Hi leute,
Ich hab da mal ne rechtliche frage. Habe mir im april meinen 320ci gekauft. Bei der probefahrt fiel mir die leuchtende airbag kontrollleuchte auf. Als ich. Als ich nachgefragt habe warum, sagte der verkäufer zu mir das daher kommt, das die batterie zum laden ausgebaut wurde und dann immer ein fehler angezeigt wird. Schön und gut hab ich mir gedacht, der wird schon wissen was er redet. Paar monate später ging besagte leuchte wieder an. Hab den fehlerspeicher auslesen lassen und darin stand: gurtstraffer widerstand zu groß. Habe mich daraufhin hier im forum informiert woher das kommen kann. Es war wie so oft der stecker unter dem beifahrersitz. Jetz werde ich morgen mir in einem anderen bmw autohaus die fehlerhistorie ausdrucken lassen. Jetz ist die frage: wenn der fehler beim kauf auch derselbe war u d sie ihn einfach nur gelöscht haben ist das doch eine arglistige täuschung oder? Wenn sich morgen beim fehlerauslesen noch mehr rausstellen sollte, habe ich dann einen anspruch auf rückgabe des fahrzeugs? Mal abgesehn davon haben sie mir 8 jahre alte winterreifen mitgegeben, mit der aussage: solange die nicht rissig sind, ist das rechtlich in ordnung. Stimmt das?
Wollte auch diese woche zum anwalt gehen und mich rechtlich beraten lassen, da mir das nach einem kaputten radlager und bremsbelägen die jetzt schon runter sind, ziemlich spanisch vorkommt. Kann mir jmd weiterhelfen?