Hei !
Ich gehe mal mit schlechtem Beispiel voran, als Warnung für alle die sich einen gebrauchten E46 kaufen wollen.
Neu geht ja schlecht. Schlechtes Beispiel vor allem deswegen, weil ich mir eigentlich eingebildet hatte etwas von Autos zu verstehen und juristisch ein wenig vorbelastet bin. aber wie das so ist, wenn man verliebt ist, man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht.
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am 21.07.2010 schloss ich einen Kaufvertrag zum Gebrauchtwagenkauf eines BMW 325 Bj 2002 mit 68000km ab.
Das Fahrzeug wurde in Mobile unter dem Namen eines BMW Autohauses inseriert.
Bei Anruf wurde ich von einem Mitarbeiter darauf aufmerksam gemacht das es sich um das Fahrzeug eines Mitarbeiters des Autohauses handele und wurde mit diesem verbunden.
Es wurde für den gleichen Tag eine Probefahrt vereinbart, anschließend wurde der Vertag unterzeichnet, weil das Auto einen Top Eindruck machte. Der Mitarbeiter teilte mit, dass es sich um den Wagen seiner Frau handele, tatsächlich war das Fahrzeug auf den Bruder angemeldet.
Der Verkäufer erbat sich noch einige Tage Zeit aus, weil das Fahrzeug noch in der Werkstatt des Autohauses eine Inspektion mit Öl- und Bremsservice erhalten sollte. Dies wurde bei der Fahrzeugübergabe durch ein frisch ausgefüllten Servicevermerk im Checkheft dokumentiert und war auch augenscheinlich durchgeführt worden, da ein frisches Ölserviceschild im Motorraum hing. Ich habe später auch den Mikrofilter geprüft, der war augenscheinlich auch neu.
Der Verkäufer sicherte mir zu das Fahrzeug sei absolut in Ordnung und für die nächsten 25000km Wartungsfrei.
daran hatte ich zu dem Zeitpunkt eigentlich keinen Zweifel.
Wenngleich der Wagen bei der 50km Rückfahrt nach Köln ein wenig "pendelte" das ist auch meiner Freundin aufgefallen die hinterher fuhr.
Ich hab das dann zunächst auf das weiche Serien-Fahrwerk und die ungewohnte Lenkung geschoben.
2 Wochen später ließ ich ein Sportfahrwerk einbauen, dabei fiel auf dass eine Feder hinten gebrochen war.
Das fand ich zunächst nicht schlimm da diese im Zuge des Umbaus ohnehin getauscht wurde.
Eine Woche später fuhr ich zu einem Reifenhändler um die Achsgeometrie vermessen und einstellen zu lassen, weil der DEKRA Mann ohne diesen Nachweis das FW nicht eintragen wollte, hierbei wurde festgestellt, das die Querlenker vorne ausgeschlagen sind und eine Einstellung nicht vorgenommen werden kann, weil die Querlänker zuerst erneuert werden müssen.
Der Verkäufer behauptet nun es sei ein Privatverkauf gewesen und ich könne daher keine Nachbesserungsansprüche aus Gewährleistung stellen.
Er wolle aber eine Lösung finden..... am Donnerstag ist er aus dem Urlaub zurück, dann weiß ich genauer wie das aussehen wird.
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Fragt sich nun, ob der Verkäufer Recht hat.
Hierzu möchte ich gerne mal meine bisherigen Recherchen vorstellen und werde Euch auf dem laufenden halten.
Ein Satz Querlenker von Meyle kostet bei Ebay ca. 250 €
Meine Werkstatt, ein kleiner Meisterbetrieb, der Chef fährt selbst einen E46 328i Touring, bestätigte dass das Fahrzeug top sei.
Auf Nachfrage teilte er mit dass der Einbau ca. 2 Stunden dauert und mich ca. 100€ kosten würde.
Gut, das könnte ich verschmerzen, vor allem weil dann wirklich kaum noch Überraschungen zu erwarten sind.
Die Lager hatte ich beim Fahrwerkstausch bereits alle mitwechseln lassen.
Aber warum den Verkäufer billig davon kommen lassen ?
Ich habe eine Anfrage bei der Rechtsabteilung des ADAC gemacht, deren Beantwortung noch aussteht.
Als Plus Mitglied ist solch eine Beratung kostenlos.
- Der Verkäufer könnte sich auf normalen Verschleiß berufen, oder sagen der Querlenker sei ein Verschleissteil.
Dagen spricht zunächst die durchgeführte Inspektion, da hätte die gebrochene Feder und die ausgeschlagenen Querlenker ja eigentlich auffallen müssen.
- Ist der Querlenker ein Verschleissteil ?
Verschleissteile zeichnen sich i.d.R. dadurch aus dass sie einem Wartungsintervall unterliegen.
Das trifft auf die Querlenker eigentlich nicht zu, wenn ich nicht irre.
Dagegen spricht auch die geringe Laufleistung, wenngleich die Querlenker dafür bekannt sind dass sie beim e46 früh ausschlagen, aber allgemein üblich ist das eigentlich nicht, finde ich.
- Dagegen spricht auch das in dem Vertrag von Mobile "gekauft wie besichtigt und Probe gefahren" steht. Damit wird gem. ADAC die Sachmängelhaftung im Allgemeinen nur für solche technischen Mängel ausgeschlossen, die der Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen hätte feststellen können.
Den hatte ich nicht dabei.
- Weiterhin spricht folgendes BGH Urteil dagegen :
Da die Gewährleistungspflicht nur für gewerbliche Verkäufer gilt, ist im Vertrag plötzlich von einem „Privatverkauf“ die Rede. Der Händler tut so, als würde er aus seinem privaten Besitz ein Auto verkaufen – natürlich mit ausgeschlossener Gewährleistung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat solche Überrumplungsaktionen verboten – wer darauf reingefallen ist, kann trotzdem auf Gewährleistung pochen (Az.: VIII ZR 72/06)
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Bin mal gespannt wie es ausgeht, mir ist nur wichtig dass ich nicht als Bittsteller vor dem Verkäufer rumkriechen muss, um die Mängel beseitigt zu bekommen.
Ich für mich hatte mir schon überlegt, die Teile selbst zu kaufen und anzubieten, dass die Teile in der Werkstatt kostenneutral eingebaut werden und eine Achsvermessung durchgeführt wird, die hätte ich ja dann zumindest gespart und wir hätten uns die Kosten dann quasi geteilt. Den Werklohn muss er vermutlich nicht zahlen, sondern allenfalls die Teile.
Fragt sich wie er den Mangel nachbessern könnte ?
Es gibt zwar die Möglichkeit die Lager einzeln zu tauschen, jedoch nicht offiziell, denn die Querlenker werden bei BMW nur komplett angeboten.
So dass eine Nachbesserung eigentlich nur durch einen kompletten Tausch erfolgen kann.
Andererseits hat er recht gutes Geld für den Wagen bekommen (11500€) so dass ich ihn irgendwo nicht so leicht davonkommen lassen möchte
Meinungen und Erfahrungen hierzu sind ausdrücklich willkommen.
tbc