Krass! Also wenn sich dass so bestätigt, wie du es sagst, dann ist dem Verkäufer sein geringstes Problem der verschwiegene Unfallschaden! Scheckheft manipulieren ist eine Urkundenfälschung und eine Straftat.
Evtl. verschwiegener Unfallschaden nach Privatkauf im November - E46 320 Ci M54 Baujahr 3/2001
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Ich will momentan gar nicht behaupten, dass er es war, aber vllt ein ehemaliger BMW Mitarbeiter, der sowas evtl. schwarz macht...
In jedem Fall ist es extrem krass und ab jetzt ist es glaube ich nur noch eine Frage, was noch alles aufgedeckt wird.
Spätestens mit fehlerhaftem Scheckheft, neuer Lackierung und verschwiegenem Unfallschaden ist die Sache denke ich klar...
Sowas krasses hatte ich noch bei keinem Autokauf.....
Wenn es sein richtiger Name im Kaufvertrag war, werde ich wohl bald Kaufberatung-Fragen stellen....
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Doch - genau richtig. Du musst beweisen, dass der Verkäufer davon wusste.
Aufpassen - du beziehst dich auch die Sachmangelhaftung. Ich nehme mal fix an, dass diese ausgeschlossen wurde. (Läuft auch unter dem Namen Gewährleistung).
Die einzige Möglichkeit an den Käufer heran zu kommen ist ihm Täuschung zu beweisen. Aber im Gegensatz zur Gewährleistung, bei der die Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten eintritt muss bei der Täuschung der Käufer von Anfang an beweisen, dass der Verkäufer davon wusste.
Und wenn das jetzt keine offensichtlichen Mängel waren (und so offensichtlich waren sie ja dann wohl auch nicht wenn du selber erst nach 3 Monaten drauf kommst) wird es wohl schwer dem Verkäufer das nachzuweisen.Vielmehr haben 2 Laien eine Vertrag abgeschlossen, die nicht das wissen müssen wie es ein Gutachter oder Händler wissen müsste. Es wäre dir ja frei gestanden den Wagen von einem Experten untersuchen zu lassen (ADAC Gebrauchtwagengutachten).
@ AndiLatte: genau so dachte ich es mir nämlich aus. BGH Rechtsprechung ist zwar gut aber ihr habt in D kein Caselaw. Zum Schluss entscheidet jeder Richter (wenn er denn überhaupt entscheidet und die Parteien nicht zuvor zu einem Vergleich überzeugen kann) nach freier Beweiswürdigung. Und wenn er unter Berücksichtung aller Beweise der Meinung ist, dass du eine Mitschuld hast dann hilft der BGH auch nichts mehr. Und sich bis dort durch zukämpfen wird bei dem "geringen" Schaden keinen Sinn machen. Aber wie wir ja wissen hilft das jetzt ohnehin nichts mehr weil es keine Wertgrenze mehr gibt, selbst für den BGH nicht.
Spricht ihn lieber darauf an, dass du diesen für dich nicht erkennbaren Mangel, den er durch seine Familienkontakte oder die Haltedauer des Fahrzeuges haben müsste erst jetzt erkannt hast und dir dieser Mangel verschwiegen wurde.
Wenn er sich ein wenig Schlau macht wird er feststellen, dass ihn auch eine gewisse Mitteilungspflicht trifft auch Dinge anzugeben, die vielleicht zwar kein Unfall sind aber deine Kaufentscheidung beeinflussen könnten.Dann am besten eine gewissen Nachlass (1000 - 2000) EUR ausverhandeln (weiß ja nicht wie teuer der Wagen war - sollte halt irgendwie im Verhältnis stehen. Wenn du den super Schnapper gemacht hast wird das auch wieder deine Chancen vermindern weil dann ja der Zustand im Preis einkalkuliert war), den Kaufvertrag dementsprechend ergänzen und Ruhe damit haben.
Nein!
Steht auch so im Link den ich gepostet habe!ZitatSie vermischen hier 2 Rechtsbereiche:
Eiinmal das Strafrecht, ob der Verkäufer sie betrogen hat.
Zweitens
Zivilrecht, ob sie das erhalten haben, was sie gekauft haben (und in
irgendeiner Form Nachlieferung, Rückgabe, Preisnachlass o.ä. verlangen
können)Und auch wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlsosen wurde:
ZitatAuch dann muss eine im Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft vorhanden sein.
