Heute hat sich die Versicherung der Verursacherin gemeldet und bat um Übersendung des Kostenvoranschlags, sowie der Bilder des Schadens. Habs ihm dann gleich gemailt und der Sachbearbeiter sagte, dass er prüfen müsse, ob die Schadenssumme angemessen wäre.
Falls der Sachbearbeiter sie für unangemessen hält, wird er wohl nehme ich mal an einen eigenen Gutachter ins Spiel bringen wollen, richtig? Angenommen der veranschlagt jetzt nur 600 € statt der 1200 € aus dem Kostenvoranschlag von BMW, wie gehe ich dann vor?
Ich denke/hoffe ja mal das du einen KV beim hast machen
lassen. Wenn ja, dann hast du eine grobe Kostenschätzung
von einer Markenwerkstatt und da kann sich der SB auf den
Kopf stellen, solange der keine total utopischen Lohn-
oder Ersatzteilepreise veranschlagt hat, werden Sie das tragen
müssen (Es gibt auch regional angepasste Listen mit Lohn- u.
Materialkosten wo sich ein/e Gutachter/Versicherung informieren kann)
Außerdem gibt es an den KV´s von guten Werkstätten i.d.R.
nix zu rütteln, die wissen schon was Sie veranschlagen dürfen
und welche Preise Sie zu Grunde legen.
Die gegnerische Versicherung kann dir auch nicht auferlegen
das du zu einer anderen Werkstatt gehen musst weil diese z.B.
10% günstiger ist.
Dem SB ging es bestimmt eher darum das bei einer Schadenssumme X generell
ein eigener Gutachter eingeschaltet wird der sich selbst ein Bild
vom Schaden macht, denn auch Werkstätten könnten ja ein
"Gefälligkeits-KV" ausstellen. Bei Schäden ab ca. 1500€
kann man eigentlich immer davon ausgehen das es so abläuft wobei
die Schadenshöhe hier, je nach Versicherung, etwas variieren kann
Ebenso frage der SB, ob ich den Schaden denn überhaupt auch in dieser Werkstatt von wo ich den Kostenvoranschlag hab reparieren lassen möchte. Hat den ja eigentlich nicht zu interessieren, oder?
Ob- und wo du den Schaden nachher reparieren lässt, hat die Versicherung
nicht zu interessieren da Sie ja eh die Rep-Rechnung zugeschickt bekommt
(Zessionsabtretung an die Werkstatt) welche Sie dann begleichen muss. Wenn
du also einen teuren KV hast und es nachher doch in einer "Billig"-Werkstatt
reparieren lässt, dann ist es doch umso besser für die Versicherung, denn Sie
muss weniger zahlen Du hast einen KV vorgelegt und entweder begleichen
Sie die entstehende Rep.-Rechnung der Werkstatt (wenn es eine andere Werkstatt
wird, dann sollte die Rep.-Rechnung aber auf keinen Fall höher ausfallen,
dann hättest du ein Problem) oder Sie zahlen dir die Rep.-Summe ohne
die Mwst. aus. Wie es gemacht wird entscheidest ebenso du
(Bitte keine Vorträge zum Rechtsweg;))
Der Rechtsweg ist halt manchmal unumgänglich
Falls Sie dir attestieren das dein KV, trotz berücksichtigung regionaler
Preis-Unterschiede, zu hoch sei und Sie das so nicht akzeptieren wollen
dann gib das ganze direkt zum Anwalt.
Der schreibt dann 1, max. 2 "nette" Briefe und gut ist´s für dich
Die Kosten dafür kannst du dann i.d.R. auch der Versicherung in Rechnung
stellen.