
Verdunklungsfolie ohne Papiere, was tun?
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Hab im Internet folgendes gefunden (war aber auch schon vorher der Meinung, das schon einmal gehört zu haben):
Folgendes ist immer zu beachten:
Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe(n):
- Die Folien dürfen nur bis zur Scheibenhalterung aufgebracht werden.
- Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibeneinfassung
oder der Gummidichtung ist unzulässig. - Das zugeteilte Prüfzeichen (Druck oder Lasergravur, muß mit der
Nummer in der ABG übereinstimmen) muss auf jeder (auch noch so kleinen)
Scheibe gut lesbar angebracht sein (bei Versenkbaren, wenn diese
geschlossen sind). - Die Folie darf nur an den Scheiben, die für die Sicht des
Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind und nur an der Innenseite
angebracht werden (i.d.R. alle Scheiben hinter der sog. B-Säule). - Der Leuchtbereich der zusätzlichen Bremsleuchte muss freigelassen werden.
- Das Fahrzeug muss mit einem zweiten Außenspiegel ausgerüstet sein.
Sagt also aus, dass an JEDER Scheibe die Nummer sichtbar sein muss. Bei einer Verkehrskontrolle mit einem miesgelaunten Beamten könntest du ohne Prüfnummern unter Umständen verdammt viel Ärger bekommen.
Im folgenden Link sind Aussagen von denselbigen enthalten: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=21987 -
Ja so in der Art kenn ich das leider auch. Und leider habe ich bisher auch noch keine Antwort wegen der ABG bekommen. Steht also noch offen ob ich die überhaupt bekomme.
So ein volldepp, wie kann man die Folie draufmachen ohne überall auf die Logos zu achten?Hab im Internet folgendes gefunden (war aber auch schon vorher der Meinung, das schon einmal gehört zu haben):
Folgendes ist immer zu beachten:
Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe(n):
- Die Folien dürfen nur bis zur Scheibenhalterung aufgebracht werden.
- Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibeneinfassung
oder der Gummidichtung ist unzulässig. - Das zugeteilte Prüfzeichen (Druck oder Lasergravur, muß mit der
Nummer in der ABG übereinstimmen) muss auf jeder (auch noch so kleinen)
Scheibe gut lesbar angebracht sein (bei Versenkbaren, wenn diese
geschlossen sind). - Die Folie darf nur an den Scheiben, die für die Sicht des
Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind und nur an der Innenseite
angebracht werden (i.d.R. alle Scheiben hinter der sog. B-Säule). - Der Leuchtbereich der zusätzlichen Bremsleuchte muss freigelassen werden.
- Das Fahrzeug muss mit einem zweiten Außenspiegel ausgerüstet sein.
Sagt also aus, dass an JEDER Scheibe die Nummer sichtbar sein muss. Bei einer Verkehrskontrolle mit einem miesgelaunten Beamten könntest du ohne Prüfnummern unter Umständen verdammt viel Ärger bekommen.
Im folgenden Link sind Aussagen von denselbigen enthalten: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=21987 -
So ein volldepp, wie kann man die Folie draufmachen ohne überall auf die Logos zu achten?
Der Nuffi hat natürlich recht mit seiner Liste.
Aber nicht jeder Prüfer hat es unbedingt nötig dich auflaufen zu lassen.
Fahr erst mal hin und lass dich überraschen.
Wenn du dann doch einen Korinthenkacker erwischt, hast du als Plus wenigstens
dass die Heckscheibe das Prüfzeichen hat.
So müsstest du schlimmstenfalls die Folie auf den Seitenscheiben entfernen und
musst nicht um die Drähte der Heckscheibe fürchten.Peter
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Ich weiss, es geht hier um den TÜV. Aber was nutzt es, wenn der TÜV das übersieht, oder nicht bemängelt. Wie ich ja schon oben schrieb, lass mal nen blöden Cop kommen. Dann ist die Kacke am dampfen. Ich denk mal, dass die Folien spätestens dann runter müssen - inkl. Rechnung von der Behörde. Wäre also zu überlegen, ob man die Folien nicht schon vor dem TÜV-Termin entfernt. Dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite und man spart sich viel Ärger. Natürlich ist das ein Schweinkram. Aber was ist dir lieber?
