Kostenvoranschlag/ Gutachten nach Unfall

  • Die BMW-Werkstätten beauftragen nach meiner Erfahrung auch nur einen örtlichen Sachverständigen. Da kannst gleich einen eigenen Gutachter wählen, spielt eh keine Rolle. Die Schadenssummen im Gutachten basieren auf einer Reparatur mit Originalteilen.

  • Wenn die Schuldfrage klar ist, gibt es nichts mit der gegnerischen Verischerung zu klären. Man hat immer das Recht auf einen eigenen Gutachter, es sei denn, die Schadenssumme ist so gering dass ein KVA reicht. Und da ist die Grenze bei 750 Euro.

  • Die Schuldfrage ist klar. Der Verursacher hat es schon seiner Versicherung gemeldet, die gleichzeitig auch meine Versicherung ist. Man sieht äußerlich recht wenig, außer dass die Stoßstange an der Kontaktstelle etwas ramponiert ist. Das PDC funktioniert nicht.

  • Also ich habe das damals direkt bei BMW machen lassen. Da bekam ich Anwalt, Ersatzauto und allen pipapo. Und wenn der Reparaturauftrag unterschrieben ist, hat die Versicherung auch nix zu melden.

    Bei fiktiver Abrechnung sieht das ganze natürlich ganz anders aus.

    Aber als Geschädigter hast du freie Werkstattwahl.

    Sollte das zwischenzeitlich anders geregelt sein, läuft was falsch.

    "Schöner wär‘s, wenn‘s schöner wär‘."

  • Am besten fahre ich jetzt direkt zu BMW und lasse einen KVA für die gegnerische Versicherung erstellen oder?

    Schau mal diesen Thread durch - wir hatten das Ganze im letzten Jahr ziemlich ähnlich abgehandelt - der Threadersteller hat den Schaden dann aber selbst beheben wollen, weil sich so das Coupe finanzieren liesse...

  • Schau mal diesen Thread durch - wir hatten das Ganze im letzten Jahr ziemlich ähnlich abgehandelt - der Threadersteller hat den Schaden dann aber selbst beheben wollen, weil sich so das Coupe finanzieren liesse...

    naja. Das war ein spezieller Kandidat.

    Aber dennoch bleibe ich dabei dass man als Geschädigter und bei tatsächlicher Reparatur freie Werkstattwahl hat.

    Wenn ich bei geklärter Schuldfrage (ich bin Geschädigter) den Reparaturauftrag bei BMW unterschreibe, zahlt das die gegnerische Versicherung. Da gibts keine Nachverhandlung mit Gegengutachten, etc.

    "Schöner wär‘s, wenn‘s schöner wär‘."

  • niemand

    Hat den Titel des Themas von „Kostenvoranschlag nach kleinerem Unfall“ zu „Kostenvoranschlag/ Gutachten nach Unfall“ geändert.
  • Jein, ganz so einfach ist das nicht

    Du hast als geschädigter nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.

    Darunter auch die Schadensminderungspflicht.

    Am F30 hat mir einer den Kotflügel zerdeppert. Ich konnte das bei BMW direkt reparieren lassen, weil, das Auto unter anderem bei BMW Scheckheft gepflegt war.

    BMW hat den Servicenachweis an die Versicherung geschickt und es gab keine Probleme.

    Es gibt da auch einige Gerichtsurteile zu. Und bei unseren alten 'Mühlen' gehe ich mal davon aus, dass die wenigsten bei BMW Scheckheft gepflegt sind und/oder alle Reparaturen dort gemacht wurden.

    Da spielt das Alter vom Auto und ob man z.B. den Service immer bei der Markenwerkstatt hat machen lassen auch eine Rolle.

    Jetzt einfach mit nem fast 20 Jahren alten Auto direkt zu BMW gehen und dort reparieren lassen kann Probleme geben.

  • Das reparieren lassen vielleicht, aber das Gutachten stellen die aus und das zahlt auch die gegnerische Versicherung. War bei mir auch so, als mich ein LKW von der Straße gedrückt hat im August 2019.
    Allerdings wäre ich im Nachhinein lieber zu einem anderen Gutachter gegangen, der hätte sehr wahrscheinlich mehr rausgeholt

  • aber das Gutachten stellen die aus und das zahlt auch die gegnerische Versicherun

    Ja klar, bestreitet auch keiner:) und hat auch mit der Reparatur selber nix zu tun. Ich hatte ne Reparaturrechnung von BMW, das hat der Versicherung gereicht.

    Deshalb wie der Michael BMW-E46-E92 schon geschrieben hat. Erstmal mit der Versicherrung alles abklären. Dann spart man sich viel Nerven und Arger