Parkplatzschaden - Fahrerflucht! [Erwischt!] Jetzt Ärger mit der Versicherung!


  • Heute hat sich die Versicherung der Verursacherin gemeldet und bat um Übersendung des Kostenvoranschlags, sowie der Bilder des Schadens. Habs ihm dann gleich gemailt und der Sachbearbeiter sagte, dass er prüfen müsse, ob die Schadenssumme angemessen wäre.


    Falls der Sachbearbeiter sie für unangemessen hält, wird er wohl nehme ich mal an einen eigenen Gutachter ins Spiel bringen wollen, richtig? Angenommen der veranschlagt jetzt nur 600 € statt der 1200 € aus dem Kostenvoranschlag von BMW, wie gehe ich dann vor?


    Ich denke/hoffe ja mal das du einen KV beim :) hast machen
    lassen. Wenn ja, dann hast du eine grobe Kostenschätzung
    von einer Markenwerkstatt und da kann sich der SB auf den
    Kopf stellen, solange der :) keine total utopischen Lohn-
    oder Ersatzteilepreise veranschlagt hat, werden Sie das tragen
    müssen (Es gibt auch regional angepasste Listen mit Lohn- u.
    Materialkosten wo sich ein/e Gutachter/Versicherung informieren kann) :whistling:


    Außerdem gibt es an den KV´s von guten Werkstätten i.d.R.
    nix zu rütteln, die wissen schon was Sie veranschlagen dürfen
    und welche Preise Sie zu Grunde legen.


    Die gegnerische Versicherung kann dir auch nicht auferlegen
    das du zu einer anderen Werkstatt gehen musst weil diese z.B.
    10% günstiger ist.
    Dem SB ging es bestimmt eher darum das bei einer Schadenssumme X generell
    ein eigener Gutachter eingeschaltet wird der sich selbst ein Bild
    vom Schaden macht, denn auch Werkstätten könnten ja ein
    "Gefälligkeits-KV" ausstellen. Bei Schäden ab ca. 1500€
    kann man eigentlich immer davon ausgehen das es so abläuft wobei
    die Schadenshöhe hier, je nach Versicherung, etwas variieren kann ^^



    Ebenso frage der SB, ob ich den Schaden denn überhaupt auch in dieser Werkstatt von wo ich den Kostenvoranschlag hab reparieren lassen möchte. Hat den ja eigentlich nicht zu interessieren, oder?


    Ob- und wo du den Schaden nachher reparieren lässt, hat die Versicherung
    nicht zu interessieren da Sie ja eh die Rep-Rechnung zugeschickt bekommt
    (Zessionsabtretung an die Werkstatt) welche Sie dann begleichen muss. Wenn
    du also einen teuren KV hast und es nachher doch in einer "Billig"-Werkstatt
    reparieren lässt, dann ist es doch umso besser für die Versicherung, denn Sie
    muss weniger zahlen :!: Du hast einen KV vorgelegt und entweder begleichen
    Sie die entstehende Rep.-Rechnung der Werkstatt (wenn es eine andere Werkstatt
    wird, dann sollte die Rep.-Rechnung aber auf keinen Fall höher ausfallen,
    dann hättest du ein Problem) oder Sie zahlen dir die Rep.-Summe ohne
    die Mwst. aus. Wie es gemacht wird entscheidest ebenso du :D



    (Bitte keine Vorträge zum Rechtsweg;))


    Der Rechtsweg ist halt manchmal unumgänglich :(


    Falls Sie dir attestieren das dein KV, trotz berücksichtigung regionaler
    Preis-Unterschiede, zu hoch sei und Sie das so nicht akzeptieren wollen
    dann gib das ganze direkt zum Anwalt.
    Der schreibt dann 1, max. 2 "nette" Briefe und gut ist´s für dich ^^
    Die Kosten dafür kannst du dann i.d.R. auch der Versicherung in Rechnung
    stellen.

  • Wieder was neues...


    Die gegnerische Versicherung hat mir nun knapp 850 EUR überwiesen.


    Was mich jetzt ein wenig wundert, dass es nicht der volle Betrag aus dem Kostenvoranschlag abzüglich der MwSt. ist.


    Kann sich die Versicherung das einfach so rausnehmen??

