Bußgeldbescheid // Lasermessung

  • Hallo liebe Leute,


    ich wurde vor ca. 4 Wochen von einem Polizeibeamten angehalten, da ich laut Lasermessung 34km/h zu schnell gefahren bin (Außerhalb geschlossener Ortschaft / 70 Zone).
    Aus dem vor einigen Tagen eingetroffene Bußgeld bescheid geht hervor das ich nun 173,00€ Strafe zahlen soll und 3 Punkte in Flensburg bekomme.


    Zur Vorgeschichte muss ich sagen das ich 3,5 Jahren meinen Führerschein besitze und schon ein Aufbauseminar aufgrund zu schnellen fahrens machen musste und meine Probezeit auf 4 Jahre erhöht wurde - also noch ca. halbes Jahr (auch vor ca. 3,5 Jahren).


    Nun zu meiner Frage:


    Erwarten mich noch weitere Maßnahmen außer dem Bußgeldbescheid? ;(


    Stehen die Erfolgschancen gut einen Einspruch gegen eine Lasermessung einzulegen?


    Vielen Dank im vorraus.

  • Ist eh ne Grauzone...würde zum Anwalt gehen. :)


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Weil die Auslegung des Gesetzes teilweise anders gehandhabt wird, je nach Bußgeldstelle. Kannst ja mal ne Rechtsberatung beim Anwalt in Anspruch nehmen und dich im Bekanntenkreis umhören wer da in Frage kommt. :)


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.

  • Genau, das gleiche problem hatte ich auch :)


    ich wurde in Dortmund, ausserorts mit 34 Km/h gelastert, raus gezogen... nach 9-10 wochen bekam ich den bescheid führerschein entzug für 1 Monat, dabei hatte ich auch noch 1 Jahr Probezeit von 4 Jahren :-).
    Du kannst dich damit glücklich schätzen, wenn du nur 1 Monat fahrverbot bekommst, der Anwalt meinte zu mir, die könnten mich sogar zum Idioten Test schicken und zum psychologen ob man fahrtauglich sei...

  • ach und wenn sie dich dahin schicken, ich hab bezahlt 250 € für den ganzen kram und musste dann 1 jahr vorsichtig fahren, also ich würde mir da kein kopf machen ;)

  • Da es ein weiterer A-Verstoß ist, bekommst du eine Verwarnung verbunden mit der Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Das ist keine MPU aber Geld wirst du los werden.


    Aber mal ganz ehrlich, wenn du schon in der Probezeitverlängerung bist dann ist das schon ziemlich dämlich sich nicht an die Geschwindigkeit zu halten. Ich hatte selbst auch eine Verlängerung und glaube mir die zwei Jahre bin ich penibel gefahren wie es erlaubt war.


    Du könntest natürlich schon eine Lasermessung anfechten, doch die Chancen stehen schlecht wenn sie dich gleich bei der Messung rausgezogen haben. Besser sind die Chancen, wenn sie nur messen, dich aber nicht gleich rausziehen. Dafür solltest du allerdings einen Anwalt einschalten und es könnte dann darauf hinaus laufen, dass ein Gutachter die Korrektheit der Lasermessung prüfen muss. Bedenken solltest du allerdings auch, dass ein Anfechten des Bußgeldbescheides auch Konsequenzen hat, wenn der Richter entscheidet, dieser war zurecht ausgestellt. Die Konsequenz ist die Verdoppelung der Strafe.