Guten Abend.
Die Kommune hat die sogenannte "Verkehrssicherungspflicht". Hat sie diese Pflicht schuldhaft verletzt, ist sie schadensersatzpflichtig. Normalerweise sind Kommunen insoweit versichert.
Der Geschädigte muss dies beweisen. Die Schranken sind jedoch nicht niedrig. Beispielsweise ist der Kommune nicht zuzumuten, jeden Tag das komplette Straßennetz zu begutachten. Kann die Kommune nachweisen, dass regelmäßig kontrolliert wird, sieht es schon mal schlecht für Dich aus, es sei denn, Du kannst nachweisen, dass das Schlagloch dort schon seit längerem bekannt ist.
Allgemein dürften nach dem vergangenen strengen Winter mehr Schäden als üblich aufgetreten sein.
Ich würde mal einen freundlichen Brief an die Kommune schreiben (incl. Hinweise auf die defekte Straßenlaterne ) und die Antwort abwarten. Kommt von dort eine negative Reaktion, musst Du wohl einen Anwalt einschalten und diesen um Rat fragen, ob eine Klage aussichtsreich wäre.
Falls Du eine Vollkasko-Versicherung hast, müsste diese wohl einspringen.
Viel Glück und Grüße aus dem Saarland.