Tausch der Schadensfreiheitsklassen nach Unfall / Hochstufung - Expertenfrage

  • Hallo Leute,


    da ich für meinen verunfallten Bimmer aufgrund des Rechtsstreits noch kein Geld gesehen habe und die Reparatur zu teuer zum Vorschießen wäre (lupenreiner wirtschaftlicher Totalschaden), habe ich mir heute eine lustige, verrostete, kleine Eierfeile mit TÜV als Zweitwagen zur Überbrückung akquiriert.


    Beim Versichern der Eierfeile kam mir dann folgende Idee:
    Bei mir stieg der Zweitwagen in der gleichen Schadensfreiheitsklasse wie der Erstwagen ein. Wenn ich nun letztlich für den Unfall eine Teilschuld von 50% bekäme, müsste diese ja dann meine Vollkasko zahlen. Dann könnte ich doch im Nachgang einfach die Versicherungsklassen tauschen wenn mein Bimmer wieder rennt.



    Würde es gehen, wenn man einen Unfall verursacht in seiner Erstwagenklasse (Hochstufung erfolgt ja immer erst zum Folgejahr), dass man dann schnell noch eine billige Eierfeile anmeldet in der gleichniedrigen Schadensfreiheitsklasse und nach der Hochstufung die Versicherungsklassen tauscht ???

    Wenn ja, würde es sich ja oft rechnen eher kurz eine zweite, gleich eingestufte Versicherungsklasse zu erstellen, als die Hochstufung (womöglich noch bei der teuren Vollkasko) einfach so hinzunehmen.

  • Die Versicherer haben eine Liste nach der die Abstufung erfolgt, zumindest bei uns (ERGO) (runtergestuft werden die Schadenfreien jahre).


    aber wenn ich das richtig verstanden hab dann bringt das nichts was du gefragt hast...


    weil wenn die dich von z.B. SF20 auf SF 15 runterstufen und du einen billigen wagen anmeldest und dann tauscht dann kommt das gleiche raus als ob du gleich den eigentlichen wagen den du versichert haben willst versicherst...


    es ist halt am sinnvollsten das teuere fahrzeug mit der Vertragsnummer welches mehr schadenfreie jahre hat zu versichern. aber da müsste dich deine versicherung optimal beraten...


    hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe und dir helfen konnte.



    mfg

  • Guten Morgen,


    es gibt einige Gesellschaften die den Zweitwagen mit der selben SF-Klasse einstufen wie den Erstwagen (unter bestimmten Vorraussetzungen).


    Man müsste sich mal bei seiner Versicherung beraten lassen in wie fern der dann die geschädigte SF-Klasse den SF-Klasse vom Zweitfahrzeug beeinflusst.
    Denn es gibt Versicherer die einem solch eine Einstufung anbieten, allerdings mit der Prämisse dass wenn das Erstfahrzeug einen Schaden hat dann der Zweitwagen mitgestuft wird. Somit wäre man dann bei der gleichen Ausgangssituation.


    Für weitere Fragen stehe ich gern bereit.

  • SB-23
    Der Punkt ist ja dass ich vor der evtl. auftretenden Schlechterstufung meine Schadefreiheitsklasse "dubliziert" habe (nach meinem Verständnis). Wenn jetzt im Nachhinein eine Teilschuld auf mich fiele würde ja dann nur eine meiner beiden Klassen herabgestuft (vorausgesetzt sie sind nicht gekoppelt).


    gami1410
    Das trifft meine Frage genau auf den Punkt.
    Ich habe mir die AGBs meiner Direktversicherung durchgelesen und konnte für mich nicht daraus ableiten dass die Schadenfreiheitsklassen vom Erst- und Zweitwagen gekoppelt wären. Insofern würde eine Schlechterstufung der Erstwagenklasse im Nachhinein vermutlich nicht die Zweitwagenklasse beeinflussen. Dann hätte ich ja echt den Jackpot geknackt =)



    Mal eine andere Frage, wo schon die Superexperten zu Tische sind:
    Da mein Bimmer erstmal nur auf dem Werkstatthof rumsteht bis die Rechtsfrage geklärt ist, habe ich ihn erstmal von Vollkasko auf Teilkasko runtergestuft, damit er wenigstens diebstahlversichert ist.


    Falls die Vollkasko für den Bimmer greifen müsste (falls ich also eine Teilschuld bekäme in den nächsten Monaten), wäre doch nur relevant, dass er zum Unfallzeitpunkt vollkaskoversichert war und nicht die Zeit danach. Oder????

    Sonst müsste ich ja wirklich jetzt schnell wieder eine Vollkasko abschließen, obwohl der Wagen nicht fahren kann.

  • ich denke das du in ruhe bei der teilkasko bleiben kannst da du zum unfallzeitpunkt ja die vollkasko hattest...


    Zweitwagen:
    normalerweise stufen wir (ERGO) den zweitwagen nicht mit der höchsten SF-Klasse ein sondern je nach dem wieviele verträge der kunde bei uns hat (erstwagen muss auch bei uns versichert sein) mit einer sondereinstufung ein z.b. SF 1/2


    die prozente vom zweitwagen dürften nicht mit dem des erstwagens zusammenhängen.... also der unfall dürfte sich nicht auf den beitrag des zweitwagens auswirken...



    mfg

  • Guten Morgen,


    trotzdem gibt es immer noch Gesellschaften die die beiden SF-Klassen koppeln und es dem Kunden verschweigen (was ja nach den neuen VVG nicht mehr möglich sein sollte).


    Sollte es in deinem Fall nicht so sein und du dir die AGB´s richtig durchgelesen haben, dann kann ich dir nur gratulieren. Denn das war mal richtig blickig.

  • o auf Teilkasko runtergestuft, damit er wenigstens diebstahlversichert ist.


    Falls die Vollkasko für den Bimmer greifen müsste (falls ich also eine Teilschuld bekäme in den nächsten Monaten), wäre doch nur relevant, dass er zum Unfallzeitpunkt vollkaskoversichert war und nicht die Zeit danach. Oder????


    Sonst müsste ich ja wirklich jetzt schnell wieder eine Vollkasko abschließen, obwohl der Wagen nicht fahren kann.


    zum Thema VK : Entscheidend ist ausschließlich ob du zum Schadenszeitpunkt Vollkasko versichert warst und ob du damals auch schon deine Beiträge im Voraus gezahlt hattest. Wenn also zB am 15.5. der Unfall war , könntest du ruhigen Gewissens zum 20.5. die VK wieder kündigen. ( BTW. Bei einem Schadensfall in der Sachversicherung hast du ein Sonderkündigungsrecht - egal ob der Versicherer zahlt oder nicht )


    mfg

  • Falsch, wenn der Versicherer nicht zahlt gibt es auch kein Schaden laut VVG.
    Kein Schaden kein Sonderkündigungsrecht. :lehrer:


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)

  • Wieso lässt du die reparatursumme nicht erstmal komplett von deiner VK bezahlen und wenn der rechtsstreit beendet ist kriegt die versicherun sofern du 0% schuld hast das geld zurück und deine sf geht auf den alten stand oder wenn du 50% schuld bekommst dann bekommen die die 50% und deine sf bleibt so wie bestehen.


    Bin der meinung dass sowas möglich ist

  • Korrekt Filipe,


    Das ganze sollte sich aber schon längst erledigt haben. ;)


    Ich fokussiere mich ja auf Alles (Olli Dittrich)