Parkplatzschaden - Fahrerflucht! [Erwischt!] Jetzt Ärger mit der Versicherung!

  • Hast du denn schon eine Info der Polizei ?
    Die hätten ja gestern schon direkt nach dem Vorfall bei ihr aufschlagen müssen um die Beweise zu sichern. So kenne ich das.

  • Polizei kommt bei Parkremplern hier bei uns generell gar nicht. Zeugen gab es leider keine, die den Vorfall selbst gesehen haben. Das einzige Beweismittel wären halt die passenden Schäden an den Fahrzeugen.


    Einen Gutachter werde ich erst einschalten, wenn die Sache zum Rechtsanwalt kommt. Vorher macht das überhaupt kein Sinn. Was soll ich mit einem Schadensgutachten von meinem Auto, wenn das Verfahren gegen die Fahrerin eingestellt wird und ich somit keine Beklagte habe^^

  • Naja nicht nur Aussage gegen Aussage.
    Immerhin gibt es auch Spuren an den Autos, welche gesichert werden können.
    Bei so einem Schaden werden ja Lackspuren von einem auf den anderen Wagen übertragen.

  • Hast du ein Kennzeichen von dem Unfallverursacher?
    Wenn ja kannste mit dem Kennzeichen gleich zum Anwalt gehen und der bekommt dann über das Kennzeichen den Halter und die Versicherung zu dem Fahrzeug und du brauchst nichts mehr selbst machen so mache ich das zumindest :rolleyes: meinen Anwalt darf ich alle paar Jahre immer wieder sehen und bis jetzt macht Sie ihre Arbeit gut.

    Alkohol ist keine Lösung, sondern ein Destillat. :love:


    Männer sind die besten Köche. Mit zwei Eiern, einer Wurst und ein wenig Milch können sie den Bauch einer Frau für 9 Monate füllen.

  • Problem wäre halt, das die Gegnerische Partei den Schaden an ihrem Auto beseitigen könnte :)


    Drum ja meine Frage ob er das Kennzeichen schon hat, wenn ja muss sich die Polizei drum kümmern!

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  • Polizei kommt bei Parkremplern hier bei uns generell gar nicht. Zeugen gab es leider keine, die den Vorfall selbst gesehen haben. Das einzige Beweismittel wären halt die passenden Schäden an den Fahrzeugen.

    Müssen sie afaik aber, zumindest bei der Unfallgegnerin um Beweise zu sichern. Immerhin ist Fahrerflucht (in dem Fall sogar Vorsätzlich!) eine Straftat.

  • Müssen sie afaik aber, zumindest bei der Unfallgegnerin um Beweise zu sichern. Immerhin ist Fahrerflucht (in dem Fall sogar Vorsätzlich!) eine Straftat.


    Eben meine ich ja und ob es ein Parkrempler ist oder ein Unfall wer kann das von der Ferne so mal einfach entscheiden? :thumbdown:

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