Tagfahrlicher müssen nunmal nach ECE R87 eine RL-Kennzeichnung tragen.Und wenn da jetzt noch 1000 fachkundig Besserwisser daher kommen und das für Schwachsinn halten, es gibt nunmal Richtlinien, wie die Leuchten aufgebaut sein müssen, welche Lichtausbeute sie haben und nach welchen Normen die geprüft werden müssen.
Servus E46 Gemeinde,
diese Aussage betrifft nur Nachrüstungen, sonst müssten unsere Scheinwerfer beim ECE TFL ebenfalls diese Bezeichnung tragen, aber die Hauptscheinwerfer haben schon eine E-Zulassung und somit ist dieses codierte US-TFL ganz legal.
Es verhält sich auch wie vom TÜV verlangt, einschalten mit Zündung und abschalten bei Abblendlicht.
Ich habe ebenfalls mit dem TÜV bisher keine Probleme!
Gruss Straubinger