Hallo Leute,
da ich für meinen verunfallten Bimmer aufgrund des Rechtsstreits noch kein Geld gesehen habe und die Reparatur zu teuer zum Vorschießen wäre (lupenreiner wirtschaftlicher Totalschaden), habe ich mir heute eine lustige, verrostete, kleine Eierfeile mit TÜV als Zweitwagen zur Überbrückung akquiriert.
Beim Versichern der Eierfeile kam mir dann folgende Idee:
Bei mir stieg der Zweitwagen in der gleichen Schadensfreiheitsklasse wie der Erstwagen ein. Wenn ich nun letztlich für den Unfall eine Teilschuld von 50% bekäme, müsste diese ja dann meine Vollkasko zahlen. Dann könnte ich doch im Nachgang einfach die Versicherungsklassen tauschen wenn mein Bimmer wieder rennt.
Würde es gehen, wenn man einen Unfall verursacht in seiner Erstwagenklasse (Hochstufung erfolgt ja immer erst zum Folgejahr), dass man dann schnell noch eine billige Eierfeile anmeldet in der gleichniedrigen Schadensfreiheitsklasse und nach der Hochstufung die Versicherungsklassen tauscht ???
Wenn ja, würde es sich ja oft rechnen eher kurz eine zweite, gleich eingestufte Versicherungsklasse zu erstellen, als die Hochstufung (womöglich noch bei der teuren Vollkasko) einfach so hinzunehmen.