Ach, herje. Hier wird Pfusch noch groß geschrieben.
Nicht nur, dass diese "Veränderung" zum Verlust der allgemeinen Betriebserlaubis führt (siehe § 19 Abs. 2 Unterpunkt 3 StVZO).
Auch leidet die Leistung und das Abgasverhalten darunter.
Durch den Hohlraum kommt es zu unkontrollierbaren Verwirbelungen, die einen höheren Abgasgegendruck erzeugen.
Höherer Abgasgegendruck bedeutet auch, dass die Brennräume nicht mehr komplett mit Frischluft geflutet werden können und sich hierdurch das Abgas- und Leistungsverhalten negativ verändert.
Zumal die Arbeiten auch noch sowas von unprofesinell durchgeführt wurden, dass es mir die Nackenhaare sträubt.
Bla Bla Bla!!!