LKW seitlich reingefahren

  • Exedus,
    das PDC/Kameragedöns ist dahingehend nicht notwendig, als dass wir als Führer eines LAstkraftwagens bei Rangierarbeiten mit Rückwärtsgerichteter Fahrtrichtung einen Einweiser vorgeschrieben haben, leider fehlt der 2te Mann aufm Bock quasi immer...


    Sogesehen ist das Rangieren und dabei jemanden antitschen auf unzulässigen Betrieb des Fahrzeugs zurückzuführen...
    Jeder der ab und zu auf dem Bock hockt kennt das leiden dass man keinen hat der einem zeigt wieviel Platz ist. Und mal eben aussteigen und kucken hilft zwar aber nicht 100% ig.

  • Seh ich genauso der LKW Fahrer wird das nichtmal mit bekommen haben.


    Deshalb darf man bei Y-Reisen nie ohne Einweiser rückwärts fahren. Und das ist auch richtig so.
    Und dass der "Flüchtige" evtl. nichts mitbekommen hat halte ich für ein Gerücht. Analog der Volkskrankheit nach einem Autounfall: HWS. Alles Standardausreden. Ich will aber um Himmels Willen niemandem was unterstellen. Nichts liegt mir ferner.

  • Also ich befinde mich gerade in einer blöden Situation. Ich habe den Zettel, den die Frau geschrieben hat, direkt bei der Polizei abgegeben und habe somit keine genauen Infos. Nur noch das Kennzeichen des Typen und die uhrzeit.


    1. Mein Vater war heute bei der Versicherung und da wurde ihm eine Nummer genannt, bei der er dann angerufen hat und die haben ihn so krasse Details gefragt, die er gar nicht wissen konnte. Die haben auch gesagt, wir sollen kein Gutachten machen lassen, weil wir auf den kosten hängen bleiben könnten?


    2. Nehmen wir mal an, ich lasse das Guthaben machen. Kann ich den Schaden aus eigener Kasse zahlen und danach den Schaden erstattet bekommen? Einfach, weil ich mein Auto abgeben wollte, um mir das neue zu kaufen. Wird mein Auto nach der Begutachtung noch benötigt?


    3. Was passiert eigentlich, wenn der Typ sagt, er wars nicht? Müssen wir dann vor Gericht und muss ich dann die Frau anrufen, dass sie da auch hin muss?


    Ich bin irgendwie richtig wütend. Zum einen, weil diese Leute bei der Versicherung richtig unhöflich sind. Zum anderen, weil ich jetzt wieder warten muss, obwohl eigentlich alles in trockenen Tüchern war...


    Wieso wird mir das ganze jetzt so erschwert obwohl ich der leidtragende bin?

  • Ein guter Rat von mir, nimm dir einen Anwalt.
    Der klärt dann alles für dich.
    Bezahlen muss Ihn die gegnerische Versicherung.
    Du hast einen Zeugen, vondaher hast du gute Chancen, falls er es abstreiten möchte.


    Das Gutachten würde ich keineswegs von der gegnerischern Versicherung machen lassen,
    die werden dir deutlich hohe Abstriche machen.
    Bezahlen muss alles die gegnerische Versicherung ;)

  • Deshalb darf man bei Y-Reisen nie ohne Einweiser rückwärts fahren. Und das ist auch richtig so.
    Und dass der "Flüchtige" evtl. nichts mitbekommen hat halte ich für ein Gerücht. Analog der Volkskrankheit nach einem Autounfall: HWS. Alles Standardausreden. Ich will aber um Himmels Willen niemandem was unterstellen. Nichts liegt mir ferner.


    Der Fahrer von Y-Reisen wird auch nicht immer jemanden haben, der ihn einweist! Wer soll das denn unterwegs machen? Elfriede 73 von der Kaffeefahrt?
    Vorschrift ist das überall....nur wie soll man es praktizieren?


    Das ein LKW sowas nicht mitbekommt ist nunmal möglich. Es sind rund 20 Meter zum Führerhaus und innen ist es eben nicht so leise wie im 3er BMW!
    Ich kann Dich gerne mal einladen zu einer Fahrt im 40 Tonner!


  • Mach es so wie Neco vorgeschlagen hat. Besser gehts wirklich nicht :)

  • Aus meine erfahrungen dieses Jahr, kann ich nur wie Neco empfehlen, nimm den Anwalt, da du ja im Recht bist, es kann zwar dann Monate lang dauern (wie in meinem Fall über 7 Monate), aber der Anwalt weiß wie man es am besten macht, und womit man auf die Versicherung den Druck ausübt, und am Ende sollen ALLE kosten deinerseits von der Versicherung beglichen werden.


