Unfall 328 Coupe

  • Ganz wichtig:




    Hole dir einen unabhängigen Sachverständigen !!


    auf keinen Fall einer von der gegnerischen Versicherung, denn dieser wird den Schaden so gering wie auch nur möglich schätzen!


    -> du hast das Recht einen eigenen zu holen ;)


    Dies wird auf jeden Fall ein wirtschaftl. Totalschaden. Achte auch darauf welchen Restwert der Gutachter angibt.

  • Wichtig ist der Wiederbeschaffungswert , wenn es ein Totalschaden ist. Denn das ist das was die Versicherung dann bezahlt.
    Einmal bekommste von nem Aufkäufer der das Fahrzeug via Restwertbörse kauft einen Teil des GEldes und den Rest , die Differenz zum Wiederbeschaffungswert von der Versicherung. + paar Tage Ausfall wenn du keinen Leihwagen in Anspruch nimmst.

    "you can take my Money, you can take my Soul, but you can't take my Rock n' Roll"

  • ......Bin auf der suche nach einem gepflegten Fahrzeug und es ist verdammt schwer, die Leute haben keine Wertschätzung mehr wollen aber für eine ramponierte Karre noch ordentlich Kohle :thumbdown: .......

    Da hast du sowas von Recht! Es ist aber bei allen Marken und Modellen so geworden! Sie werden alle "Runtergewirtschaftet" und dann zum spitzenpreis verkloppt. Ich suchte vor Kurzem einen e38 oder e39 bis 6000€ im halbwegs brauchbaren zustand! Keine Chance! Was für Ruinen für über 6000€.......dann kam ich durch zufall zum e46 330i.......glück und zufall trifft es eher :D


    Was dein Auto angeht lieber TE wirst du mit einem wiederaufbau nicht Glücklich! Selbst wenn du es schaffst ihn Ordentlich zu Richten wirst du später nur Probleme mit Rost haben usw......Ich Vermute auch das die Karosse so dermaßen eine weg bekommen hat das die Scheibe eventuell durch Spannung zerbrach?!!!

  • Naja... das wäre ein sehr schlechter Deal mit einer Börese + Rest des Geldes blabla...


    einfach 300 €(z.B.) Restwertdaraus ein Kaufvertrag machen.. dann bekommst den wiederbesch.wert abzüglich 300 € ;)

  • Die Versicherungen stellen die Autos in die Restwertbörse und dort gibt es Bieter die Teilweise mehr als den kalkulierten Restwert des Fahrzeuges bieten.


    Beispiel
    Restwert lt Gutachten 1000 €
    Wiederbeschaffungswert 5000 €
    GEbot Restwertbörse 1500 €


    Bekommen tust du den Wiederbeschaffungswert 5000 €.
    Du musst das Fahrzeug nicht an den Bieter verkaufen allerdings zahlt die Versicherung auch nur die Differenz in dem Beispiel 3500 € an dich. Wenn du das Auto an nen Kumpel für 1000 € verkaufen willst bekommst du von der Versicherung trotzdem nur die Differenz zu dem Höchstgebot.
    Solltest du das Fahrzeug privat für 2000 € verkaufen können müsstest du das rechtlich gesehen der Versicherung mitteilen und die müssen dann nur noch 3000 € an dich bezahlen.

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  • Solltest du das Fahrzeug privat für 2000 € verkaufen können müsstest du das rechtlich gesehen der Versicherung mitteilen und die müssen dann nur noch 3000 € an dich bezahlen.

    warum sollte das so sein? das höre ich zum ersten mal?!

  • Zitat

    warum sollte das so sein? das höre ich zum ersten mal?!


    Glaub das "Gesetz" ist relativ neu. Ist bei nem Hagelschaden dasselbe. Wenn der Hagelschaden 300? Schaden verursacht hat, du dass in ner Hinterhofwerkstatt für 100? machen lässt, müsstest du dies deiner Versicherung mitteilen...

  • warum sollte das so sein? das höre ich zum ersten mal?!


    Weil die Versicherungen Geld sparen wollen!!!
    Und dir ja eigentlich nur der "Wiederbeschaffungswert" zusteht.


    Ich glaube das ganze nennt sich "Schadensminderungspflicht"

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  • Tut mir Leid, aber das ist absoluter Blödsinn und gefährliches Halbwissen !!


    Dein Auto kannst du verkaufan an wen du willst, da hat die Versicherung nix damit zu tun rechtlich gesehn. Viele Glauben, dass sas Auto nach einem Schaden der Vers. gehört, ist aber nicht so.


    Genau darum soll man schauen das der Restwert beim Verkauf so gering wie möglich ausfällt.



    PS: Schadenminderungspflicht bedeutet z.B. wenn es nach einem Sturm das Hausdach abdeckt, hat der Hausbesitzer die Pflicht das provisorisch zu flicken, sodass der Schaden sich nicht vergrößert, und wenns nur eine Plane wäre ... ;)


  • Dann schau mal unter § 254 BGB Schadensminderungspflicht


    https://www.vrvz.de/verkehrsrecht/schadensminderungspflicht.html

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