Schadenminderungspflicht kommt bei der Werkstattwahl doch nicht zum Tragen.
Da gehts viel mehr darum dass du z.B. keine. neuen Kotflügel bekommen kannst, wenn’s die Lackierung tut oder dergleichen.
Freie Werkstattwahl hast du als Geschädigter.
Da kann dir die gegnerische VS net reinreden.
https://www.bussgeldkatalog.org/werkstattwahl-nach-unfall/
Ich mag nochmal auf meinen Fall verweisen:
Unfall... Abgeschossen worden... Reparaturkosten?
Wiederbeschaffungswert waren 4500,-€, Reine Reparaturkosten waren 4900,-€.
Inklusive Mietwagen und allem drum und dran hat die gegnerische Versicherung irgendwas um die 6000,-€ bezahlt.