Vandalismusschaden, etliche Teile verkratzt.

  • Moin,
    erstmal mein Beileid. ich kann so sinnlose zerstörung einfach nicht verstehen aber so ist die zeit leider.


    ist für die Reperatur nur ein KV erstellt worde??? würde mich eigentlich wundern, ok bagatellschäden bis 750€ werden meist ohne gutachter abgehandet aber bei dem schaden ist das einfach nur lächerlich.
    Kleines Beispiel: Mir ist letztes jahr im Winter jemand auf einem parkplattz reingerutscht. einziger schaden waren kratzer an der Heckstoßstange. KV des Lackierers meines vertrauens 780€ (nur für die Heckstoßstange mit an und abbau usw.!!!) davon hab ich ca 680€ ausgezahlt bekommen.
    Also irgendwas scheint da mit deiner versicherung nicht richtig zu laufen.

    " Kfz-Mechatroniker und zu jeder Schandtat bereit"
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    Biete:
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  • @ gibgummi


    Für mich ist der Restwert unerheblich, das ist der Inhalt des "Gutachtens" das ich von der Versicherung bekommen habe. Das einzige was ich weggelassen habe sind ca 20 Worte um die Zahlen herum die als schmückende Floskel dienen. Sowas wie. "Davon ziehen wir...", "Der Restwert ihres Fahrzeuges beträgt"


    Werde mich morgen mit deren Hotline Unterhalten und vermutlich nach Zahlung des Selbsbehaltes das Fahrzeug in Reperatur geben.
    1. Für 690€ bekomm ich den eh nicht gemacht
    2. Auch an 990€ glaube ich nicht
    3. Hab ich dann kein gerenne mehr.


    @Drake
    Der Lackierer des Vertrauens der Versicherung sah den Schaden und forderte den Gutachter an...
    Einen KV von demjenigen der es machen soll habe ich nicht.
    Spaßeshalber kann ich mir den aber mal geben lassen und damit zur Versicherung laufen...
    Ich frag dann auch mal ob ich bei der Reperatur auch einen Abzug wegen "Restwert" abziehen darf.

  • Normaler Ablauf beim versicherungsschaden (Vollkasko):
    *Kunde kommt in Werkstatt
    *dem Kunden wird eine ungefähre schadenssumme mitgeteilt
    *Kunde ruft versicherug an und erhällt schadnummer
    *Versicherung entscheiden ob bei der genannten summe ein KV ausreichend ist oder ob ein Gutachten nötig ist
    Sollte ein KV ausreichend sein:
    *wird von der Werkstatt ein KV erstellt, der kunde muss eine Zession (Kostenüberlassungserklärung) und eine Vollmacht (damit die Werkstatt mit der Versicherung abrechnen kann unteschreiben
    *KV, Zession, Vollmacht und evtl Fotos werden zur Versicherung geschickt
    * Versicherung erteilt RKÜ (Reperaturkostenübernahme)
    *Reperaturauftrag wird erstellt (und vom Kunden unterschrieben) und Kunde bekommt kopie als Abholschein
    *Reperatur des schadens
    *Kunde erhält Fahrzeugschlüssel nach bezahlung der SB


    Das ist mal so der Grobe ablauf, schnickschnack wie Endkkontrolle, Fahrzeugwäsche usw hab ich mal weggelassen

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  • so kenn ich es auch....


    das was oben vom TE als Problem mit Summe und Restwert vorliegt, ist wenn man auf Basis eines Gutachtens oder KV abrechnen will, d.h. man sich die Schadenssumme auszahlen lassen will........das ist meist ja nicht uneigennützig,
    aber in diesem Falle sicherlich nicht erstrebenswert.


    Da ist im Vorfeld schon sicher was mit der Versicherung gelaufen, dass die direkt den eigenen Gutachter schicken und das Wort "Auszahlung Schadenssumme" fiel sicher schon vor dem Besuch des Gutachters.....


    Würde den Schaden auf VK Basis beheben lassen und den Wagen "unter Vorbehalt" annehmen und genau das Ergebnis prüfen.......zudem gibt es ja bei einer zu 80/90% neu lackierten Kiste immer "erklärungsbedarf" beim Verkauf....also schon
    schön die Fotos archivieren für den Verkauf und die direkt mit aushändigen....hatte schon den Fall, da wurde aus einem "da ist mir ein kleiner Hase an die Stoßstange gelaufen" ein VW "Rabbit" der in den Kotflügel bei 50 km/h geknallt ist...

  • genau. außerdem was ich noch vergessen hab. es gibt auch noch die 130% klausel (ok greift eigentlich nur bei wirtschaftlichem totalschaden) aber vll geht dadrüber noch was

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  • Also,
    Ich, melde Versicherung ich hätte gern einen Schaden,
    Dann wurde ich von der Versicherung kontaktiert dass sich Werkstatt xY darum kümmert.
    Ca ne Stunde später meldete die sich und wollte wissen wann ich das Fahrzeug zur Inaugenscheinnahme abgeben könnte.
    Da die bei mir um die Ecke sind hab ich gesagt ich komm nach meinem Feierabend vorbei.
    Da angekommen, der Werkstattmensch mit mir raus und war noch nicht auf 5m ran da sagt er schon da muss eh ein Gutachter kommen.
    Machte seine obligatorischen Fotos und schickte mich heim.
    Darauf meldete sich der Gutachter, wieder Fotos und dann jetzt eben zu guter letzt Post.


    Das war mein Ablauf der Dinge.
    Ich habe dem Gutachter gegenüber gesagt das ich die Behandlung in der AXA-Partnerwerkstatt nicht besonders toll fand. Ansonsten habe ich aber nix davon gesagt dass ich den Schaden vllt selber beheben lassen will. Kenne ja niemanden der das macht muss mir also selbige Personen erst suchen.