(Unfallfreiheit)
Aber ist doch eh klar: Wenn der Wagen schon immer in Familienbesitz war, dann weiss der Verkäufer auch von dem Schaden
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Ich war gerade bei BMW und wollte mal nach der Reparaturhistorie und dem Serviceheft fragen, in dem eine Eintragung für eine Inspektion in der lokalen BMW Niederlassung eingetragen war.
Fakt ist: Das Auto war noch nie in der Niederlassung, die eine Eintragung ins Scheckheft gestempelt hat. Weiter sind wohl mal Stempel verschwunden und BMW ist jetzt auch dran interessiert das aufzuklären. Die Unterschrift im Serviceheft ist in der Niederlassung nicht bekannt.
Weiter wurde mir gesagt, dass in einer "inoffiziellen" Datenbank etwas von 190.000 km Inspektion steht, obwohl das Fahrzeug momentan 170.000 km auf der Uhr hat. Der Serviceleiter sagte er kann nichts beweisen und diese Datenbanken können auch mal etwas durcheinander bringen, aber wenn man das alles so hört wäre es nicht verwunderlich, wenn am km-Stand was falsch ist.
Das wird immer krasser... Morgen hab ich zum Glück einen Termin beim Anwalt bekommen...
Sehr gut!
Okay, ab jetzt würde ich dir raten (und auch jeder Anwalt) die "Gegenpartei" NICHT zu kontaktieren und dich definitiv nochmals durch einen Rechtsbeistand beraten zu lassen.Sehr interessante Geschichte, wenn man bedenkt:
- Auto war nur in Familienbesitz
- Auto hat Servicestempel aus der Niederlassung
- Auto war in Wirklichkeit noch nie in dieser NiederlassungErgo müssen die es ja wissentlich zu jemandem gebracht haben, der die Stempel hat bzw. die STempel im krassesten Falle selbst haben!
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Und da sind wir wieder bei dem Punkt warum ich mir lieber Nachlackierungsfreiheit bestätigen lassen würde. Wie wir nun schon erörtert haben gibt es keine feste Definition von Unfall. Wenn jemand eine Beule in den Wagen tritt und die Beschädgung am Seitenteil zu großflächig ist tauscht man das Teil aus. Wenn dann schlecht repariert wird und dadurch hinterher Rost entsteht hat das nichts mit dem ursprünglichen Schaden zu tun (der vielleicht einfach kein Unfall war oder ihn der Käufer nicht gekannt hat).
(Unfallfreiheit)
Aber ist doch eh klar: Wenn der Wagen schon immer in Familienbesitz war, dann weiss der Verkäufer auch von dem Schaden
Ist schon richtig, dass man in der Familie wissen sollte was mit dem Wagen passiert ist. Ihr wisst aber noch nicht wie weit der Begriff Familie geht in dem Fall. War einmal auf einer Hochzeit eingeladen, auf der fast nur Familie angeblich anwesend war. Es waren 500 Gäste dort.... Und das waren nur die im Inland lebenden. In der Heimat gab es dann noch eine Feier mit 3x so vielen Gästen (aus der Familie)....
Insgesamt eine offensichtlich faule Geschichte aber so ganz eindeutig für den Käufer ist es einfach nicht.
Und ich verstehe weiterhin nicht warum Leute, die sich mit Autos nicht auskennen alleine Autos kaufen. Die Kofferraumverkleidung beim E46 kann man nun dich wirklich leicht auf die Seite klappen, um zu sehen, ob dort gearbeitet wurde. Und wenn der Rest so schlampig ist kann die Lackierung nicht so perfekt sein, dass man es als erfahrener Autokäufer nicht sieht.
BTW: Wissen wir denn was der Wagen gekostet hat? Ich behaupte deutlich unter 4000 EUR, ohne weitere Details zu kennen.
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Ich versteh gar nix mehr mit eurer ganzen Zitiererei!
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baron-tigger: Kein plan wieso du hier immer wieder von irgendwelchen anderen Fällen redest. Ich beziehe mich auf den aktuellen Thread. Und einen Wagen, der einen Seitenschaden hatte, bei dem sogar das Dach was abbekommen hat (!!!), kann nicht als unfallfrei gelten!
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Juristen unter sich.
Der Familienbesitz ist dann wahrscheinlich auch nur eine schöne Geschichte.
