Garantie hin oder her...
Für Defekte und nicht typische Verschleissteile muss der Händler min. 1 Jahr geradestehen. Allerdings gibts nach einem halben Jahr die sog. Beiweislastumkehr, d.h. bis zu einem halben Jahr geht der Gesetzgeber davon aus das der Mangel schon bei Kauf bestand (der Händler müsste beweisen das dem nicht so war), dannach musst Du beweisen das der Mangel schon beim Kauf bestand und nicht bekannt war.
Habe mit meinem Touring auch einen leidvollen Start gehabt (Rost am Einstieg, ständig leere Batt., defekter CD-Wechsler, def. Differential, undichter Scheinwerfer...) habe aber das meiste über die Gewährleistung machen lassen können.