    Bei mir war es so, das der Nachbar mir in die Seite reingefahren hat. Es war 5:00 Uhr Morgens, und er hat am Anfang alles zugegeben, desswegen habe ich noch nicht mal Polizei geholt, was er aber dann seiner Versicherung gelabert hat wieß ich immer noch nicht.(Schadenssumme war 4000,- Eu , hat beide Türen erwischt.)
    Auf jeden Fall hate ich keinen Zeugen gehabt. Dann kamm der Gutachter von seiner Vers. und meinte die Schäden an unseren beiden Autos sind nicht kompatiebel (ohne viele Sachen zu berücksichtigen). Mein Anwalt hat mir geraten ein Unabhängiges Gutachten zu machen, und ich habe ihn gefr4agt ob er mir einen empfehlen kann, der hatte einen Parat, Dipl.Ing. (was weis ich noch so alles) rekostruktionsbüro , aleine diese Nama hatte schon Angst gemacht... :D
    Habe für den Gutachten zwar 700,- Eu bezahlt, aber mach dem dieses Gutachten über meinen Anwalt bei der Versicherung gelendet ist, und der Frist von 10 Tagen von ihm gesetzt wurde, da sonst wir ohne weiteres zum Gericht gehen würden, hatte ich das ganze Geld innerhalb von 2 Wochen auf meinem Konto gehabt. Die haben insgesamt um die 5200,- Eu bezahlt. Und die Typen waren richtig frech von der Versicherung...


    Zum Punkt 2:
    Rapariere es niemals bevor du vdas geld von der Vers. bekommen hast. (Siehe mein Fall). Hätte ich den Schaden repariert, konnte ich im nachhinein nie nachweisen mit dem Unabh. Gutachten.


    Zitat

    Muss das ganze eigentlich vor Gericht geklärt werden, wenn ich einen
    Anwalt anheuer? Und bleibe ich auf irgendwelchen Kosten hängen?


    Wenn du keine Verkehrsrechtschutzversicherung hast, musst du natürlich alles erstmal selbst zahlen, aber wenn die Sache gewonnen ist, kriegst ja alle kosten erstattet.


    Gruß ED

  • Den Anwalt zahlst du vorerst nicht selbst.
    Der holt sich die Kohle schon selbst bei der Versicherung (wenn er was kann.)
    Will der Anwalt bei dem Sachverhalt als Leistung was von dir sehen, dann würd ich mir schleunigst (!!) einen anderen Suchen.



    Das Läuft beim Anwalt ab wie wenn du dein Auto nach einem Unfall zum freundlichen bringst und den Sachschaden abtrittst.
    Im Endeffekt trittst du mit dem Anwalt ja ebenfalls nur den unmittelbaren Schaden in Form von Verwaltung und Rechtsberatung etc. ab.


    Das heisst du zahlst primär erstmal nichts und das wird mit den Verischerungen geregelt. Je nach Sachlage und Schuldzuteilung der Versicherungen bezahlt das dann entweder die gegnerische Versicherung
    (Das gilt für Situationen wo du nicht "eindeutig" Unfallverursacher bist).


    Wenn du einen richtigen Anwalt hast, dann sollte der das so lenken das du an das Geld kommst ohne vor Gericht zu gehen.
    Das sollte mit dem Material allemal möglich sein. Wird halt etwas dauern/aufwändig sein wenn der Gegner den Schaden nicht gemeldet hat und das erst "ermittelt" werden muss.
    (Ob das jetzt Fahrerflucht war oder er es einfach nicht gemerkt hat sei mal dahingestellt. Aber das macht für dich keinen Unterschied.)


  • Den Anwalt zahlst du vorerst nicht selbst.
    Der holt sich die Kohle schon selbst bei der Versicherung (wenn er was kann.)
    Will der Anwalt bei dem Sachverhalt als Leistung was von dir sehen, dann würd ich mir schleunigst (!!) einen anderen Suchen.

    Ich musste in meiner Sache dem Anwalt den Vorschuß von 350,- Eu zahlen. Danach nix mehr. Es ist auch als Sicherheit für jeden Anwalt nachvorziehbar.


    Danach wird alles vom Unfallverursacher zurückerstattet, wenn der schuldige ermittelt ist.


    Wenn die Sache doch zum Gericht gehen sollte, dann richten sich die Gerichtskosten nach dem verursachten Sachschaden an, in meinem Fall wären es ca. 1700,- Eu gewesen(beim Sachschaden von 4000,- Eu). Dazu meinte mein Anwalt, das ich dann noch einen Gutachten machen sollte, der dann vom Gericht veranlasst wird. (da es ja schon von jeder Seite einen Gutachten gab) und denn müsste ich wieder erstmal selbst zahlen ...


    So sieht es halt aus ...


    Gruß ED