Autowaschen Umweltverschmutzung Polizei

  • wieviel öl hat man denn normalerweise auf dem lack?!
    und warum darf mein auto dann unbestraft bei regen draussen stehen?!

  • aus "politischer" Sicht gibt es wirklich wichtigere Sachen zu behandeln, allerdings überschreitet auch das i.d.R. den Kompetenzhorizont von Schnittlauch.
    Rein ökologisch betrachtet ist diese Regelung gar nicht so verkehrt: Lipophile, also fettlösende Substanzen in Zusammenhang mit den gelösten Stoffen von Fahrzeugen, Öle, Alkohole, etc. führen natürlich zu einer Mehrbelastung des Regen- und Abwassers.
    Werden Regenwässer im Trennsystem transportiert, gehen sie meist unbehandelt in die natürlichen Gewässer wie Seen, Flüsse, Meere. Somit ensteht sukzessive eine Mehrbelastung natürlicher Gewässer. Aber auch durch Lösemittel belastete Schmutzwasser verlangen eine intensivere oder nochmalige Nachbehandlung durch die komm. Kläranlagen, was wiederum Kostenintensivierung mit sich bringt, die dann auf die Endverbraucher umgeschlagen wird.


    Ich bin weiß Gott kein Freund der Ökomaschinerie, auch wird Öl noch lange unsere "Vierbeiner" befeuern, aber solche "kleinen Verbote" wie nicht zu Hause das Auto waschen oder das Rechtsfahrverbot haben, man glaubt es kaum, manchmal Existenzberechtigung.

    Grüße


    Flo



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    -mittlere Lüftungsdüse in gutem Zustand


  • Die Polizei hat dir, mit der generellen Aussage, das dies verboten ist, schlicht Unfug erzählt. Zwar ist es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, und es gibt auch sicherlich Grundstücke in besonders geschützten Gebieten (Wasserschutzgebiete o.Ä.) aber eine private Autowäsche ist durchaus erlaubt. In einigen Gemeinden sogar explizit erlaubt.


    Zitat

    3. Autowaschen auf Privatgrundstücken


    Sofern ein öffentlicher Regenwasserkanal nicht betroffen ist, versickert das Abwasser auf dem Privatgrund-stück oder gelangt möglicherweise direkt in ein Oberflächengewässer. Aus Sicht des Gewässerschutzes ist die Autowäsche auf Privatgrundstücken nur unter folgenden Bedingungen hinnehmbar:


    Das Fahrzeug ist mit klarem Wasser und mechanischen Hilfsmitteln ohne Zusatz von chemischen Reini-gungsmitteln (z. B. Kaltreiniger) zu reinigen.
    Es darf nur eine Oberwäsche der Karosserie durchgeführt werden. Eine Motorwäsche sowie das Waschen von Ladeflächen und Laderäumen, die zum Transport wassergefährdender Stoffe verwendet werden, ist nicht zulässig. Heißwasserhochdruckreiniger bzw. Dampfstrahlgeräte dürfen nicht verwendet werden.
    Das Waschwasser ist über die belebte Bodenzone zu versickern, darf keinem Versickerungsschacht zuflie-ßen bzw. darf nicht direkt in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden.
    In Wasserschutzgebieten ist auf alle Fälle die Schutzgebietsverordnung zu beachten, es wird empfohlen, in diesen Gebieten grundsätzlich auf das Autowaschen zu verzichten.


    Sprich, wer mit Schwamm und Bürste seine Felgen oder sogar den Lack seines Autos saubermacht (analog dazu die Bauern die ihre dreckigen Trecker mit einem Wasserschlauch absprühen) handelt nicht ordnungswidrig. Wie gesagt, mit einigen Ausnahmen.

  • wieviel öl hat man denn normalerweise auf dem lack?!
    und warum darf mein auto dann unbestraft bei regen draussen stehen?!

    ich tippe mal auf höhere Gewalt :)

  • @trxx


    so kenn ichs ja eigentlich auch...
    nur wasser und nur außen sollte erlaubt sein.. normalerweise.

  • Was mich jetzt wirklich interessiert, was kostet diese Ordnungswidrigkeit???

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  • Unser Kurhesse hat das ganze schon richtig erklärt......


    Bei getrennter abführung von Schmutz-, Grau- u. Regenwasser gelangen die
    Schadstoffe direkt in die Gewässer und führen dort zu erheblichen
    Belastungen und weitreichenden Umweltschäden.


    Bei Mischsystemen wird das ganze in die Kommunalen Kläranlagen abgeleitet
    und diese sind nicht dafür ausgelegt um Öle und sonstige Gefahrstoffe zu
    verarbeiten. Ganz im Gegenteil, da die meisten Kläranlagen auch biologische
    Klärstufen besitzen, führt das Öl zu einer schädigung der Mikroorganismen
    und damit zu einer beeinträchtigung der Kläranlage.


    Desweiteren dienen diese Regelungen dem Schutz des Grundwassers bzw. unseres
    Trinkwassers und das ist wohl das wichtigste überhaupt :!:
    Auch wenn man nicht in einem Wasserschutzgebiet wohnt, so gelangen abgewaschene
    Betriebsflüssigkeiten zwangsläufig in den natürlichen Wasserkreislauf und damit früher
    oder später auch in unser Trinkwasser.