Gebrauchtwagenkauf mit Hindernissen

  • Hei !


    Ich gehe mal mit schlechtem Beispiel voran, als Warnung für alle die sich einen gebrauchten E46 kaufen wollen.
    Neu geht ja schlecht. Schlechtes Beispiel vor allem deswegen, weil ich mir eigentlich eingebildet hatte etwas von Autos zu verstehen und juristisch ein wenig vorbelastet bin. aber wie das so ist, wenn man verliebt ist, man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht.


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    am 21.07.2010 schloss ich einen Kaufvertrag zum Gebrauchtwagenkauf eines BMW 325 Bj 2002 mit 68000km ab.
    Das Fahrzeug wurde in Mobile unter dem Namen eines BMW Autohauses inseriert.
    Bei Anruf wurde ich von einem Mitarbeiter darauf aufmerksam gemacht das es sich um das Fahrzeug eines Mitarbeiters des Autohauses handele und wurde mit diesem verbunden.


    Es wurde für den gleichen Tag eine Probefahrt vereinbart, anschließend wurde der Vertag unterzeichnet, weil das Auto einen Top Eindruck machte. Der Mitarbeiter teilte mit, dass es sich um den Wagen seiner Frau handele, tatsächlich war das Fahrzeug auf den Bruder angemeldet.


    Der Verkäufer erbat sich noch einige Tage Zeit aus, weil das Fahrzeug noch in der Werkstatt des Autohauses eine Inspektion mit Öl- und Bremsservice erhalten sollte. Dies wurde bei der Fahrzeugübergabe durch ein frisch ausgefüllten Servicevermerk im Checkheft dokumentiert und war auch augenscheinlich durchgeführt worden, da ein frisches Ölserviceschild im Motorraum hing. Ich habe später auch den Mikrofilter geprüft, der war augenscheinlich auch neu.


    Der Verkäufer sicherte mir zu das Fahrzeug sei absolut in Ordnung und für die nächsten 25000km Wartungsfrei.
    daran hatte ich zu dem Zeitpunkt eigentlich keinen Zweifel.
    Wenngleich der Wagen bei der 50km Rückfahrt nach Köln ein wenig "pendelte" das ist auch meiner Freundin aufgefallen die hinterher fuhr.
    Ich hab das dann zunächst auf das weiche Serien-Fahrwerk und die ungewohnte Lenkung geschoben.


    2 Wochen später ließ ich ein Sportfahrwerk einbauen, dabei fiel auf dass eine Feder hinten gebrochen war.
    Das fand ich zunächst nicht schlimm da diese im Zuge des Umbaus ohnehin getauscht wurde.


    Eine Woche später fuhr ich zu einem Reifenhändler um die Achsgeometrie vermessen und einstellen zu lassen, weil der DEKRA Mann ohne diesen Nachweis das FW nicht eintragen wollte, hierbei wurde festgestellt, das die Querlenker vorne ausgeschlagen sind und eine Einstellung nicht vorgenommen werden kann, weil die Querlänker zuerst erneuert werden müssen.


    Der Verkäufer behauptet nun es sei ein Privatverkauf gewesen und ich könne daher keine Nachbesserungsansprüche aus Gewährleistung stellen.
    Er wolle aber eine Lösung finden..... am Donnerstag ist er aus dem Urlaub zurück, dann weiß ich genauer wie das aussehen wird.
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    Fragt sich nun, ob der Verkäufer Recht hat. :rolleyes:


    Hierzu möchte ich gerne mal meine bisherigen Recherchen vorstellen und werde Euch auf dem laufenden halten.


    Ein Satz Querlenker von Meyle kostet bei Ebay ca. 250 €
    Meine Werkstatt, ein kleiner Meisterbetrieb, der Chef fährt selbst einen E46 328i Touring, bestätigte dass das Fahrzeug top sei.
    Auf Nachfrage teilte er mit dass der Einbau ca. 2 Stunden dauert und mich ca. 100€ kosten würde.


    Gut, das könnte ich verschmerzen, vor allem weil dann wirklich kaum noch Überraschungen zu erwarten sind.
    Die Lager hatte ich beim Fahrwerkstausch bereits alle mitwechseln lassen.


    Aber warum den Verkäufer billig davon kommen lassen ? :P


    Ich habe eine Anfrage bei der Rechtsabteilung des ADAC gemacht, deren Beantwortung noch aussteht.
    Als Plus Mitglied ist solch eine Beratung kostenlos.