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baron-tigger: Kein plan wieso du hier immer wieder von irgendwelchen anderen Fällen redest. Ich beziehe mich auf den aktuellen Thread. Und einen Wagen, der einen Seitenschaden hatte, bei dem sogar das Dach was abbekommen hat (!!!), kann nicht als unfallfrei gelten!
Wo steht hier etwas von Seitenschaden?
Der TE schreibt:
Nach kurzer Durchsicht des Meisters sagte er mir, dass der linke hintere Kotflüge mit 95%-iger Sicheheit getauscht wurde.
Da steht kein Wort von "seitlicher Unfallschaden". (ohne jetzt wieder auf die Definition "Unfall" eingehen zu wollen).
Auch steht dort nirgendwo "das Dach was abbekommen hat". Es steht nur, dass das Dach lackiert wurde. Nicht in jedem Fall kann man einen Hagelschaden mit smart repair beheben. Was glaubst du was man dann macht? Und seit wann ist das Beheben von 5 Hagelbeulen ein Unfallschaden, der jedenfalls anzugeben ist? Bei mir löst sich am Scheibenrahmen der Klarlack. Wenn ich das jetzt beheben lassen und damit die Dachleiste neu lackieren lasse - ist das dann ein Unfallschaden? (Ist nicht bös gemeint, dass ich jetzt etwas provokant schreibe).
Wir reden hier von einem 12 Jahre alten Auto. Am E46 fallen mir mindestens 3 Teile sofort ein, die schon von BMW innerhalb der Rostgarantie (in den 1. 6 Jahren) getauscht und lackiert wurden. (Haube, Heckdeckel, Kotflügel). Selbst bei meinem 98er 323i wurde 2003 die Haube getauscht und neu lackiert.
Welche Farbe hat der Wagen vom TE? Wenn es ein silber, grau, blau o grün metallic ist musst du jedenfalls recht großzügig angrenzenden Teile mit lackieren, um Farbunterschiede zu vermeiden. Der TE hat nicht gesagt, dass alle nachlackierten Teil auch dick gespachtelt sind. Es ist zwar viel Lack aber da heiß ja noch nicht großer Unfall oder? Möglicherweise wurde da schon mehrmals gearbeitet und durch Beilackierungen der Farbton angepasst.mk4x: Bin kein Jurist - das weise ich weit weg von mir
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Wo steht hier etwas von Seitenschaden?
Der TE schreibt:
Nach kurzer Durchsicht des Meisters sagte er mir, dass der linke hintere Kotflüge mit 95%-iger Sicheheit getauscht wurde.
Da steht kein Wort von "seitlicher Unfallschaden". (ohne jetzt wieder auf die Definition "Unfall" eingehen zu wollen).
Auch steht dort nirgendwo "das Dach was abbekommen hat". Es steht nur, dass das Dach lackiert wurde.
Ich habs dir mal rüberzitiert und dick markiert:ZitatUm
hier ein Update zu geben, war ich heute bei einem Gutachter in der
Umgebung und er hat den Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem
Fahrzeug um ein Unfallfahrzeug handelt. Scheinbar war es ein massiver
Seitenschaden bei dem auch das Dach beschädigt wurde (wurde beilackiert
an der Unfallseite). Weiterhin wurde ich nie über diesen Unfall
informiert und auch der Kaufvertrag bestätigt die Unfallfreiheit.Auch der Gutachter hat mir nun rechtliche Schritte empfohlen, da es sich um eine erhebliche Beschädigung gehandelt hat.
Ist ein bisschen mühselig mit dir hier zu "diskutieren", wenn du nichtmal alle Beiträge liest
Zitat
Wir reden hier von einem 12
Jahre alten Auto. Am E46 fallen mir mindestens 3 Teile sofort ein, die
schon von BMW innerhalb der Rostgarantie (in den 1. 6 Jahren) getauscht
und lackiert wurden. (Haube, Heckdeckel, Kotflügel). Selbst bei meinem
98er 323i wurde 2003 die Haube getauscht und neu lackiert.
Kommste mal bei mir vorbei.
Dann zeig ich dir gerne einen 11 Jahre alten E46, dessen einzige Roststelle eine kleine Blase hinten am Übergang vom kotflügel zur Heckstoßstange ist, und dessen Lackzustand dem eines 3-4 Jahre (mal geschätzt) alten Wagens gleichkommt!