Kostenvoranschlag/ Gutachten nach Unfall

  • Schadenminderungspflicht kommt bei der Werkstattwahl doch nicht zum Tragen.

    Da gehts viel mehr darum dass du z.B. keine. neuen Kotflügel bekommen kannst, wenn’s die Lackierung tut oder dergleichen.

    Freie Werkstattwahl hast du als Geschädigter.

    Da kann dir die gegnerische VS net reinreden.


    https://www.bussgeldkatalog.org/werkstattwahl-nach-unfall/


    Ich mag nochmal auf meinen Fall verweisen:
    Unfall... Abgeschossen worden... Reparaturkosten?


    Wiederbeschaffungswert waren 4500,-€, Reine Reparaturkosten waren 4900,-€.

    Inklusive Mietwagen und allem drum und dran hat die gegnerische Versicherung irgendwas um die 6000,-€ bezahlt.

    "Schöner wär‘s, wenn‘s schöner wär‘."

  • Es gibt da einige kleinigkeiten zu beachten

    Es gibt aber eine Ausnahme:

    Und zwar dann, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist und der Geschädigte nachweisen kann, dass er bisher immer in einer markengebundenen Fachwerkstatt zur Wartung und Reparatur war. Dann ist der Verweis auf eine freie Werkstatt laut der Richter unzumutbar.

    Etwas anderes gilt bei einem über neun Jahre alten Auto. Hier ist ein Verweis auf eine freie Werkstatt auch dann nicht unzumutbar für den Geschädigten, wenn er bisher immer in einer markengebundenen Werkstatt war.

  • Genau das hab ich jetzt nicht mehr gefunden.

    Aber das hier

    1:Die Inspektionen wurden dagegen in den letzten fünf Jahren vor dem Unfall nicht mehr in einer markengebundenen Werkstatt durchgeführt.

    Klick

    2: Mit der Vorlage eines lückenlos geführten Wartungshefts habe der Geschädigte nachweisen können, dass ihm die Reparaturen in der Fachwerkstatt wichtig seien,

    Klick..

    Wie gesagt. Beim F30 hatte ich ein lückenloses Scheckheft.

    Bei BMW war die Reparaturrechnung fast 1800€.

    Bei der von der Versicherung vorgeschlagenen Lackiererei/Unfallinstandsetzer direkt in der Nähe vom BMW Autohaus war die Rep. Rechnung 1300€. Beides Orig. Kotflügel, ab/anbauen und Lackieren.

    Aufgrund des Scheckhefts gab es keinerlei Probleme , haben meinen Wunsch den Schaden in einer Vertragswerkstatt reparieren zu lassen ( weil ich dort auch den Service machen lass), ohne wenn und aber oder nochmal zureden akzeptiert.

    Es muss ja nicht immer so sein. Aber mit nem alten Auto ( sind unsere nunmal ) bei einem Schaden einfach zu BMW gehen und reparieren lassen kann Probleme geben. So nach dem Motto, mir egal, wird ja bezahlt.


    Ich sehe da auch kein Problem drin das vorher mit der Versicherung und/oder dem Anwalt abzuklären.

    Dann hat man auch keinen Sress.

    So schlimm wie oft dargestellt sind die gegnerischen Versicherungen nun auch nicht. Ich hatte da bis jetzt immer gute Erfahrungen.

  • Wie gesagt… bei mir ist das ja Samstag abends direkt vorm BMW Autohaus passiert. Auto nicht mehr Fahrbereit und mir wurde die Vorfahrt genommen.

    Also ich Montags im Autohaus war, hat mir der SB ne Kanzlei vermittelt und ich hab da direkt vor Ort alles fertig gemacht. Da wurde garnicht diskutiert.

    Mandat von deren Anwalt kam per Mail ins Autohaus.

    Da habe ich den Schaden und die Reparatur abgetreten, unterschrieben. Per Mail zurück an die Kanzlei. Gutachter (Dekra) kam, ich bekam nen Mietwagen und alles wurde fertig gemacht.


    Das was du schilderst hatte ich danach dann auch mal.

    Kostenvoranschlag BMW an die Versicherung und dann nur rumgeeier.

    Und Wochenlang auf Kohle gewartet.


    Der Verweis in dem Artikel oben auf Paragraph 254 Abs. 2 BGB macht auch recht wenig Sinn. Das kommt nur beim Mitverschulden zu tragen.


    Das mit den 9 Jahren (oder so ähnlich) ist ja auch nur ein Urteil.

    In meinem o.g. Fall war mein Auto zum Unfallzeitpunkt 18 Jahre alt.


    Und in deinem zweiten Artikel zu älteren Fahrzeugen unten:

    Allerdings auch dann nur, wenn die Versicherung beweisen kann, dass die freie Werkstatt technisch denselben Qualitätsstandard hat wie eine Markenwerkstatt.“



    Und das alleine kann u.U. schwierig sein.

    "Schöner wär‘s, wenn‘s schöner wär‘."

  • ist ja auch nur ein Urteil.

    Ja richtig, es gibt aber noch mehr Urteile, alle brauch ich ich ja nicht verlinken. Glaube das wird zuviel. Kann man selber googeln.

    Hab auch geschrieben, dass das nicht immer so sein muss. Es gibt aber Fälle wo die Reparatur bei BMW bei alten Autos abgelehnt wurde bzw. wo dann ein gewisser Betrag abgezogen wurde.

    So, bei mir hat der Sachbearbeiter bei BMW gesagt, er macht den Reparaturauftrag fertig und muss auf die Freigabe von der Versicherung warten ( ist auch logisch soweit)

    Aus den von mir genannten Gründen sieht er aber keine Probleme, dass Auto bei ihnen reparieren zu lassen und so war es auch.

    In deinem Fall war es so, gut. Das heiß aber nicht, dass es immer so ist

    Deshalb würd ich das vorher immer erst abklären. Kann man doch notfalls auch mit nem Anwalt ( wird ja bezahlt ). Aber ich hab dann hinterher keinen Arger.


    Auch wenn ich mich noch mal wiederhole. Der Sachbearbeiter von BMW hat der Versicherung den Servicenachweis geschickt und gut war. Das hat er ja nicht aus Langeweile gemacht.

    Aber ich denke da kann man noch Std. lang diskutieren.

    Auf jeden Fall drücke ich jedem Fahrer alter Autos ( vor allem den E46 Fahrern) die Daumen , dass sie ohne Probleme ihre Autos in der Markenwerkstatt reparieren lassen dürfen.

  • Das können wir noch ewig weiterdiskutieren, richtig :m0004:

    Mir war im Hinterkopf nur diese freie Werkstattwahl im Kopf. Und es war bei mir ja sogar ein 130%-Haftpflichtschaden (also 30% über wirtschaftlichen TS).

    Und die Werkstattrechnung inkl. Mietwagen war in Endsumme ja sogar nochmal mehr als 1000€ teurer als das Gutachten.

    Und ich würde das nächstes mal wieder genau so machen, wenn mich der BMW-Sachbearbeiter wieder „an die Hand nimmt“.


    Belassen wir’s einfach dabei, dass wir gleich Recht haben. Wir haben da ja beide unsere Erfahrungen gemacht. :m0004:


    Das sollte der Nachwelt als Lesestoff ja reichen.

    "Schöner wär‘s, wenn‘s schöner wär‘."