    - Der Verkäufer könnte sich auf normalen Verschleiß berufen, oder sagen der Querlenker sei ein Verschleissteil.


    Dagen spricht zunächst die durchgeführte Inspektion, da hätte die gebrochene Feder und die ausgeschlagenen Querlenker ja eigentlich auffallen müssen.


    - Ist der Querlenker ein Verschleissteil ?
    Verschleissteile zeichnen sich i.d.R. dadurch aus dass sie einem Wartungsintervall unterliegen.
    Das trifft auf die Querlenker eigentlich nicht zu, wenn ich nicht irre.
    Dagegen spricht auch die geringe Laufleistung, wenngleich die Querlenker dafür bekannt sind dass sie beim e46 früh ausschlagen, aber allgemein üblich ist das eigentlich nicht, finde ich.


    - Dagegen spricht auch das in dem Vertrag von Mobile "gekauft wie besichtigt und Probe gefahren" steht. Damit wird gem. ADAC die Sachmängelhaftung im Allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können.
    Den hatte ich nicht dabei.


    - Weiterhin spricht folgendes BGH Urteil dagegen :


    Da die Gewährleistungspflicht nur für gewerbliche Verkäufer gilt, ist im Vertrag plötzlich von einem „Privatverkauf“ die Rede. Der Händler tut so, als würde er aus seinem privaten Besitz ein Auto verkaufen – natürlich mit ausgeschlossener Gewährleistung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat solche Überrumplungsaktionen verboten – wer darauf reingefallen ist, kann trotzdem auf Gewährleistung pochen (Az.: VIII ZR 72/06)
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    Bin mal gespannt wie es ausgeht, mir ist nur wichtig dass ich nicht als Bittsteller vor dem Verkäufer rumkriechen muss, um die Mängel beseitigt zu bekommen.


    Ich für mich hatte mir schon überlegt, die Teile selbst zu kaufen und anzubieten, dass die Teile in der Werkstatt kostenneutral eingebaut werden und eine Achsvermessung durchgeführt wird, die hätte ich ja dann zumindest gespart und wir hätten uns die Kosten dann quasi geteilt. Den Werklohn muss er vermutlich nicht zahlen, sondern allenfalls die Teile.


    Fragt sich wie er den Mangel nachbessern könnte ?


    Es gibt zwar die Möglichkeit die Lager einzeln zu tauschen, jedoch nicht offiziell, denn die Querlenker werden bei BMW nur komplett angeboten.
    So dass eine Nachbesserung eigentlich nur durch einen kompletten Tausch erfolgen kann.


    Andererseits hat er recht gutes Geld für den Wagen bekommen (11500€) so dass ich ihn irgendwo nicht so leicht davonkommen lassen möchte ;)


    Meinungen und Erfahrungen hierzu sind ausdrücklich willkommen.


    tbc

  • Da berate ich mich lieber selber .......


    Interessant wären ja auch Beiträge zur Instandsetzung vom Querlenker gewesen. Die haben sicher nichts mit Rechtsberatung zu tun, um die rechtliche Komponente kann ich mich selbst am Besten kümmern, denke ich. Denn wirklich gute Fachanwälte für Verkehrsrecht und Vertragsrecht zu bekommen, ist nicht einfach. Es gab da mal ne Liste in Focus glaub ich danach würde der nächste kompetente Anwalt eher in Wuppertal zu finden sein, als hier in Köln. Ich kenne mich eigentlich besser im Verwaltungsrecht aus, aber mittlerweile lerne ich auch im Werkvertragsrecht immer mehr dazu.


    Man darf nicht vergessen, dass vor der Ersatzvornahme/Selbstvornahme dem Verkäufer 2x die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden muss.
    Da dieser auch die Fahrtkosten erstatten muss, kann es günstiger sein wenn dieser vorschlägt dass man sich selbst am Wohnort um eine Werkstatt kümmert. Erst wenn der Verkäufer die Nachbesserung komplett ablehnt, kann man direkt so vorgehen wie Du vorschlägst.


    However, ich bin selbst Schuld, dass ich den Vertrag so unterschrieben habe, das passiert mir aber sicher nicht noch mal.
    Und wenn dann nur bei Preisnachlass. :D

  • Wieso, es war ein Privatverkauf nach seiner Darstellung. Die Gewährleistung hat er Dir doch bereits ausgeschlagen.


    Also ran an den Speck..


