Mein erstes Auto und schon Unfall ...

  • Ich will dir deinen Traum vom Geldsegen nicht zunichte machen, aber diese Mentalität à la "ich guck ma, was ich machen muss, damit die Versicherung ordentlich Patte bezahlt" ist mit ein Grund dafür, dass wir alle so hohe Versicherungsbeiträge haben.


    Nur als kleiner Denkanstoß.

  • Ja der Wirtschaftliche könnte durchaus eintreten,interessant wäre zu wissen, was du für das Wägelschen gezahlt hast.


    Wirklich ärgerlich, denn beim Wiederverkauf hast du auf jedenfall Nachteile :whistling:

  • Hatte zum Glück noch keinen Unfall und habe daher mal eine Frage.
    Wie ist das eigtl. beim wirtschaftl. Totalschaden, da zahlt die Versicherung dann soviel wie in der Schwacke steht oder?
    Wenn ich aber jetzt ein Auto habe mit Vollausstattung, werde ich dann gleich abgespeist wie einer mit einer Grundausstattung oder wie, denn bei der Schwacke ist ja die Ausstattung egal.


    Beste Grüße

  • Danke Manu :)


    dann bin ich ja beruhigt im Fall doch mal was wäre.


    Wie machen die das dann mit der Ausstattung, nehmen die da dann ein Referenzfahrzeug mit vergleichbarer Ausstattung aus den großen Internetbörsen oder
    woran machen die den Preis der Ausstattung fest, weiß da jemand was näheres?


    Beste Grüße


  • Ich denke, du kannst dich daran orientieren: KLICK!

  • Bei einem Wirtschaftlichen Totalschaden, wird der Wiederbeschaffungswert kalkuliert, dazu wird geschaut, was kostet die Widerbeschaffung eines solchen Autos mit der identischen Ausstattung von gleicher Art und Güte.. dieser wird dann quasi festgesetzt, anschließend wird das Auto in die Unfallbörse eingestellt, wodurch Händler die Möglichkeit haben, das Fahrzeug gegen Höchstgebot zu ersteigern (Angebot muss nicht angenommen werden).


    Die Versicherung zahlt dir somit anschließend den Differenzbetrag aus. Beispielrechnung: Wiederbeschaffungswert 5000,- €, aus Unfallbörse kommt ein Angebot mit 3.000,- € -> ergibt somit einen Differenzbetrag von 2.000,- €, diesen zahlt dir die Versicherung aus und du kannst frei entscheiden, möchtest du das Angebot des Händlers annehmen, dann erhälst du den Preis von 3.000,- € vom Händler (Nachverhandlung ausgeschlossen) und kommst auf den Wiederbeschaffunswert von 5.000,- €, oder du entscheidest das Fahrzeug Privat zu verkaufen, oder gar zu behalten.