Weiße Farbspritzer auf dem Lack?

  • Nö, weder noch. Da ja auch noch die Handwerker-Ferien dazwischen lagen, habe ich erst vor ein, zwei Wochen die Reparaturfreigabe der gegnerischen Haftpflicht bekommen. In dem Schreiben steht aber nur, dass sie den KVA der Fa. xxx (Lackierer) freigeben, von der Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung steht da nix.
    Meint ihr man kann ein derartiger Schaden auch fiktiv abrechnen, denn an der Zeit es selbst zu entfernen würde es mir bis 1. Okt. nicht mangeln.


    Beste Grüße