    Hey, es sind nur ein paar Kleinigkeiten.. lass die Karre flicken und verbuche es als Lehrgeld. Auch ne Möglichkeit.
    Ich hab meinen 325`er jetzt erst ein paar Tage. Und ich habe schon so viel dran gemacht und Kleinigkeiten behoben. DK nachgestellt, Gebläseendstufe, Innendichtungen geklebt......ich hätte hier schon zehn threads aufmachen können...


    Es sind Gebrauchte. Es gehört dazu, dass man da nochmal reinsteckt. Dafür bezahlt man auch keinen Neupreis beium Kauf. Aber oft zahlt man ihn in der Summe, nach Jahren dann doch. So ist das eben.

  • Hei Riedbimmer,
    meines Wissens ist´s doch so:
    Wenn das Auto privat unter Ausschluß der bla bla bla... verkauft wird, dann gilt das nicht für vorsätzlich verschwiegene Mängel. Da der Verkäufer ein Profi ist und zudem noch eine Inspektion mit Bremsenkontrolle durchgeführt hat kann man erwarten, daß er den Mangel bemerkt und abstellt oder zumindest darauf hinweist. Zudem liegt die Beweislast im ersten halben Jahr wohl noch beim Verkäufer, erst danach tritt die Beweislastumkehr in Kraft. Du solltest ihn m.M nach höflich aber bestimmt darauf hinweisen und dann, je nach Reaktion, einen Anwalt einschalten. Bei mir hatte mal ein pauschales Anwaltsschreiben Tür und Tor geöffnet.


    Bleib hart und halt uns auf dem Laufenden.


    Gruß Sascha


    Tante Edit: Was schreib ich hier eigtl. fürn Quatsch :cursing: :spinn: ...meine nat. Rheinpfeil, trotzdem Gruß an Riedbimmer und den Rest
    Kirk- Ende

  • Guten Abend.


    Bei meinem Auto (11/2003, rd. 70.000 km) wurden vor kurzem auch die Querlenker, Hydrolager und Stabilisatoren getauscht. Dies ist zwar wohl kein Verschleiß, kommt aber vor. Voriges Jahr wurden die hinteren Federn getauscht, da eine gebrochen war. Ist zwar nicht schön, kommt aber auch vor. Ich kaufe solche Fahrzeuge nur von BMW. Das ist zwar teurer als von Privatleuten, man hat aber auch 1 Jahr Euro-Plus-Garantie.


    Das ist nun mal so bei Gebrauchten. Neu hätte mein BMW ja auch weit über 40.000,00 € gekostet. Ich hoffe natürlich, dass so schnell nichts mehr kaputt geht.


    Rede in Ruhe mal mit dem Verkäufer. Vielleicht lässt sich eine Lösung finden, mit der beide Seiten leben können.


    Gleich mit einem Anwalt zu kommen, finde ich hier übertrieben.


    Viele Grüße aus dem Saarland.

    BMW 6-Zylinder: da fängt das Fahren an

  • Ich habe das Fahrzeug von einem offiziellen BMW Händler gekauft, allerdings ohne Europlus Garantie.
    Die Garantie ist ja "nur " eine Versicherung unabhängig von der Sachmängelhaftung.


    Das ist ja der Witz, wie oben geschrieben wurde das Fahrzeug im Namen des Autohauses inseriert, das Auto stand zur Besichtigung in der Gebrauchtwagenhalle, gereinigt und poliert, als ich zur Probefahrt kam.


    Die Gedanken von "Kirk" schwirren mir auch im Kopf rum.


    Es fragt sich eben, ob die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen werden konnte.
    Bei einem Privatverkauf hätte der Verkäufer auch privat inserieren müssen und nicht als Händler.
    Die Anzeige liegt mir noch als Screenshot vor, hatte meine Freundin gemacht, wegen den Bildern :thumbsup:
    Dann eben noch die Sache mit der Inspektion, entweder wurde diese schlampig ausgeführt,
    dann muss man evtl. mal die Geschäftsleitung fragen, ob das so o.k. ist was die Mitarbeiter so treiben 8o
    Oder der Verkäufer wusste davon, hat den Mangel aber nicht beheben lassen. Das wäre dann arglistige Täuschung

  • Update !


    Der Verkäufer hat mir gerade 200€ geboten, die ich angenommen habe.


    Ich zahle für Teile und wechseln 350€, da lohnt es sich nicht weiter über die Sache aufzuregen, zumal ich dann alles neu habe.


    In 5 Jahren beim E90 passe ich dann besser auf 8o