Entscheiden muss es natürlich jeder für sich selbst
Nur noch mal so nebenbei aus dem Verkehrsportal:
Sie haben das unvorschriftsmäßig ( Folientönung ohne Bauartgenemigung ) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen.
§ 30 , § 69a STVZO ; § 24 STVGWegen dieser Ordnungswidrigkeit verwarnen wir sie mit einem Verwarngeld von
25,00 €
§§ 56, 57 des Gesetzes über Ordungswidrigkeiten - OWiG.
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Ich weiss zwar nicht, welche Folie bei dir drauf ist, aber vielleicht hast du ja Glück. Hier ein paar ABG´s zum Download:
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Vor einigen Monden und dem drittletzten Auto hatte ich mal das Vergnügen gleich zwei Prüfer zu haben, der eine war anscheinend ganz neu und noch unter Aufsicht.
Seat Ibiza 6k, viertürer mit den kleinen Dreiecksfenstern hinten. Auf diesen war auch keine Nummer und ich hab sie raus rupfen dürfen. Dummerweise hatte ich da das Reststück einer anderen Folie genommen, sogar die bessere von Foliatec. Der meinte dann, wäre es überall die gleiche wäre es kein Thema, sieht man dann ja.
Genauso der Sonnenblendstreifen der außen 5mm zu breit war, auch runter oder auf der Scheibe zuschneiden. Hab dann alles entfernt und gut wars.
Folie raus is ja kein Thema, aber mit Spiritus den Kleber runter rubbeln, pfui.
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Ich weiss zwar nicht, welche Folie bei dir drauf ist, aber vielleicht hast du ja Glück. Hier ein paar ABG´s zum Download:Ja hier habe ich eine ABG herbekommen. An dieser stelle tausend Dank, die haben mir echt schnell und freundlich weitergeholfen!!
Reicht dem Prüfer die ausgedruckte ABG oder sollte ich doch besser das original bestellen?Vor einigen Monden und dem drittletzten Auto hatte ich mal das Vergnügen gleich zwei Prüfer zu haben, der eine war anscheinend ganz neu und noch unter Aufsicht.
Seat Ibiza 6k, viertürer mit den kleinen Dreiecksfenstern hinten. Auf diesen war auch keine Nummer und ich hab sie raus rupfen dürfen. Dummerweise hatte ich da das Reststück einer anderen Folie genommen, sogar die bessere von Foliatec. Der meinte dann, wäre es überall die gleiche wäre es kein Thema, sieht man dann ja.
Genauso der Sonnenblendstreifen der außen 5mm zu breit war, auch runter oder auf der Scheibe zuschneiden. Hab dann alles entfernt und gut wars.
Folie raus is ja kein Thema, aber mit Spiritus den Kleber runter rubbeln, pfui.
Also ich werde das jetzt mit der ABG und dem Aufdruck auf der Heckscheibe probieren. Optisch sehen die anderen wirklich gleich aus. Schlimmstenfalls müssen die Seitenscheiben weg aber ich erspare mir wirklich die empfindliche Heckscheibe.
Werde dann berichten wie's ausgegangen ist. -
Reicht dem Prüfer die ausgedruckte ABG oder sollte ich doch besser das original bestellen?
Gute Frage. Bestenfalls mal eben beim TÜV anrufen. Falls die doch ein Original haben möchten, musst du wenigstens nicht zur Nachprüfung. Wenn denen ein Ausdruck reicht, ist es ja auch ok. Notier dir aber den Namen vom Prüfer, falls du da anrufst; nicht dass ein anderer dann sagt "das machen wir nur mit dem Original".
Werde dann berichten wie's ausgegangen ist.
Das wäre nice.
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Man bekommt eigentlich von allem nur irgendwelche Ausdrucke. Hab mal für Felgen die ABE ausgedruckt, allerdings in DinA5, weil platzsparender. Prüfer hat gemotzt, es aber angenommen. Also deswegen denk ich nicht dass es irgendwelche Probleme gibt.