Frage zwecks Rückttritts Kaufvertrages über einen Gebrauchtwagen

  • Hej !


    Mal eine Frage, geht um das Auto meiner Frau:


    Gekauft am 13.03.2011.


    Im Kaufvertrag ist weder "...das im keine Unfallschäden: ...oder folgende Unfallschäden bekannt sind:..." angekreuzt.


    Als Klausel für den Verkäufer steht drin:
    "Jede Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit nicht nachstehend vom Verkäufer ausdrücklich Zusicherungen abgegeben werden.
    Der Ausschluss bezieht sich auch auf jede öffentliche Äußerung und Werbung des Herstellers zu Eigenschaften des Fahrzeuges"


    Ich bin mir von Tag zu Tag sicherer das es ein Unfallfahrzeug ist.


    Zu mir hat der Verkäufer (privat) gesagt das er Unfallfrei ist, hat er jedoch nicht im Kaufvertrag angekreuzt.


    Ist mir leider jetzt er, aufgrund meiner Vermutung aufgefallen...


    Was meint Ihr ?


    Rein rechtlich ?


    Am Liebsten würde ich den Wagen zurückgeben.


    Gruss

  • Ich denke, du hast Lehrgeld bezahlt, außer du hast 5 Zeugen die bestätigen können, daß der Verkäufer dir zugesichert hat einen unfallfreien Wagen zu verkaufen.

  • Der Verkäufer garantiert ein unfallfreies Fahrzeug lt. Vertrag, deshalb braucht es keinerlei Zeugen.
    Zurückgeben aufgrund einer Vermutung geht natürlich nicht bzw. wird der Verkäufer nicht machen.
    Im Fahrzeugbrief steht doch der Vorbesitzer, versuch den doch mal zu kontaktieren bzw. laß mal die Historie
    prüfen. Sollte sich herausstellen, daß Deine Vermutung stimmt, wäre der Verkäufer froh, wenn er es nur zurücknehmen müßte...

    Grüße


    Flo



    Suche für Touring:


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    -mittlere Lüftungsdüse in gutem Zustand

  • Der Verkäufer garantiert ein unfallfreies Fahrzeug lt. Vertrag, deshalb braucht es keinerlei Zeugen.


    Ja eben nicht. Der Verkäufer hat weder Unfall noch Unfallfrei angekreuzt...

  • dann wärs imho trotzdem im falle eines unfallwagens ggf als 'versteckter' bzw 'arglistig verschwiegener' mangel zu bewerten.
    ein unfall - sofern nicht fachgerecht und 100%ig repariert - muss erwähnt werden.


    ich würd nen gutachter bestellen und den vk dann persönlich ansprechen.
    hab ich auch schon gemacht... mit entsprechender, unmissverständlicher überzeugungskraft braucht man manchmal keinen anwalt, wenn man den vk am richtigen nerv trifft.


    mit reinen vermutungen kommt man allerdings nicht weit..

  • Wovon träumt ihr?
    Die arglist des Verkäufers ist nicht so ohne weiteres nachzuweisen....ausserdem kannst du maximal privatrechtlich dagegen vorgehen....auf den kosten bleibst du erst mal sitzen..der verkäufer ist privatperson dem ist eine sachkenntnis des erkennens nicht anzuerkennen....ausserdem kann er immer noch sagen das ihm kein unfall bekannt war und der vorbesitzer es ihm auch nicht gesagt hat..dann hast du keine chance mehr..


    lediglich der fall das ER einen unfall hatte den er dir verschwiegen hatte macht ihn verantwortlich..wenn du keine zeugen hattest und er behauptet er hätte es dir gesagt dann kannst es auch schon vergessen....das nix angekreuzt ist ist ebenfalls schlecht weil du dich dann nciht auf eine vertraglich festgelegte aussage berufen kannst.....
    jeder vernünftige anwalt wird dir sagen das du es sein lassen sollst..verursacht nur unnötige kosten mit wenig aussicht auf erfolg......

  • Zitat

    Wovon träumt ihr?


    in dem fall von optimismus.... im gegensatz zu Dir :)


    wie gesagt, ich hatte sonen fall und habs auch ohne gutachter nur durch 2 telefongespräche und drohung mit dem rechtsbeistand zurückgeben können.


    ist nicht gesagt, dass das klappt... aber versuchen kann mans in jedem fall.
    wenn einen das problem so beschäftigt ist das sicherlich sinnvoller, als den ärger in sich reinzufressen und garnichts zu tun.


    wenn der vk sich dem verweigert, kann man immernoch das weisse fähnchen schwenken und aufgeben.

  • ...lediglich der fall das ER einen unfall hatte den er dir verschwiegen hatte macht ihn verantwortlich..wenn du keine zeugen hattest und er behauptet er hätte es dir gesagt dann kannst es auch schon vergessen...


    Sollte sich das Auto als ein Unfallfahrzeug herausstellen, hat es Konsequenzen für den Verkäufer. Ist aber doch bekannt, daß Unwissenheit nicht schützt ;)
    Im Vertrag steht ganz klar, daß dem Verkäufer kein Unfall bekannt ist; entweder das Auto hatte einen Unfall oder ist unfallfrei, "weiß ich nicht" kann man nicht ankreuzen und ist auch so ganz gut. Ob er sich dann plötzlich an einen nicht mehr erinnern kann, den vergessen hat, etc. interessiert dann nicht mehr, das war´s dann.


    Und unter Drohung die Rücknahme fordern ist auch nicht gut, da das auch nach hinten losgehen kann. In die Armut klagen lautet das Motto :!:

    Grüße


    Flo



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  • Mit der Methode kann man es allerdings probieren....das denke ich wird das sein was den höchsten erfolg hat.....ist dann halt ein bluff!!


    selbst wenn man durch alle instanzen geht und vl sogar am ende vor gericht recht, dann hat man einen batzen an kosten vorgestreckt und wenn auf der gegenseite nix zu holen ist den totalen griff ins klo....


    ist der wagen denn total fahruntüchtig oder so mies repariert das der kaufpreis in keinem fall mehr gerechtfertigt wäre?


    ich bin immer noch der meinung ein guter und sauber reparierter unfallschaden ist kein grund auf die barrikaden zu gehen......


    man kann doch nicht den standpunkt haben das jeder unfall ein auto zu einem wrack macht und auf den schrott gehört......

  • Erstmal vielen Dank für Eure Antworten !


    Letztendlich wird es dann für mich entscheidend sein wie wir den Wagen verkaufen können.


    Kann gut sein das er im Bekanntenkreis bleibt.


    Denen werd ich die Sache dann schildern.


    Wenn ich einen fairen Preis dafür bekomme, ist es eigentlich egal ob es ein Unfaller ist.


    Gruss