Hallo, wir überlegen für einen E46 Limo (Bj 99) eigene Heckleuchten mit den Hella Modulen zu bauen. Bei der Planung stellt sich uns nun eine Frage, dürfen in Deutschland die Fahrzeuge auf beiden Seiten am Heck eine Nebelschlussleuchte haben? Oder ist nur eine erlaubt? Wo kann man evtl, einen entsprechenden Gesetzestext hierzu finden? Vielen Dank für eure Hilfe.
Nebelschlussleuchte
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Also ich denke die Gesetzeslage sieht vor, dass man an Scheinwerfern bzw. Rückleuchten keine Änderung vornehmen darf.
Höchstens was komplettes aus dem Zubehör mit E-Prüfzeichen.Eventuell kannst du hier was über die Nebelschlussleuchte herausfinden: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51a.php3</a>
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§ 53d StVZO
NebelschlussleuchtenMehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt,
und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.Soviel zu 2 Nebelschlussleuchten am E46.
No Chance. -
§ 53d StVZO
NebelschlussleuchtenMehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt,
und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.Soviel zu 2 Nebelschlussleuchten am E46.
No Chance.
ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, wo hier das Problem liegt. Laut Gesetzestext ist ja eine 2.NSL ja kein Problem.Ansonsten einfach mal hier nachschauen:
http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-38-Nebelschlussleuchten.pdf
Oder hier:
3.13 Nebelschlußleuchten
(Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 53d)
Vorhandensein: vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 01.01.91 und bbH > 60 km/h ; ECE > 25km/h
Anzahl: ein oder zwei
Einschaltkontrolle: vorgeschrieben;
􀂃 nach StVZO Kontrolleuchte für gelbes Licht.
􀂃 nach EG-Rili Kontrolleuchte im Zugfz undzusätzlich für Kfz, die auf Basis einer EGÜbereinstimmungsbescheinigung ab dem 01.10.2000 erstmals in den Verkehr kommen:
a) müssen eine Einrichtung besitzen, die bei Ausschalten der Begrenzungsleuchten die Nebelschlußleuchte(n) automatisch und dauerhaft abschaltet. Nebelschlußleuchten müssen danach bewußt wieder eingeschaltet werden (z.B. mittels "Dreh-Zugstufen-Schalter").
oder
b) eine akustische Warneinrichtung haben, die auslösen muß, wenn
+ die Zündung ausgeschaltet oder
+ der Zündschlüssel abgezogen ist
und die Fahrertür geöffnet wird, während sich der Schalter für die Nebelschlußleuchte(n) in Einschaltstellung befindet.Sonstiges: Abstand zur Bremsleuchte größer 100 mm
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die hab schon öffter fahrzeuge gesehen was 2 nebelschlussleuchten haben, wenn ich mich recht erinnern kann dann hat sogar der e61 2 nebelschlussleuchten.
ob du die heckleuchten verändern darfst ist wieder eine andere sache. -
Also ich entnehme aus dem Text "Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein." das nur eine verbaut sein darf heraus.
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Auch ein PKW ist ein "mehrspuriges" Kraftfahrzeug! Und wenn dieses die o.g. Bedingungen erfüllt, dann muss dieses mit mindestens einer NSL ausgerüstet sein. Eine 2. ist aber auch kein Problem.
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Natürlich darfst du zwei Nebelschlussleuchten haben.
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Richtig zwei Nebelschlussleuchten sind kein Problem, denn in meinem E38 leuchten diese vom Werk aus.
Gruss Straubinger
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