorgeschriebene Geschwindigkeitsklassen lt. Kfz.-Papieren:316i, 318i, 320d, 318Ci : Geschwindigkeitsklasse H
318i touring, 320d touring : Geschwindigkeitsklasse H; 320i, 320i (2.2), 320Ci, 320Ci (2.2) : Geschwindigkeitsklasse V; 323i, 323Ci : Geschwindigkeitsklasse V; 320i touring, 320i (2.2)-touring : Geschwindigkeitsklasse V; 320i (2.2)-Cabrio, 323i Cabrio : Geschwindigkeitsklasse V; 325i, 325xi, 325Ci, 328i, 328Ci : Geschwindigkeitsklasse W; 330d, 330xd, 330xi, 330i, 330Ci : Geschwindigkeitsklasse W; 325i-, 328i-, 330d-, 330i, 330xi-touring : Geschwindigkeitsklasse W; 325i Cabrio, 330i Cabrio : Geschwindigkeitsklasse W; Nach § 36, Abs. 9, Pkt. 3.1 bestehen keine Bedenken gegen den Ersatz von VR- und ZR-Reifen durch
W-Reifen. Eine Änderung der Kfz.-Papiere nach § 27, Abs. 1 ist n i c h t erforderlich !
Die einzigen Modelle, die „zwingend“ W Reifen brauchen sind 325, 328 und 330. Auch kein 323 braucht W. Warum auch?
Die Liste ist allerdings von 2000, was bedeutet, dass der 318i ab 2001 mit 143PS noch nicht aufgeführt ist, lediglich der alte. Also wird der Facelift 318i in den V Bereich gehoben worden sein, genauso wie der 320d mit 150PS.
Gruß Flo