Rechtsfrage bezüglich Gewährleistung

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem. Meine Werkstatt stellte vorhin fest, dass an meinem Wagen die Drosselklappensteuereinheit defekt sei und verwies mich auf meinen Händler von dem ich das Fahrzeug gekauft habe.
    Ich rief diesen auch soeben an und er meinte, dass er nur 6 Monate Gewährleistung geben müsse und nicht dran schuld sei an dem Defekt.
    Gekauft habe ich den Wagen im April 2010.


    Meiner Meinung nach und auch der der Werkstatt, muss er jetzt dafür gerade stehen und die Einheit wechseln bzw. die Kosten dafür übernehmen, da man dies nur bei BMW machen könne.


    Frage an die Rechtsexperten hier unter uns. Muss er den Fall übernehmen bzw. die Kosten?

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  • Bin auch kein Profi was das angeht.


    Aber soweit ich weiß hast du vom Händler immer 12 Mon. Garantie.


    Ansonsten wenn du nicht weiter kommst, ab zum Anwalt !


    Man hat nur eine Gewährleistung. Gewährleistung heißt bloß, dass das Fahrzeug beim Kauf in Ordnung wahr. Das gilt wie schon erwähnt für 6 Monate. Wenn in den 6 Monaten etwas passiert, muss der Händler nachweisen dass es erst nach verkauf kaputt ging. Ab Monat 7 muss der Kunde nachweisen, dass es schon kaputt war.


    Den Drosselkappenstutzen durfte ich auch erst wechseln lassen. Kostenpunkt 540€. :pinch:
    Die war definitiv bei kauf noch heil, wenn das ding spinnt ist das fahrzeug nahezu unfahrbar.


    Solange du keine Zusatzgarantie beim Händler abgeschlossen hast, hast du also keine Chance. Selbst mit der Zusatzgarantie gehts den Händler nichts an, da musst du dich an die Garantiefirma wenden. (Ausnahme du hast bei nem Vertragsautohaus gekauft, die kümmern sich idr selber drum.)

  • Ich würde trotzdem mal MIT deinem KAUFVERTRAG beim Rechtsanwalt vorstellig werden und ganz unverbindlich eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Die meisten nehmen für eine Erstberatung, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, einen kleinen Pauschalbetrag.
    Nicht immer sind die Konditionen beim Kauf eines gebrauchten KFZ hundertprozentig eindeutig geregelt. Denn oftmals kommt es bei einer Garantie-Regelung nicht auf die "Anfänglichkeit" des Mangels an, sondern nur auf das Auftreten innerhalb des Garantiezeitraums. Wenn Du also einen Kaufvertrag mit einer 12 monatigen Gewährleistungsfrist abgeschlossen hast, muss es nicht zwangsläufig auf eine Beweislastumkehr hinauslaufen. Das kann Dir allerdings nur ein Anwalt nach Einsicht des Kaufvertrages verbindlich beantworten.

  • Wenn Du also einen Kaufvertrag mit einer 12 monatigen Gewährleistungsfrist abgeschlossen hast, muss es nicht zwangsläufig auf eine Beweislastumkehr hinauslaufen. Das kann Dir allerdings nur ein Anwalt nach Einsicht des Kaufvertrages verbindlich beantworten.

    Also, generell gibt es 2 Jahre Gewährlseistungspflicht seitens des gewerblichen Verkäufers, aber nicht bei KFZ, da ist das auf 12 Monate reglementiert.
    Nichts desto trotz setzt immer mit Ablauf des 6. Monats die Beweisumkehrpflicht ein.
    Hast du also nach 5 Monaten und 30 Tagen das Problem gemeldet und es ist beim Händler vermerkt, hast du gute Karten. Davon auszugehen, dass dein Defekt bereits beim Kauf bestand, ist schon recht optimistisch. Denn - wie bereits schon oben geschrieben wurde - hättest du das auf jeden Fall schon vorher bemerkt, da der Wagen recht unfahrbar gewesen wäre.
    Hast du bei Kauf eine 12 Monats Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, so ist es wieder etwas anderes, da dann die Garantieversicherung für den Schaden eintreten wird. Da brauchst du dann letztendlich nichts zu beweisen.

  • Das Problem, wenn man eine freiwillige Garantie abschließt, ist aber oft, dass die Händler dir versuchen fast jede Zahlung zu verweigern. Begründung: Verschleißteil.


    Und die Sachen die kaputtgehen sind bekanntlich meist Verschleißteile: Motor, Getriebe, Fahrwerk, Bremsen.


    Eigl. dürfen sie das nicht (wenn Schaden entgegen normalem Verschleiß), aber es wird halt meistens doch gemacht, hier muss man dann wieder mit Anwalt seinem Geld hinterherrennen usw.


    Also das Geld dafür lieber gleich im voraus sparen, und m.M.n. lieber gleich Privat kaufen, als bei einem Händler der Schrottböcke wieder halbwegs herrichtet und gleich mal 10%+ vom Kaufpreis in die eigene Tasche steckt.

  • das mit dem Verschleißteil ist richtig, habe ich auch schon gehört! Ich habe zwar auch sone Versicherung, aber die gilt eben nur für Motor / Gertriebe selber! Hab dafür auch nichts bezahlt für 1 Jahr, Verhandslungsgeschick :)


    Hast du nicht evtl. ein Sachverständigen-Gutachten, DEKRA etc, beim Kauf machen lassen. Damit hättest du bessere Karten, wenn dieser nichts festgestellt hat!

  • Nein sowas habe ich leider nicht gemacht. Auch die Garantie wird den Schaden net übernehmen, weil ich keine Premium Garantie abgeschlossen habe (damals hat der Händler mir gar keine Auswahl gegeben).
    Deswegen ging ich davon aus, dass der Händler nun haften muss, der stellt sich aber weiterhin quer.

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