LKW seitlich reingefahren


  • Der Fahrer von Y-Reisen wird auch nicht immer jemanden haben, der ihn einweist! Wer soll das denn unterwegs machen? Elfriede 73 von der Kaffeefahrt?

    Y-Reisen ist im Volksmund auch bekannt als Bundeswehr, du Vogel :D
    Das ist keine Reisegruppe im klassischen Sinne.


    Ich persönlich würde auch davon ausgehen, dass der LKW Fahrer das gar nicht gemerkt hat. Ein Nachbar hat mal mit seinem alten Wohnmobil mein Ex-Coupé gestreift (Schaden auch bei ca. 1800€) und er hat auch nichts gemerkt, wobei jedoch im Gegensatz zum LKW bzw. Sprinter beim Wohnmobil keine Fahrerkabine vorhanden ist, durch die man zusätzlich abgeschirmt ist.


    Ansonsten wegen dem Anwalt, in dem meisten Fällen ist eine Erstberatung kostenfrei bzw. wird verrechnet sobald du den guten Mann dann beauftragst dich rechtlich zu vertreten.


    Gruß und viel Erfolg noch bei deinem Rechtsstreit :)

  • Zitat

    ich hab bei meinem Anwalt noch nie was vorausgezahlt. :thumbup:


    zahlt normalerweise nicht erst die Rechtsschutzversicherung ? Oder wie läuft das eigentlich genau ab :) habe seit 2 Jahren eine Rechtsschutzversicherung musste diese aber nicht verwenden.



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  • Y-Reisen ist im Volksmund auch bekannt als Bundeswehr, du Vogel :D
    Das ist keine Reisegruppe im klassischen Sinne.

    sorry, das wusste ich nicht........


    dort war ich nicht!



    Ein Nachbar hat mal mit seinem alten Wohnmobil mein Ex-Coupé gestreift
    (Schaden auch bei ca. 1800€) und er hat auch nichts gemerkt, wobei
    jedoch im Gegensatz zum LKW bzw. Sprinter beim Wohnmobil keine
    Fahrerkabine vorhanden ist, durch die man zusätzlich abgeschirmt ist.




    Jetzt kennen plötzlich viele einen Nachbarn oder sonst wen, der mit dem Wohnmobil etwas gestreift hat.
    Hier würde ich aber mal sagen, dass man es in so einem Schuhkarton, wie diesen Wohnmoblilen, doch wohl eher merken sollte!

  • Der Werbespruch heißt..."Y-Tours, wir buchen, sie fluchen". 8)


    „Komm wir essen Opa“ – Satzzeichen retten Leben!


    Eine Lösung habe ich nicht, aber ich bewundere das Problem.


  • zahlt normalerweise nicht erst die Rechtsschutzversicherung ? Oder wie läuft das eigentlich genau ab :) habe seit 2 Jahren eine Rechtsschutzversicherung musste diese aber nicht verwenden.



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    hab ich doch oben geschrieben ? ?(


    Manche Anwälte wollen scheibar eine Vorleistung, das tun aber nicht alle.
    Abgewickelt wird das bei der gegnerischen Verischerung als weiterer unmittelbarer Schaden (Verwaltungsaufwand etc.) zusammen mit dem Sachschaden.
    Mit der Rechtsschutzversicherung hat das nichts zu tun.

  • Zitat

    zahlt normalerweise nicht erst die Rechtsschutzversicherung ?

    Und ich hatte ja bis jetzt keine. Wer soll den dann Anwalt am Anfang zahlen ? 8| die Arbeiten ja auch nicht umsonst ...


    Und die Verkersrechtschutz hat ja auch nicht jeder ODER ??


    Wie ich selbst fahre brauche ich überhaupt keine einzige Autoversicherung, aber Autohaftpflicht ist nun mal Pflicht in DE.

  • Hey,
    muss ich eigentlich jetzt noch warten bis die Polizei sich wegen der Anzeige bei mir meldet oder kann ich schon das Gutachten machen lassen? Ich habe grad eben nochmal meinen Vater gefragt und der hat mir gesagt, dass er keinen Rechtsschutz hat. Und es läuft ja über seinen Namen. Was bedeutet das jetzt?


    Soll ich jetzt mal den Gutachter anrufen und einen Termin ausmachen? Und den Anwalt beauftragt man ja nachdem man das Gutachten machen lassen hat, oder?

  • Nachdem du die Anzeige ja bei der Polizei bereits aufgegeben hast, kannst du das Gutachten erstellen lassen. Die Anzeige geht dann weiter an die VPI (Verkehrspolizeiinspektion), welche sich bei dir evtl. meldet um den Schaden genau zu erfassen, wenn sie das nicht schon getan haben.
    Gegen den Halter des LKW wir dann von der Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet wg. Fahrerflucht, was eine Straftat ist. (Das Verfahren wird vermutlich eingestellt, da du in der Regel wahrscheinlich nicht nachweisen kannst, dass der Fahrer vorsätzlich gehandelt hat, v.a. da er den Unfallschaden vermutlich unbemerkt verursacht)


    Das dein Vater keinen Rechtsschutz hat, ist in erster Linie natürlich blöd, falls es wirklich zum Verfahren kommen sollte und ihr eine Rechtsvertretung braucht. Wie aber oben schon geschrieben, wird das Verfahren vermutlich eingestellt und es wird sich außergerichtlich geeinigt.Falls es doch dazu kommen sollte und du im Verfahren Recht bekommst (sollte dank Zeugin der Fall sein), werden die Anwaltskosten normalerweise von der Gegenseite getragen. (darauf mich bitte nicht festnageln!)


    Ich würde den Schaden jetzt erstmal vom BMW-Händler begutachten lassen. Vermutlich musst du den Kostenvoranschlag bezahlen.

  • Such doch einfach einen Anwalt, ruf ihn an, bitte um eine Erstberatung und schildere ihm den Fall.
    Der wird dir am konkretesten erklären wie es abläuft und was er zu tun hat... deutlich besser als wir Dilettanten hier im Forum.




    Und nein kein Kostenvoranschlag machen lassen, sondern ein Gutachten.
    Ein Kostenvoranschlag muss nicht von der Versicherung übernommen werden und entspricht keinem rechtlicher Grundlage für einer Schadenberechnung. Das Gutachten schon.
    Das wird nämlich von einem unabhängigem amtlich zugelassenen Prüfer gemacht (TüV, Dekra).
    Der Kostenvoranschlag ist nur privatrechtlich Relevant um die Kosten "abzuschätzen" und das kann jeder machen. Ich kann dich auch einen Kostenvoranschlag machen und dir was ausrechnen, nur wird das die Versicherung nicht interessieren.