Vollkaskoschaden: Probleme mit der Bayr. Versicherungskammer

  • Hallo zusammen,


    nach einem wirtschaftlichen Totalschaden, festgestellt durch DEKRA, möchte der VN seinen PKW (BMW) trotzdem instandsetzen lassen. Die Instandsetzungskosten liegen laut DEKRA-Gutachten über dem Restwert.


    Nach Recherchen bzw. Angebotes einer Instandsetzungsfirma könnte im Rahmen der Wirtschaftlichkeit günstiger instandgesetzt werden, vor allem deswegen, dass die Ersatzteile wesentlich günstiger bezogen werden könnten.


    Die BVK hat im Vorfeld (ohne Rücksprache mit dem VN) einen Regulierungsbetrag geleistet:
    Zeitwert abzgl. SB und abzgl. eines Restwertangebotes der DEKRA von einem Autohändler


    Der VN ging davon aus, dass im Falle einer Instandsetzung der Restbetrag von der BVK geleistet wird, wo doch das Kostenrisiko beim VN liegt.


    Die BVK hat wie folgt telefonisch aufgeklärt:
    Sie leisten nur, wenn
    1. vollständig und fachgerecht nach Herstellervorgaben instand gesetzt wird
    2. originale BMW-Neuteile verbaut werden
    3. nicht mit BMW-Logo versehene Ersatzteile werden als „Zubehörteile“ gewertet sind nicht erstattungsfähig (müssen das BMW-Logo tragen!)

    Wenn ein Kriterium, selbst wenn nur zu einem Ersatzteil, nicht erfüllt wird, wird keinerlei Zahlung geleistet. Auch die im Besitz des VNbefindliche gebrauchten Xenon-Scheinwerfer können demnach nicht zum Einsatz gebracht werden, es würde dann KOMPLETT keine Leistung der BVK erfolgen. Nach Instandsetzung würden die Leistungen/Ersatzteile von der DEKRA überprüft.


    Kann das sein??? Ist die Aussage/Abhandlung der BVK richtig? Kenne ich das so, dass man sich den Restwert auszahlen lassen kann, o. MwSt., bei Vorlage der Rechnung wird die MwSt. nachvergütet.


    Danke Euch für Unterstützung!
    Stella

    2 Mal editiert, zuletzt von Stella () aus folgendem Grund: Steuerzeichen wurden angezeigt

  • Kannst du das mal richtig formatieren? So liest es sich absolut ,.. doof

  • Dann tuts mir leid, wollte da niemanden angreifen :D Sah bloß nicht normal aus und schön gelesen hat es sich so auch nicht ;)

  • Bei solchen Dingen sofort zum Anwalt und Dich fachkundig beraten lassen. Niemand weiß wie Dein Vertrag mit der Versicherung aussieht und was dieser beinhaltet.
    Hier solltest Du nicht auf "laienhafte" Aussagen hören!!! Also ab zum Anwalt, schließlich gehts hier um Deine Kohle! :D

    [align=center]Lieben Gruß, Marcel :D


    Codierungen und das Auslesen des Fehlerspeichers im Raum Hamburg bei mir möglich :)
    MaTo90´s 320d

  • Was wäre denn der Restwert ? wie hoch ist denn der Schaden.?


    Würde auch zum Anwalt gehen, wobei ich es seltsam Finde das eine Versicherung FREIWILLIG die MEHR Kosten für Original BMW Teile bezahlt.
    Die sind ja eher mal dafür bekannt das es günstiger gemacht wird und ohne BMW Logo kommt...


    Ich denke es ist einfach eine außrede =) - wie immer, bei Versicherungen. ^^

    www.alpha-composites.de


    Fragen zu Carbon oder Teile mit Carbon laminieren lassen? dann nur her mit den Anfragen =)


    Navi Kartenmaterial incl. Blitzer + Software =) - bei Interesse PN

  • Zitat

    Was wäre denn der Restwert ? wie hoch ist denn der Schaden.?


    Würde auch zum Anwalt gehen, wobei ich es seltsam Finde das eine Versicherung FREIWILLIG die MEHR Kosten für Original BMW Teile bezahlt.
    Die sind ja eher mal dafür bekannt das es günstiger gemacht wird und ohne BMW Logo kommt...


    Ich denke es ist einfach eine außrede =) - wie immer, bei Versicherungen. ^^


    Das dachte ich aber auch, bei meinem Wildschaden wurden noch 20% der Kosten für Teile abgerechnet, weil es die ja im Internet viel günstiger gibt.

  • Also bei meinen Schäden (Haftpflicht, da mir die Leute wohl gern ins Auto fahren) wurden mir stets die Kosten für Originalteile erstattet. Kannst du nicht einfach fiktiv nach Gutachten abrechnen? ?(


    Zuzüglich Lohnkosten, aber alles abzgl. Mwst (da fiktiv)

  • Zum Punkt 1: Fachgerechte Instandsetzung. Steht in dem Vertrag, dass nur eine mit der Versicherungsgesellschaft zusammenarbeitende Werkstatt seitens der VKB vorgeschrieben wird? Falls ja, fahr in die Werkstatt, lass Dir einen Kostenvoranschlag geben und leite diesen an die VKB. Somit kann die VKB nicht mehr rumeiern bei der Abrechnung, denn hier werden ausschliesslich Teile verwendet, die VKB-konform sind.


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