Hallo,
ich habe folgendes Problem. Meine Werkstatt stellte vorhin fest, dass an meinem Wagen die Drosselklappensteuereinheit defekt sei und verwies mich auf meinen Händler von dem ich das Fahrzeug gekauft habe.
Ich rief diesen auch soeben an und er meinte, dass er nur 6 Monate Gewährleistung geben müsse und nicht dran schuld sei an dem Defekt.
Gekauft habe ich den Wagen im April 2010.
Meiner Meinung nach und auch der der Werkstatt, muss er jetzt dafür gerade stehen und die Einheit wechseln bzw. die Kosten dafür übernehmen, da man dies nur bei BMW machen könne.
Frage an die Rechtsexperten hier unter uns. Muss er den Fall übernehmen bzw. die Kosten?