  • Wenn du jetzt nach Reparatur eine Rechnung einreichst, bekommst du die Mehrwertsteuer noch ausgezahlt. Ansonsten halt nicht, also haben sie erstmal Netto gezahlt. :)


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Soweit ich weiß dürfen die das nicht so einfach. Dir entstehen schließlich die Kosten des Kostenvoranschlags wenn du das Auto reparieren lässt und diese Summe muss dir die Versicherung auch auszahlen, da es dein Wertverlust fürs Auto ist. Die begründen das oft damit, dass die den Stundensatz einer freien Werkstatt zu Grunde legen, aber das ist wohl nicht rechtens. Die müssen den normalen Stundensatz vom Vertragshändler nehmen. Wenn du ein Gutachten hast machen lassen müssten die auch das Gutachten bezahlen. Eben alle anfallenden Kosten.


    Das ist zumindest das was ich weiß. Vielleicht kennt sich hier jemand genauer aus ;)

  • Wenn du jetzt nach Reparatur eine Rechnung einreichst, bekommst du die Mehrwertsteuer noch ausgezahlt. Ansonsten halt nicht, also haben sie erstmal Netto gezahlt. :)


    Naja, der Brutto-Betrag war knapp 1200 EUR. Netto wären das dann ja knapp 1000 EUR. Da fehlen dann ja immer noch 150 ;)
    Daher auch meine Frage, ob die das einfach so dürfen :) Wenn der Netto-Betrag gekommen wäre, hätte ich nichts zu meckern ;)


    Das ist zumindest das was ich weiß. Vielleicht kennt sich hier jemand genauer aus ;)


    Wäre nett, wenn das jemand bestätigen kann! :D

  • Oh lang net mehr hier gewesen aber nun muss ich mal was dazu schreiben :)


    Das ist einer Masche der Versicherungen. Damals hat mein Nachbar meinen Motorroller ausversehen umgeschubst und da hat die Versicherung auch zu wenig Geld gezahlt.


    Ich habe aber im vornherein einen anwalt und Gutachter genommen.


    Der Anwalt sagte mir das die Versicherung 60,- zu wenig überwiesen hat. Das machen die, weil manche denken das würde so passen oder sich trotz Wissen das es zu wenig ist, nicht dagegegen wehren.


    Also dran bleiben !

  • Frag dennen doch wie die darauf kommen dir nur 150 € weniger zu bezahlen.
    Ich hatte ein KV von BMW von 2.000 €, dann kam ein Gutachter und dr kam auf 1.668 €.
    Beim Reparatur hätte ich den Wagen nach BMW fahren können und die hätten alles bezahlt.
    Beim Auszahlung gelten die Stundensätze vom Schadengutachter also Netto 1.400 €


    Ich schätze mal das Sie das bei dir so ähnlich gemacht haben, also die Stundensätze etwas angepasst haben.
    Ob das auch so ohne Schadensgutsachter erlaubt ist kann ich dir so nicht sagen.


    Dennoch ist das was sie so ausbezahlt haben in Ordnung schätze ich mal, ob es da Sinn macht dagegen viel Wind zu machen bezweifle ich eher.
    Anrufen würde da auf jeden Fall!!


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)

  • Ne ne, du hast einen KV einer Fachwerkstatt eingereicht
    und ergo müssen Sie dir auch den Betrag - der MwSt. auszahlen :!:
    (Solange der KV nicht utopisch hoch ist, aber das hätten Sie dich
    schon wissen lassen)
    Ungerechtfertigte Abzüge sind hier nicht zulässig.


    Wenn die Versicherung selber ein Gutachten erstellt hätte, dann
    hätten Sie dir das auch schreiben müssen und dir im gleichen
    Atemzug das eigene Gutachten zur Verfügung stellen müssen :!:
    Ebenso hätten Sie dann Ihr eigenes Gutachten als Grundlage
    genommen.


    Ergo: Versicherung anrufen und auf die Auszahlung des kompletten
    Betrages abzüglich der MwSt. beharren. Wenn sich die Versicherung bzw.
    der Sachbearbeiter am Telefon quer stellt, dann den netten Hinweis das,
    wenn der Differenzbetrag nicht überwiesen wird, du die Sache zum Anwalt
    deines Vertrauens gibst und seine Vergütung wird der Versicherung ebenfalls
    in Rechnung gestellt :!: Die Stundensätze eines Fachanwaltes dürften der
    Versicherung ja hinreichend bekannt sein und übersteigen den Differenzbetrag
    bei weitem :whistling:


    Ich begreife auch nicht warum sich die Versicherungen da immer so anstellen....
    Wenn du den Wagen reparieren lassen würdest, dann müssten Sie noch die 19% MwSt.
    bezahlen und zusätzlich müssten Sie die Kosten für einen Leihwagen tragen bzw.
    dir den Nutzungsausfall den du erleidest entsprechend vergüten.... Also würde es um
    einiges teurer als wenn du dir den Schaden nur auzahlen lässt :wall: